Energiepreis-Protest > ENTEGA
ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!
Cremer:
@regina,
genau!
nicht reagieren.
Wie sieht denn momentan bei Dir der \"Kriegsschauplatz\" mit Entega aus
Regina***:
Hallo Cremer,
Die Gerichtsverhandlung in Bezug auf den Strompreiswiderspruch hatte ich ja leider verloren. Das konnte meine Anwältin auch nicht nachvollziehen ... naja, ich denke mir mein Teil ... (\"Vitamin B\" beim Richter ???). Daraufhin habe ich den Versorger gewechselt und jetzt ist bzgl. Strom erst mal Ruhe. Sogar mein monatlicher Abschlag ist niedriger.
Bei Gas lege ich jedes Jahr nach Erhalt der Jahresrechnung neuen Preiswiderspruch ein und stelle meine Gegenrechnung auf. Für letztes Jahr habe ich sogar was rausbekommen!
Bei Trinkwasser habe ich bisher noch keinen Preiswiderspruch gemacht,
gleichwohl das auch teurer geworden ist. Entegaga forderte von mir einen extrem hohen neuen Trinkwasser- und Gasabschlag. Ich habe in meinem Widerspruch meine niedrigere Abschlags-Wunschhöhe angegeben (und plausibel begründet). Das hat Entegaga akzeptiert. Ich bekam sogar zwei (identische) Schreiben mit der neuen (von mir gewünschten) Abschlagshöhe.
Liebe Grüße
Regina
Energierebell:
Natürlich wissen sie das sie nicht im Recht sind, oder würdest Du freiwillig auf 40% der Dir zustehenden Einnahmen verzichten?
Ich nicht, ich würde mir einen Anwalt nehmen und klagen.....
Von daher beruhigt mich das Angebot eher als das ich mir darüber Sorgen machen würde.
Gruß
Energierebell
bolli:
Die versuchen jetzt nochmal die Verunsicherung vieler Verbraucher auszunutzen, bevor möglicherweise am 16.06.10 beim BGH die nächste \"böse Stunde\" schlägt. :D
Sollte der nämlich tatsächliche die Richtung bestätigen, dass in Sonderverträgen mit unwirksamer oder nicht wirksam einbezogener Preisanpassungsklausel lediglich der Vertragsanfangspreis und nicht der Preis bis zum ersten Widerspruch als vereinbart gilt, drohen denen noch ganz andere Nachforderungen als bisher. Die meisten rechnen ja bisher mit ihren Widerspruchspreisen. Bei einer Geltung des Vertragsgrundpreises würde man daher ja meistens sogar trotz Einbehaltungen noch was raus bekommen, auch wenn\'s wegen der Verjährung ja (leider) nur für 3 Jahre rückwirkend geht (zumindest wohl wahrscheinlich). :D
Und Mitleid hab ich deswegen mit denen auch nicht, wie mir mein Ex-Versorger immer abnötigen wollte. Ein fairer Preis müsse doch verlangt werden dürfen, argumentierte er. Hab ihm gesagt, dass das im Leben so ist, dass, wer gierig wird oft hinterher \"ganz ohne\" dasteht. :D
Wenn ich einen alten Sondervertrag hätte, würde ich mich zu 99% auf gar keinen Vergleich einlassen. Also einfach ignorieren, das Angebot. Wenn die was wollen, werden die sich wieder melden.
Jagni:
--- Zitat ---Zitat von Regina ***
Die Frage ist:
--- Ende Zitat ---
nicht, ob Sie reagieren sollen oder nicht, sondern, es gilt die Frage zu klären,
auf welcher Vertragsgrundlage sie Ihr Gas beziehen. Nach meinem Dafürhalten muss die eigene Position richtig eingeschätzt werden. Danach kann man sich dann der Frage widmen, wie einem Vergleich begegnet werden soll. Vielleicht meint das Herr Cremer, wenn er fragt, wie der „Kriegsschauplatz“ bei Ihnen aussieht.
Also, nochmals zu der Einschätzung Ihres Vertragshintergrundes: Sind Sie ein Sondervertragskunde mit einer unwirksamen Preisanpassungsklausel im Gepäck, oder sind Sie ein grundversorgter Tarifkunde?
Im ersteren Falle können Sie sich an der PM der VZ RLP orientieren, die von Evitel2004 klugerweise in diesen Thread kopiert wurde. Dafür sei ihr gedankt. Im anderen Falle sollte das Beachtung finden, was Bolli am 18.02.2010 in diesem Thread in seinem letzten Absatz angerissen hat.
Gruß
Jagni
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