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Autor Thema: Umgang mit Abschlagsforderungung  (Gelesen 6287 mal)

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Offline Cate

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Umgang mit Abschlagsforderungung
« am: 19. Februar 2005, 22:21:22 »
Hallo! Grüße von Cate!

Gegen die Erhöhung der Strompreise meines Anbieters habe ich Widerspruch  ein gelegt.  Nun habe ich eine detaillierte Stromabrechnung erhalten. Mein Stromanbieter hat auf Grund meines geringen Verbrauches die Abschlagsforderungen ab 1. Ferbruar  2005  gesenkt obwohl er gleichzeitig zum 1. Februar den Arbeitspreis und den Grundpreis monatlich um durchschnittlich 2,23 EUR  erhöht. - Clever gemacht oder?

Wie kann ich mich nun trotzdem erfolgreich gegen diese Erhöhung wehren? Eine Zahlung unter Vorbehalt kommt für mich nicht in Frage.
Sollte ich max. nur 2% also ca 45 cent der Preiserhöhung zahlen, das würde bedeuten daß ich meine neue Abschlagsforderung um weitere 1,78 EUR (Differenz zur monatl. neu verlangten Preiserhöhung  und 2% allgem. Preiserhöhung) senken müßte.
Wer kann mir dazu etwas sagen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank Cate!

Offline Cremer

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Umgang mit Abschlagsforderungung
« Antwort #1 am: 20. Februar 2005, 11:26:31 »
@ Cate

Widerspruch gemäß § 315 auf alte Preise plus 2%. Dies bedeutet, rechnen Sie sich Ihren Verbrauch 2004 plus 2% aus, dividieren Sie diesen durch die Anzahl der Abschläge unde zahlen Sie nur diesen Abschlagsbetrag.
MFG
Gerd Cremer
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