Energiepreis-Protest > ENTEGA

ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!

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Fabio:
Hallo Forum!

ENTEGA bietet, nach intensivem Briefwechsel, Mahnungen usw. einer Gas-Kundin (Tarif \"Basis Gas\") einen schriftlichen Vergleich an. Die Kundin verweigerte gemäß § 315 BGB die Preiserhöhungen und hat Widerspruch gegen den Gesamtpreis erhoben. Gleichzeitig hat sie nur auf der Höhe der 2004 Tarif-Preise eine eigene Rechnung erstellt und nur diese beglichen. Nun der Vergleich in aller Kürze:

ENTEGA erläßt der Kundin knapp 45% des ausstehenden Betrages, damit wären die Ansprüche der ENTEGA bis zur letzten Rechnungslegung erledigt.
Gleichzeitig anerkennt die Kundin den Tarif, der ab Herbst 2009 Gültigkeit hat, ab sofort an. Und natürlich wird Stillschweigen beiderseits vereinbart, inkl. einer saftigen Vertrgsstrafe bei Zuwiderhandlung.

- Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise seitens der ENTEGA?

- Ist anderen hier so ein Handel womöglich auch schon angeboten worden?

- Gibt es vernünftige Gründe diesen Vergleich abzulehnen / anzunehmen?

- Entsteht nicht somit aus dem Basis-Tarif ein Sondervertrag, da sich beide Seiten auf einen Preis geeinigt haben?

Gerne gebe ich Eure Rückmeldungen und die Diskussion hier weiter, da besagte Kundin noch über keinen Internetanschluß verfügt.

DANKE
und Gruß in die Runde

Fabio

[Edit: Anerkennung des Tarifes ab Herbst 2009 (!!!) und nicht wie zuerst geschrieben 2010.]

Cremer:
@Fabio,

es ist ein neuer Weg der Versorger, hier kurzfristig und schmerzlos sich der Probleme zu entledigen.

Und natürlich soll es keine Nachahmung bei Kunden des Versorgers geben. \"Ich habe gehört.....\"

Durch einen neuen Tarif kommt m.E. ein neuer Vertrag zustande.
Der alte müßte m.E. gekündigt werden.

Somit wäre es ratsam, zu einem neuen Gasversorger zu  wechseln.

Andererseits könnte man das verhandlungsangebot nicht annehmen und auf Fortbestand des Vertrags bestehen. Was passiert dann?

eislud:
@Fabio
Eine neuer Vertrag kommt wohl nicht nur dadurch zustande, daß eine der Parteien den Vertrag kündigt. Beide Parteien können sich auch ganz einfach auf einen neuen Vertrag einigen, dann bedarf es wohl keiner Kündigung des alten Vertrages. Insofern stimme ich @Cremer nicht zu.

Sofern die Kundin ab sofort die Preise zahlen soll, die ab Herbst 2010 Gültigkeit haben werden, kommt meines Erachtens ein neuer Sondervertrag zustande. Offensichtlich wird ja ein von anderen Tarifen abweichender Preis vereinbart. Insbesondere ist es nicht der Preis des aktuellen Grundversorgungstarifes \"Basis-Tarif\".
   
Pro Vergleich:
- Besser den Spatz in der Hand (45% sind dann sicher) als die Taube auf dem Dach (100% sind ja nicht sicher).
- Man hat das Thema hinter sich und kann sich neu aufstellen. Neuer Widerspruch bei weiteren Preiserhöhungen oder mal davon absehen, weil man keine Lust mehr darauf hat. Oder man kann endlich den Versorger wechseln (kann man natürlich auch so, man liest jedoch mehrfach, daß es bei ausstehenden Zahlungen Schwierigkeiten bei einem Wechsel geben kann).

Contra Vergleich:
- Die Kundin hat womöglich jetzt schon ihre Verpflichtung zum Stillschweigen verletzt. Zumindest sollte im Vergleich dann Erwähnung finden, daß das Stillschweigen erst ab dem Vergleich gilt.
- Wenn es sich bei den zu zahlenden Beträgen um 55% von 3000,00 Euro handelt, dann würde ich dafür vielleicht lieber weitermachen - so quasi, dafür lohnt es sich.

bolli:

--- Zitat ---Original von Cremer
Durch einen neuen Tarif kommt m.E. ein neuer Vertrag zustande.
Der alte müßte m.E. gekündigt werden.

--- Ende Zitat ---
Ich sehe das wie eislud. Da der Basis-Gas die Grundversorgung ist, gibt es nur EINEN Vertrag. Gekündigt werden muss nichts. Bei den bisherigen Tarifen gab es nur den Vorbehalt, dass die PREISE für den Tarif nicht anerkannt wurden und somit nicht fällig waren.

Wenn man nun als neuen Preis den ab Herbst 2009 anerkennt, so muss dieses kein Sondervertrag sein. Dieses wäre nur dann der Fall, wenn die heutigen Preise der Grundversorgung von denen vom Herbst 2009 abweichen. Falls dieses der Fall ist, kommt dann kommt wohl tatsächlich ein Sondervertrag zustande, da es in der Grundversorgung (zumindest für die gleiche Mengenabnahme) nur EINEN BILLIGEN Preis geben kann. Kann aber ja sein, dass der Versorger seit Herbst 2009 seine Preise in der Grundversorgung nicht verändert hat. Ist bei einigen so gewesen, die ändern meist ab 01.04. . Fakt ist aber auch, dass man bei diesem Vergleich dann einen neuen Sockelpreis vereinbart, den man nach derzeitiger Rechtssprechung des VIII. BGH-Senats nicht wegen Unbilligkeit angreifen kann. Ich persönlich sage zwar auch, dass ich einen GESAMTpreis wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB rüge, aber der BGH (VIII. Senat) sieht das (noch) anders. Sollte man sich also drauf einstellen.

Und wegen der Frage des Vergleichs ist festzustellen, dass ein Verfahren zur Billigkeitsüberprüfung für beide Seiten eine ganze Reihe Unwägbarkeiten beinhaltet. Da muss man gut abwägen, was wirtschaftlich und ideologisch sinnvoll ist. Der Versorger hat dieses anscheinend getan und wird siene Gründe haben, warum er einen Vergleich vorschlägt.  ;)
Fakt ist aber auch, dass die Rechtssprechung in diesem Bereich, auch wegen der zwischenzeitlichen Verzweigung ins Gestrüpp der Sonderverträge, sich in weiten Teilen noch in den Kinderschuhen steckt. Jeder Amtsrichter urteilt anders, viele Landgerichte bezweifeln ihr Zuständigkeit nach EnWG oder haben nicht allzuviel Ahnung (wenngleich sie auf Sachverständigengutachten verzichten und selbst beurteilen oder Zeugenbeweise hören) und somit sind eine ganze Reihe von Einzelproblemen nicht oder nicht nachvollziehbar gelöst.

Insofern muss man auch im Einzelfall abwägen, was man selbst machen soll. Auch hier schließe ich mich eislud an: Schauen wie der Einzelfall aussieht und unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten abwägen. Gerade die Billigkeitsverfahren sind nicht ganz trivial (zumindest wenn der Richter sie nicht einfach durchwinkt) und erfordern ne Menge Aufwand, sowohl für den  RA als auch für den Kunden. Insofern sollte die Entscheidung gut überlegt sein.

m00652:
Habe gerade wieder wie jedes Jahr einen Widerspruch bei entega eingelegt und zahle den GasPreis auf Basis von 2005. Bin mal gespannt, ob ich auch so ein Vergleichsangebot bekomme. Werde dies aber mit Sicherheit nicht annehmen. Denn durch den Widerspruch spare ich jährlich mehr Geld als wenn ich zu einem anderen Anbieter wechseln würde. Und im Grunde sind doch sowieso alle Gasanbieter gleich, was die Kunden(un)freundlichkeit anbelangt. Sie versuchen alle mehr oder weniger den Kunden übern Tisch zu ziehen bzw. ihm das Geld aus der Tasche zu leiern.
Entega ist in diesem Punkt besonders trickreich, indem es Preissenkungen nicht in einem bestehenden Tarif weitergibt, sondern die Preissenkung nur durch Abschluss eines neuen Tarifs an den Kunden weitergibt. Damit hat man als Kunde dann automatisch einen neuen Vertrag mit neuen nachteilhaften Vertragskonditionen unterschrieben und sitzt in der Falle. Außderdem gibt man bei entega Preissenkungen wie z.B. in 2009 nicht sofort an den Kunden weiter, sondern wartet erst einmal ein halbes Jahr. Entega hat in 2009 bundesweit als eines der letzen Unternehmen die Preise gesenkt. Das Unternehmen arbeitet mit allen Tricks und wurde dafür auch wiederholt vor den Landgerichten abgestraft.

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