Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Musterbrief vom 15.7.2005

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Gasfix:
Hallo ,

sehe ich das richtig , daß der Musterbrief vom 15.7.2005 der Neueste ist  und jetzt verwendet werden sollte , für die erneute Gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 ?

Grüße

Gasfix

RR-E-ft:
@Gasfix,

die Versorger passen die Preise zu unterschiedlichen Terminen an.

Da kann es nicht für jeden Versorger und jeden Termin einen gesonderten Musterbrief geben:

vom 15.07.2005 für Bocholt,
vom 30.08. für Dresden,
vom 15.08. für Hamburg......

Bis es einenen anderen Musterbrief gibt, ist dieser eben aktuell.
Vielleicht war es wenig hilfreich, diesen mit einem Datum zu versehen.

Stimmt.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,

Ihre Antwort verstehe ich leider nicht !

Ich habe auf den Seiten vom Bund der Energieversorger obengenannten Musterbrief gefunden und möchte nur wissen , ob ich den statt des letzten verwenden soll ? Ob es halt der Neueste ist , also ob der jetzt \" besser \"
( mit den neuesten Erkenntnissen der Rechtssprechung ) ist  ?
Denn der vom 17 Juli 2005  ( entschuldigung ich habe mich oben mit 15 ! 7.2005 vertippt ) hat einen etwas abweichenden Inhalt mit anderen Urteilsbezügen als der , den ich noch im April verwendet habe .

Es kann ja sein , daß es noch einen neueren Musterbrief vom BdE ( entsprechend der sich entwickelnden Rechtssprechung ) gibt , den ich aber vielleicht noch nicht gefunden habe .

Ich habe mit meiner Anfrage nicht implizieren wollen , daß für jeden Versorger und für jeden neuen Termin ein neuer Musterbrief  da zu sein hat !!!

Ich  hoffe , daß ich mich jetzt verständlicher ausgedrückt habe .


Gruß

Gasfix

Cremer:
@Gasfix,

ist momentan der Aktuellste, nehmen Sie diesen.

Gasfix:
Vielen Dank Herr Cremer !

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