Original von nomos
Der Strom muss aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie stammen. Die Vergütung beschränkt sich doch nicht auf PV. Bei der Vergütung von Sonnenstrom gibt es nach meiner Kenntnis keinen Unterschied.
Ja, es wird erprobt und geforscht mit dem Ziel solche Anlagen zu exportieren. Die gebaute Anlage soll aber durchaus hier in Deutschland Strom liefern und wird entsprechend über das EEG gefördert. Es gibt da keinen Unterschied zu PV-Anlagen.
Sie haben Recht. Mein Fehler.
Bei der Vergütung nach EEG wird hier keine Unterschied gemacht, mit welcher Technik die solare Strahlungsenergie in Strom umgewandelt wird.
Allerdings bleibt die Feststellung, dass solche solarthermischen Kraftwerke, wie sie auch Solar Millennium ausschließlich baut, in Deutschland keine Rolle spielen werden - außer als Versuchs- und Forschungsanlagen.
Solche Kraftwerke sind auf direkte Sonnenstrahlung angewiesen, die bei uns einfach zu oft gestört ist.
Daher ist der Bezug Solar Millennium <-> EEG-Vergütung in Deutschland nicht vorhanden -> falsche Verquickung.
Wenn schon, dann müssten Sie den Bezug zur spanischen, ägyptischen oder US-amerikanischen Einspeisevergütung bemühen.
Es ist jedenfalls sinnlos unter dem Thema \"Utz Claassen\" und \"solar Millennium\" auf das deutsche EEG zu schimpfen.
ciao,
sh