Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Alle Stromrechnungen sind falsch !

<< < (7/10) > >>

Cremer:
@Fricke,

aber in 2000, 2003 und 2004 haben die SW keine Angaben gemacht, ob in den Tarifen enthalten oder nicht.

In 2001 und 2002 haben Sie auf der Rechnung wenigsten den Betrag ausgewiesen, wie in o.g. Mail als Beispiel aufgeführt.

Bei mir im Energieclub (10% Rabatt auf den Arbeitspreis vor Steuerrn und Abgaben), haben die in 2003 keine Angabe gemacht, sondern einen 10%-Rabattbetrag ausgewiesen, der schwer über Umwegen errechnet werden klonte, wenn man bei den SW die Beträge €/kwh für EEG und KWKG erfragt hatte. Die Stromsteuer war nachrechenbar ausgewiesen.

Dagegen in 2004 richtig getrennt dargestellt und exakt nachrechenbar .


Ich stelle fest, da ist kein Konsens, jeder macht es zu jedem Abrechnungsjahr wie ihm beliebt.

Nun, dann muss ich mal wieder die Landeskartellbehörde um Auskunft bemühen, ob bei der Vorlage der neuen Stromtarife der SW KH welche Faktoren, respektive Absolutbeträge, für EEG und KWKG vorgelegt wurden.

RR-E-ft:
@Cremer

Nochmal:

Die Beträge mussten bisher  in den Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen werden.

Die Beträge, die in den Rechnungen ausgewiesen wurden, sind keinesfalls die exakten Beträge, sondern lediglich die genannten Vorauszahlungen/ Abschläge, die jedoch nach hiesiger Auffassung nicht gefordert werden können.

Die Zahlen sehen also exakt aus, sind es jedoch nicht, können es gar nicht sein.

Es gibt keine einheitlichen Zahlen.

Vergleichen Sie doch einfach mal die auf ihren Rechnungen genannten Zahlen mit denen der Bremer swb:

http://www.swb-gruppe.de/aktuelles/news_3988.php

Das macht doch erst den ganzen Kummer aus !

Für jeden muss es eine gesonderte exakte Abrechnung geben.

Der Strompreisaufsicht konnte man wohl keine aktuellen Zahlen vorlegen - allenfalls Abschlagsbeträge.

Immerhin sollen die Spitzabrechnungen der ÜNB für 2000 und 2001 erst Ende 2004 vorgelegen haben !

Viele Stadtwerke haben nie selbst eine entsprechende Spitzabrechnung von ihrem vorgelagerten Netzbetreiber gesehen, so wohl auch Ihre Stadtwerke !

Das ist aus meiner Sicht das Drama.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

RR-E-ft:
@all


Ich bin selbst verblüfft über die vielen zu Tage getretenen Widersprüche und empfehle deshalb allen dringend , den Thread noch einmal vollständig genau zu lesen. An einzelnen Beiträgen gab es noch Änderungen.

@Hennessy
@Hohi

Die Gesetze sehen teilweise die Lieferungen der privilegierten Strommengen über die Kaskade erst nach oben und dann ebenso wieder nach unten vor.

Aufgrund der physikalischen Gegebenheiten dürfte es sich indes lediglich um monetäre Zahlungsströme handeln.

Die Strommengen werden in dem Moment, in dem sie an einer Stelle in das Netz eingespeist werden, an anderer Stelle zeitgleich aus dem Netz  entnommen. Der Strom wartet also nicht darauf, bis er an den vorgelagerten NB weiterverkauft wird, damit dieser ihn über das Jahr einsammelt (ggf. zwischenspeichert), um ihn hiernach wiederum an alle nachgelagerten NB zu verkaufen, die ihn dann an die Kunden verteilen und verkaufen undzwar zu ganz normalen Preisen, zzgl. EEG und KWK- Aufschlag.


Die eingespeisten privilegierten Strommengen werden nicht gesondert gemarkert und ganz normal an Kunden verkauft.

Hieraus resultieren Einnahmen wie beim Verkauf einer ganz normalen selbst erzeugten oder bezogenen Strommenge, die man dann jedoch nicht selbst erzeugt oder selbst außerhalb des besonderen gesetzlichen Sytems  bezogen hat.

Hierdurch werden die entsprechenden Stromerzeugungs- bzw. Strombezugskosten für eine ebenso große Strommenge erspart.

In meiner Naivität würde ich denken, die entsprechende Ersparnis würde abgebildet, wenn man die deshalb aus den Kraftwerksscheiben rausgeschnittenen \"Tortenstücke\" alle nebeneinander legt.

Es mögen Mehraufwendungen im Bilanzkreis wegen der Vorhaltung von Schatten- Kraftwerken entstehen, die in Betrieb gehen müssen, wenn etwa der Wind nicht bläst. Die entsprechend vorzuhaltende Reserveleistung wird um so geringer, um so größer man den Bilanzkreis zieht, möglicherweise sogar europaweit im UTCPE- Netz.

Dann gibt es einen gewissen Ausgleich, wenn der Wind an der Küste schwach bläst, im Voralpengebiet jedoch umso mehr.

Das leuchtet ein, wenn man sich vorstellt ein ganz kleines Stadtwerk wäre von mehreren Windfarmen umzingelt und befände sich allein mit diesen in einer gemeinsamen Regelzone.

Der entsprechende Aufwand wäre immens.
Er nimmt jedoch ganz erheblich ab, um so größer die Regelzone gezogen wird.  


Gretchenfrage:

Werden alle Einspeisevergütungen aufaddiert und in Form der Umlagen auf alle Verbraucher umgelegt oder werden die dabei vermiedenen Stromerzeugungs- und Strombezugskosten bei den EVU in Abzug gebracht?

Sollte letzteres nicht der Fall sein, würde ein und dieselbe insgesamt privilegierte Strommenge über alle Regelzonen über die entsprechenden Umlagen nach bundesweitem Belastungsausgleich abgegolten und darüber hinaus noch einmal in den normalen Verkauf an die Kunden gelangen.

Dann wäre diese insgesamte Strommenge jedoch doppelt abgegolten.

Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen und ich bitte deshalb um eine Erklärung, wie die Gegenrechnung erfolgt, wie die tatsächlichen Belastungen dann für das einzelne EVU tatsächlich berechnet werden.

Die tatsächliche Belastung kann doch nicht die Summe der Einspeisevergütungen sein, sondern die vermiedenen Erzeugungs- und Bezugskosten für die alternative, durch die privilegierte Strommenge zeitgleich verdrängte Strommenge sind in Abzug zu bringen.

Deshalb kann man sich wohl nicht darauf beschränken, die vergüteten Strommengen und die Höhe der gezahlten Vergütungen zu erfassen und testieren zu lassen.

Ebenso müssten die dadurch jeweils zeitgleich verdrängten Strommengen, die in Summe identisch sein müssen erfasst werden.

Dabei stellt sich dann jedoch die Frage, welcher Preis für diese zeitgleich verdrängte Strommenge in Ansatz gebracht wird.

Immerhin haben die einzelnen EVU ein ganzes Bezugsportfolio und die Preise unterliegen insbesondere an der EEX Schwankungen.

Schon die zeitliche Einordnung im Gesetz ist Unfug, als würde der Strom bei den ÜNB übers Jahr gesammelt und hiernach wieder nach unten verteilt. Das wirkt sich aber entscheidend auf der Zeitskala aus und dies führt doch zu erheblichem Korrekturbedarf bei Preisschwankungen.

Die Gleichzeitigkeit spielt in der Stromwirtschaft eine ganz entscheidende Rolle, weil in jedem Moment genausoviel Strom an einer Stelle in das Netz eingespeist werden muss, wie an anderer Stelle entnommen wird, sonst droht der Netzzusammenbruch.

Dann muss diese Gleichzeitigkeit sich auch ganz entscheidend bei der Abrechnung der tatsächlich resultierenden Belastungen nach EEG und KWK-G auswirken.

Stimmen die Modelle dann überhaupt?

Halten Sie an Ihren vorherigen  Aussagen weiter uneingeschränkt fest?  



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Hennessy:
Täuscht der Eindruck, oder wird hier eigentlich nur darüber spekuliert was alles bei der EEG-Abgabe schief laufen könnte?

Wenn man aus einigen Beiträgen die spekulativen Sätze mit Konjunktiv herausnimmt, bleibt keine abgesicherte Aussage zurück. Bevor man pauschale Thesen aufstellt sollte man wenigstens sicher sein, über den Sachverhalt richtig informiert zu sein - auch wenn es natürlich sympathisch macht, eigene Unkenntnis später öffentlich einzugestehen.

RR-E-ft:
@Hennessy

Es geht um EEG und KWKG.

Woher sollte denn ein Außenstehender wissen, wie Sie Ihre Abrechnungen untereinander konkret vornehmen und ob dabei alles vollkommen korrekt abläuft?

Ich sprach von Möglichkeiten und habe diese aufgezeigt.

Ob und was ggf. schief läuft,  können Sie deshalb bisher nur selbst wissen.

Dass es durchaus Möglichkeiten gibt, Licht in Lebenssachverhalte zu bringen, hat wohl zuletzt die Flüssiggas- Branche erfahren.

Es wurde ja darüber berichtet.

Wenn jedoch etwas schief laufen sollte, läuft es wohl richtig schief.

Reine Spekulation (Gedankenspiel):

Viele wissen möglicherweise davon, dass (möglicherweise) seit langem etwas (möglicherweise) schief läuft und welche Folgen es (möglicherweise) zeitigt, dass etwas (möglicherweise) gerade so schief läuft.
 
Und eben diese Kenner der Materie wurden erfolgsabhängig bezahlt, im oberen Management vielleicht gar mit Aktienoptionen entlohnt.

Der Erfolg und somit die persönliche Entlohnung hinge dann ja auch davon ab, dass (möglicherweise) etwas schief läuft..... Dann hätten (möglicherweise) sehr viele ggf. wohl ganz plötzlich einen ausgesprochenen Beratungsbedarf, bei wem auch immer.

Immerhin haben sich Protagonisten immer wieder zu Wort gemeldet, warum und weshalb die Strompreise infolge staatlicher Belastungen drastisch steigen und dabei wohl immer auch suggeriert, sie wüssten es ganz genau, wie diese Gesetze die Strompreise verteuern.



Auf Ihre Antworten zur Auskehr zzgl. Zinsen würde ich Sie gern \"festnageln\".

Weil den Versorger vor Gericht die vollständige Darlegungs- und Beweislast trifft, braucht der Kunde übrigends allenfalls nur darzutun, was möglicherweise schief laufen könnte.

Es ist in jedem Falle Sache des Versorgers nachzuweisen, dass alles vollkommen korrekt abläuft. Dazu muss der Versorger dem Gericht alles haarklein erklären, so dass dieses den Sachverhalt selbst verstehen kann.

Hoffentlich kann man es überhaupt selbst in einfachen deutschen Worten allgemeinverständlich erklären.

Wenn man es kann, steht nichts entgegen, dies hier kurz und knapp zu tun, um die Diskussion zu beenden.

Sie haben doch gegen meine These die Behauptung aufgestellt, im großen und ganzen laufe alles vollkommen korrekt, es gäbe allenfalls Unschärfen an den Rändern.

Was entgegnen Sie dann aber auf meine \"Spekulationen\" - die für den Verbraucher vor Gericht vollkommen ausreichen.....

Zudem muss ich doch im Konjunktiv formulieren.
Alles andere wäre vollkommen unseriös.

Dann gäbe es bestimmt  wieder unzählige \"Leserbriefe\" meiner hochverehrten Kollegen in der Energiewirtschaft und deren Anwaltskanzleien.

Ein bekannter Kollege aus Düsseldorf von einer in der Branche noch bekannteren Kanzlei hat sich dabei durch entsprechende Schreiben, welche Beiträge hier im Forum betreffen, besonders hervorgetan.


So wichtig werden die Beiträge hier genommen....
Deshalb können wir hier auch nur so wenig miteinander flachsen.

Apropos \"Wenn sich das erst einmal rumspricht....\".

Es spricht einiges dafür, dass sich entsprechende Nachrichten gerade rasant verbreiten. Stromhändler und Großkunden stellen gerade eigene Überlegungen an.

Ich sehe mir heute Abend mal den \"Monitor\"- Beitrag an.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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