Das ist in den meisten Fällen recht einfach, wenn man das Gelände nicht über- oder zugebaut hat. Eigentlich liegt auf dem Tank nur eine 30 - 50 cm starke Deckschicht, die man weitestgehend von Hand (Spaten/ Schaufel) frei legen sollte, um Beschädigungen am Tank zu vermeiden.
Wenn man sich wieder für eine Tanklösung entscheidet, wird das Rausheben sicher recht einfach, da man das terminlich so koordinieren kann, dass der, der den neuen Tank bringt, den Alten gleich mitnimmt.
Vertragsanbieter versuchen wohl gelegentlich den eigen organisierten Rücktransport zu verhindern, in dem sie auf Eigentumsrechte am Tank hinweisen und eine Fremdbewegung als Eigentumsdelikt deklarieren. Sollte der angebotene Rückführungspreis zu hoch sein (z.B. über 500,- €) kann man eigentlich recht easy eine eigen, organisierte Rückführung erzwingen.
Gott sei Dank gibt es in den Verträgen Klauseln, die eigentlich verhindern sollen, dass da ein Anderer Hand anlegt, tatsächlich jedoch eigentlich genau das Gegenteil bewirken. Alles eine Frage der rechtlichen Auslegung.
Bsp. 1: In fast allen Verträgen findet sich wohl der Vermerk, dass der Kunde den Tank abholbereit, frei Bordsteinkante bereitstellen soll. Abholbereit bedeutet jedoch, dass der Tank entleert (befüllter Transport ist verboten!) sein muss und frei Bordsteinkante bedeutet ja, dass der Tank nicht mehr in der Grube liegt. Also kann man über diesen Hebel den Vertragsanbieter dazu zwingen, dass er eine Freigabe für Abpumpen und eigenen Transport erteilen muss!!!
\"Hierzu benötige ich von Ihnen die Freigabe, dass der Tank ggf. auch von einem Fremdunternehmen (Fachbetrieb) abgesaugt werden darf. Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass ich mich im Falle einer Freigabeverweigerung Ihrerseits gezwungen sehe, die tatsächliche Notwendigkeit der Absaugung des evtl. noch vorhandenen Restgases, die Anfahrt eines Tankwagens und ggf. weitere Kosten für Ihr Unternehmen zu bestreiten und Ihnen nicht erstatten werde, da Sie die Kosten, für eine ggf. notwendige Absaugung, dann mutwillig selbst verursacht haben! Nach Punkt 8c) des Mietvertrages bin ich nur verpflichtet ... Im Falle der Vertragsbeendigung hat der Kunde den Behälter auf seine Kosten abholbereit zur Verfügung zu stellen... Sollten Sie die Gasfreimachung durch Fremdfirmen verweigern, nehmen Sie mir die Möglichkeit, mich vertragskonform zu verhalten und ich würde mich auch nicht mehr an die übrigen Vertragsbestandteile gebunden fühlen (z.B. Kostenübernahme bei Rücktransport).\"
Bsp. 2: Wenn Ihnen das Gas im Tank gehört, da Sie es vor bereits per Rechnung gekauft haben ist auch dies ein schöner Punkt, dem Vertragsanbieter Paroli zu bieten und einen eigen organisierten Rücktransport zu erzwingen: \"Ein Abtransport/ Rückvergütung des Restgases, abzüglich eines Transportkostenanteils kommt für mich nicht in Frage und ein solches Vorgehen würde ich als Eigentumsdelikt entsprechend zur Anzeige bringen müssen. Da Ihnen die Eigentumsproblematik sicherlich hinreichend bekannt ist, biete ich Ihnen an, die Absaugung/ Rückführung des Behälters in eigener Regie und auf eigene Kosten zu organisieren, so dass nur noch den leeren Behälter in Empfang zu nehmen brauchen. Bitte teilen Sie mir das zuständige Behälterlager, Anschrift Telefonnummer und Öffnungszeiten mit.\"
Selbst wenn man keinen Gastank mehr braucht, kann man einen entsprechenden Fachbetrieb beauftragen, der die Rückführung eines Tanks für ca. 150,- bis 300,- € übernimmt. Das ist natürlich abhängig von der Entfernung zum Tanklager des Anbieters. Also gilt auch hier, immer schön vergleichen und Angebote einholen. Ich würde einen 2,1 Tonner nicht selber zurückführen, da das Ding doch schon recht schwer und unhandlich ist. Ein Fachbetrieb hat das entsprechende Fahrzeug und übernimmt auch die Haftung bei evtl. Transportschäden. Das Abladen beim Tanklager des Anbieters ist somit auch kein Problem und wenn man den zeitlichen Aufwand, die Fahrkosten etc. rechnet, wird man das mit einem eigenen Auto + Hänger sicher kaum günstiger hinbekommen.
In dem Sinne,
gutes Gelingen,
Onkel- Olli
der Ex- Vertragshai
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