Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Musterbrief vom 15.7.2005

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RR-E-ft:
@Gasfix

Mit

\"Stimmt.\"

wollte ich Ihre Frage eindeutig beantwortet haben.

Tut mir leid, wenn das nicht eindeutig war.

Vgl. auch hier im Forum, u.a. folgenden Beitrag:

Neuer Musterbrief


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RenateP:
Hallo und guten Abend,

ich habe jetzt erst (30.08.)  die Homepage und das Forum entdeckt. Über die Erhöhung in 2004 hatte ich mich zwar geärgert, war jedoch noch zu träge. Aber nun ist Schluss und ich will mich gegen die EWE wehren. Den Musterbrief vom 17.07. hab ich bereits ausgedruckt, aber...

Unter dem Link \"gaspreise-runter.de\" bzw. Gaspreise kürzen: Aber richtig!!!... las ich, dass ich die Einzugsermächtigung widerrufen und selbst überweisen muss.  Im Musterschreiben wird davon ausgegangen, dass die Einzugsermächtigung bleibt.  Was ist richtig? Kann ich den 2-prozentigen Zuschlag auch durch eine entsprechende Anpassung des Abschlages per Einzug vornehmen? :?

Ich bitte um Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

RenateP[/b]

Cremer:
@RenateP

bitte lesen Sie mal die Threads aus den letzten Wochen da ist viel dazu gesagt worden

nur in Kürze:
Sie können noch Widerspruch gegen Erhöhung nach dem Sep.2004 einlegen.
Mit alten Preisen (ohne 2% Aufschlag) neue Abschläge berechnen, Einzugsermächtigung auf diesen Betrag begrenzen (nicht zurückziehen)
Sollte das EVU nicht einverstanden sein und Ihnen die Einzugsermächtigung komplett zurückgeben, dann per Dauerauftrag (online) Abschlag leisten.

Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.

BSEshop:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@RenateP
Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.
--- Ende Zitat ---


Und wie soll ich vorgehen, wenn ich per Musterbrief im Oktober letzten Jahres Widerspruch einlegte, die Abschlagszahlungen nun aber - v.a. auch weil der Gaslieferant (primagas) den Abrechnungszeitraum verlängert hat - zu einer Überzahlung und dadurch zu einem Guthaben (meine Rechnung, alte Preisbasis) führten?

Soll ich einige der Abbuchungen vollumfänglich widerrufen, könnte bis zum 15. November (6 Wochen nach Quartalsende) alle Abbuchungen des III. Quartals (Jul-Aug-Sep) widerrufen. Leider aber nicht mehr die aus Quartal II.

Hier liegt meiner Meinung nach ein weiter Beschiss der primagas vor:

1. haben die den Abrechnungszeitraum von 1.4.04 statt bis 1.04.05 um 2 Monate bis zum 31.05.05 verlängert.
2. haben die die entsprechende Abschlußrechnung erst zum 16.08.2005 erstellt.

Erst jetzt konnte ich feststellen, dass diese Cheater meine Einsprüche gegen die Preiserhöhung ignorierten. Und wie gesagt, kann ich die Abbuchungen des 2.ten Quartals nicht mehr zurückfordern, da die durch die späte Versendung der Rechnung (31.05.2005 bis 16.08.05) mir 2,5 Monate meiner Möglichkeiten -systematisch und zielorientiert, Vorsatz? - beraubt haben.

Den Einwand auf Unbilligkeit haben die zurückgewiesen, ich solle meinen Einwand im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend machen.

Was kann ich tun?

aha

RR-E-ft:
@BSEshop


Sind Sie sicher, dass Sie Erdgaskunde sind und aus dem Leitungsnetz Gas beziehen?

Darum geht es hier.

Ggf. zur Flüssiggasbörse wechseln.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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