Wir orakeln hier ob oder ob nicht, können aber nicht wirklich Rat geben, da die Konditionen nicht bekannt sind.
Prinzipiell ist es wohl so, dass ein Vertragsanbieter den Liefervertrag für 5 Jahre verlängert haben möchte (Planungssicherheit), das Sonderangebot bezüglich Bezugspreis jedoch zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
Jetzt wäre zu prüfen, ob der offerierte Sonderpreis ggf. die selbe Laufzeit hat oder anderweitig begrenzt ist (z.B. \"bei der nächsten Belieferung ...\" oder \"bis zum 31.12.2008\" oder etwas in der Art).
Zwar unwahrscheinlich aber durchaus denkbar, dass der Anbieter hier einen Fehler, bei der Formulierung, gemacht hat und der Sonderpreis durchaus noch Bestand hat. Denkbar wäre aber auch, dass der Anbieter zwischenzeitlich die neue Preisstruktur (per Anschreiben) mitgeteilt hat, was solche Anbieter eigentlich regelmäßig machen.
Wenn man es selber nicht rauslesen kann, muss man evtl. einen Fachanwalt beauftragen, was sich jedoch nur lohnt, wenn man entsprechend rechtsschutzversichert ist. Oder man hat Jemanden der sich damit halbwegs auskennt und das kostenlos erledigt, was ich jedoch nicht öffentlich machen würde.
Generell ist es wohl so, dass man ein Unternehmen betreibt, um daraus Gewinn zu erwirtschaften. Das liegt nicht nur in der Natur der Sache sondern ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn Sie keinen Gewinn erwirtschaften, kann es passieren, dass man Ihnen zum einen die Selbständigkeit abspricht (Finanzamt - negatives Betriebsergebnis = keine Steuern schauen die sich nicht ewig an) oder sogar von amtswegen die Firma dicht macht (Insolvenzverfahren/ Klage wegen Insolvenzverschleppung) , wenn Sie nicht mehr in der Lage sind die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten oder Ihren Angestellten keinen Lohn mehr zahlen...
Das ist sicher bei den großen Vertragsanbietern nicht der Fall, aber ich habe bereits mehrfach versucht zu erklären, dass man ein unterschiedliches Geschäftsmodell, nicht lediglich an einem, isoliertem Kostenfaktor fest machen kann.
Um das mal noch etwas plastischer zu erklären:
Sollten alle Vertragsanbieter, für die Lieferung des Gases, allen Kunden immer den gleichen Preis offerieren wie die freien Anbieter, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass der freie Anbieter seine Kunden betrügt, da er ja definitiv geringere Grundkosten hat/ hatte (Tank hat der Kunde gekauft, für Installation und Wartung zahlt der Kunde), für den Brennstoff jedoch das gleiche verlangt wie der Vertragsanbieter, der auch noch Kosten für den Tank, Installation und Wartung hat/ hatte!
Es kann also eigentlich nicht sein, dass beide unterschiedlichen Geschäftsmodelle den gleichen Brennstoffpreis (flächendeckend/ durchschnittlich) haben. Es sei denn, man legt die Grundkosten komplett auf Wartung/ Wartungsvertrag um, was aber auch wieder kaum Jedem gefallen wird.
Die Frage ist also wie hoch ist die Differenz und ist diese plausibel zu rechtfertigen. Das ist wieder ein grundsätzliches Problem, ob der Preis nicht schon generell zu hoch ist, da bereits die auf dem Markt erhältlichen (glaube ausschließlich von Monopolisten angeboten) Grundstoffe bereits zu teuer sind!!! Die Diskussion hatten wir bereits an anderer Stelle, das auch der freie Markt nicht wirklich \"frei\" ist! Aber dieses Problem werden wohl die Flüssiggaskunden (mangels Masse) nicht lösen.
VolkerM hat scheinbar einen recht günstigen Vertrag, zumindest was die Grundkosten betrifft (115,- €/ Jahr). Mit dieser Summe würde er einen selbst zu kaufenden Tank nie finanziert bekommen, da er ja nicht mal die jährlich anfallenden Zinsen für einen Tank zahlt (2.457,- € / 6%/ 147,42 €)! Selbst wenn er den Betrag regelmäßig ansparen würde, hätte er erst nach ca. 20 Jahren, das Geld für einen eigenen Tank zusammen. Was wiederum im Umkehrschlusss bedeutet, dass ein Vertragsanbieter ein berechtigtes Interesse haben muss, den Kunden langfristig zu binden!
Aktuell ist der Gaspreis für alle hoch, bei VolkerM geht es aktuell darum, ob er sein jährlichen Gasbedarf für 1.383,50 € oder für 1.666,- € decken kann. Macht eine Differenz von maximal 282,50 € im Jahr, also 23,54 € im Monat!!! Eventuell kann er den Preis bei seinem Lieferanten auch noch verhandeln und etwas günstiger gestalten. Nennt man das eine gestörte, unzumutbare Geschäftsbedingung??? und lohnt es sich dafür wirklich 115,- € Grundkosten gegen eine Summe X zu tauschen?
Nur mal noch ein anderes Beispiel dazu: Ich habe drei Kinder (Nur für den einen oder anderen Schlauberger, ich hab mehr als drei Kinder aber nur drei besuchen aktuell den Kindergarten) die den örtlichen Kindergarten, halbtags besuchen. Dafür muss ich monatlich 387,60 € berappen! Wie gesagt halbtags (20 h/ Woche) und monatlich! Macht ein Jahresvolumen von 4.651,20 € und da ist die Verpflegung noch nicht mal dabei! Dagegen nehmen sich 1.666,- € Heizkosten doch geradezu erträglich aus.
Obwohl hier sicherlich erhebliches Einsparungspotential besteht, würde ich nicht auf die Idee kommen, meine Kinder in einen anderen, billigeren Kindergarten zu bringen, weil der örtliche Kindergarten zum Einen zu Fuss zu erreichen, sehr schön, fast familiär ist, außerdem Arbeitsplätze vor Ort und das Gemeindeleben, nicht ganz unwesentlich, gesichert werden.
Kann man also mal drüber nachdenken. Nicht über meine Kinder, sonder die Geschäftsbeziehung zum Vertragsanbieter.
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai