Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Musterbrief vom 15.7.2005

<< < (3/3)

BSEshop:

--- Zitat von: \"RR-E-ft\" ---@BSEshop


Sind Sie sicher, dass Sie Erdgaskunde sind und aus dem Leitungsnetz Gas beziehen?

Darum geht es hier.

Ggf. zur Flüssiggasbörse wechseln.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
--- Ende Zitat ---



Sorry, Sie haben Recht. Ich habe nur Flüssiggas.

Aber gelten da nicht die gleichen Regeln?

Habe Tank und Liefervertrag mit einer Firma. Macht das einen Unterschied, ob die das Gas, wann immer sie Lust haben, in deren Tank pumpen oder ob ich das Gas via Pipeline erhalte?

aha

RR-E-ft:
@BSEshop

Wechseln Sie in das andere Forum.
Dort werden Sie Hilfe finden.

Für Sie gelten die Bestimmungen des EnWG nicht.

Der Bund der Energieverbraucher hat jedoch gerade im Bereich Flüssiggas und Preisanpassungsklauseln viele Urteile für Verbraucher erstritten.


Gehen Sie über www.energieverbraucher.de auf die entsprechenden Seiten.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RenateP:

--- Zitat von: \"Cremer\" ---@RenateP

bitte lesen Sie mal die Threads aus den letzten Wochen da ist viel dazu gesagt worden

nur in Kürze:
Sie können noch Widerspruch gegen Erhöhung nach dem Sep.2004 einlegen.
Mit alten Preisen (ohne 2% Aufschlag) neue Abschläge berechnen, Einzugsermächtigung auf diesen Betrag begrenzen (nicht zurückziehen)
Sollte das EVU nicht einverstanden sein und Ihnen die Einzugsermächtigung komplett zurückgeben, dann per Dauerauftrag (online) Abschlag leisten.

Wichtig:
Am Ende des Abrechnungszeitraumes >>>>muss<<< eine Nachzahlung vorhanden sein. Der Versorger zahlt Ihnen freiwillig kein Guthaben, welches Sie auf alter Preisbasis errechnet haben, zurück!!
Ggf. legtzten Abschlag radikal kürzen und eine Hochrechnung machen (11zu12-Abschläge) dann wissen Sie, was Sie nach >>>Ihrer<<<< Berechnung nachzahlen müssen.
--- Ende Zitat ---


@Cremer

Hallo Herr Cremer,

vielen Dank, jetzt sehe ich klarer und verstehe auch so manchen Thread.

Ein Problem habe ich noch mit der Höhe der angemessenen Abschläge, denn in diese Wohnung (Altbau) zog ich erst im Juli 2004 ein. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden vereinbarte ich einen Abschlag, der eigentlich über dem lag, was die EWE für angemessen hielt. Aber auch der Betrag reichte insgesamt aufgrund der Erhöhung zum 01.09.2004 nicht aus. Die EWE hatte im Februar 2005 abgerechnet. Beim Strom bekam ich 25,46 € zurück und musste beim Gas 3,00 € nachzahlen. Ohne Erhöhung des Gaspreises hätte ich aufgrund meiner Berechnung ca. 60,00 € Guthaben gehabt.

Meine Frage ist nun, wie ich den Jahresverbrauch schätzen kann. Reicht es vorerst aus, den Verbrauch laut Abrechnung durch die Anzahl der Verbrauchstag zu dividieren, um den Wert dann mit 365 zu multiplizieren? Muss ich meine Berechnung der EWE schiftlich mitteilen oder reicht es aus, wenn ich die Abschläge im Service-Büro entsprechend ändern lasse?

Im Übrigen verbreite ich das Musterschreiben weiter und die Reaktionen sind sehr positiv.   :D

Ich habe unter Veranstaltungen drei Termine zu Informationsverantaltungen in der näheren Umgebung gepostet.  Oder wäre es besser gewesen, sie hier mit einem neuen Titel einzutragen?

Mit freundlichen Grüßen aus Jever

RenateP

Cremer:
@RenateP

Da Sie im Juli eingezogen sind, könnte man den Verbrauch von 6/12 (Juli-Dezember)auf 12/12 hochrechnen.

Allein die Tatsache, dass die Erhöhung ca. 60 € im halben Jahr ausmacht, können Sie erkennen, dass sich lohnt Widerspruch einzulegen.

Stellen Sie fest (Zähler), welchen Verbrauch Sie momentan insgesamt haben (14 Monate). Mit der Abrechnung Februar 2005(Stichtag der Ablesung 31.1.05??), Beginn des Verbrauchs 1.7.04, Stichtag 1.9.05  können Sie hochrechnen wo der Verbrauch zur nächsten Abrechnung im Februar legen wird. Dann brauchen Sie nur den monatlichen Betrag errechnen. Ich hatte auch irgendwo im Thread die prozentualen Beträge pro Monat von unseren SW KH einmal eingestellt.  Bei E.ON gab es auch die Tagesgradzahlentabelle für 2004. Dies wäre ebenso ein Maß des Verbrauchs.

Sie müssen dann die Abschläge auf den Betrag Ihres errechneten Abschlages einkürzen und der EWE die neue Abschlagshöhe mitteilen.

Cremer:
Hallo RenateP

Ergänzend zu meiner Antwort zuvor:

Hier der Link zu meinem Beitrag vom 19. Juli 2005 (Runterscrollen) bezgl. der monatlichen Werte bzw. Gewichtung

Zahlung zukünftige Abschlagszahlung ???

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln