Energiepreis-Protest > ENTEGA

ENTEGA bietet im Gasbereich VERGLEICH an!

<< < (6/18) > >>

nub:
Hallo, ich habe schon 2006 der Preispolitik widersprochen und auch meiner Abrechnung. Muss ich in so eine Fall erneut einen Widerspruch schreiben?
Ich zahle seit dieser Zeit den Betrag von 2006.
Vielen Dank

bolli:
Vor allem im Sondervertrag sind die Abrechnung das wichtigste, denen man widersprechen muss. Aufgrund unterschiedlicher Rechtssprechung bzw. noch offener Fragen diesbezüglich würde ich zur Sicherheit aber auch den Preisänderungen direkt widersprechen. Die paar Cent ist mir die zusätzliche Sicherheit dann doch wert. Diese Widersprüche schicke ich meist per qualifiziertem Fax (also mit Sendeprotokoll und Briefauszug der ersten Seite. Sollte als Anhaltspunkt später ausreichend sein.

nub:
die Tage kam ein Vergleich in zweifacher Form ins Haus geflattert. Man will sich mit uns einigen und fordert uns auf einen xx Betrag zu begleichen. Damit wären dann alle Forderungen abgegolten.
Gleichzeitig fordert man uns auf in den \"Entega Clever Gas Regional 2\" Tarif zu wechseln und absolutes Stillschweigen zu wahren....
Wie sollen wir reagieren?

bolli:
Nun, wie Sie auf den Vergleich reagieren, müssen Sie selbst entscheiden. In den meisten Fällen enthalten die derzeitigen Vergleiche von Versorgerseite, vor allem außerhalb von Prozessen, eh nur die Positionen, die im Prinzip schon gerichtlich geklärt sind (nämlich zu ungunsten des Versorgers), wenn sie überhaupt so weit gehen. Tendenziell würde ich also eher nicht annehmen, aber konkret wird es ja später für Sie und nicht für mich, wenn der Versorger tatsächlich klagt.  ;)
Wenn Sie einen Sondervertrag haben, könnte es sich lohnen, mal bis Mitte Juli zu warten, dann klärt der BGH möglicherweise die Frage, ob Preisanpassungen in Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel möglicherweise wegen nicht erfolgten Widerspruchs trotzdem wirksam geworden sind. Sollte dieses abgelehnt werden hätten Sie und eine zahlreiche weitere Verbrauchers sicherlich noch deutlich höhere Rückforderungsansprüche und SIE könnten dem Versorger einen Vergleich anbieten.  :D

Wenn der Versorger Sie nur in einen neuen Vertrag \"umstufen\" will, würde ich gar nichts unternehmen, da dieses ohne Ihre Zustimmung nicht möglich ist. Und Ihr Stillschweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.
Erst wenn Ihr Vertrag tatsächlich gekündigt wird, wird\'s Zeit sich einen neuen Vertragspartner zu suchen. In der Regel gibt es dann aber auf dem Markt bessere Angebote als das Alternativeangebot des bisherigen Versorgers. Der spekuliert auf die Trägheit der Leute.
Also einfach mal in einem Verbraucherportal, z.B. bei http://www.verivox.de nachschauen. Ist ganz einfach.  ;)

nub:
Hallo bolli, vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr geholfen.
Ich habe mich glaub ich geirrt.    


Man fordert mich auf: \"Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen hinsichtlich des Bezugs von Erdgas der Gasliefervertrag zum dem Tarif \"Entega Clever Gas Regional 2\" mit Wirkung ab dem ...Nov. 2009 gemäß den als Anlage 1 diesem Vergleich beigefügten Preisen und Vertragsbedingungen gilt\"

2007 hieß der Tarif Clever Gas 2, ab 2008 dann Clever Gas 2 Spezial.
Seit 2009 heißt er Clever Gas Regional 2.
Ob das ein Sondervertrag ist, weiß ich nicht.

Noch eine Frage: Muss ich schriftlich reagieren, oder reicht bei Ablehung ein \"Nichtantworten\"?

Vielen Dank

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln