Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Alle Stromrechnungen sind falsch !

<< < (6/10) > >>

Hohi:
Diese Diskussion hier ist schon ziemlich erstaunlich. Man hat das Gefühl, Pipi Langstrumpf und Freunde machen sich die Welt, wie sie ihr (ihnen9 gefällt.

Jeden Monat werden die EEG-Mengen von den Netzbetreibern auf die dritte Stelle hinter dem Komma bei kWh Meldungen an den vorgelagerten ÜNB gemeldet und das gezahlte Geld an die Einspeiser abzgl. der sog. verm. NN-Entgelten erstattet. Hier liegen somit genaue Zahlen vor. Die Netzbetreiber sind mittlerweile verpflichtet per Testat genau die Mengen nachzuweisen, die per EEG durch Netz gegangen sind. Entsprechend lässt sich die Quote genau festlegen. Die Jahre 2001 und 2003 sind bereits spitz abgerechnet und mit kWh\'s und € bilanziert = abgerechnet. Dass hier im Forum Front gegen die EVU\'s gemacht wird, die gerade im Fall von EEG und KWK nun wirklich nur der Handlanger vom Staat sind, verwundert mich.

Nach der Logik der hier überwiegend geschriebenen Beiträge sopllte es wohl so sein, dass die Energie zunächst gratis geliefert wird, und später können wir ja mal über die Bezahlung und den Bestandteil von Abrechnungskomponenten reden.

Mehr Sachlichkeit wäre schon angebracht.

MfG

hohi

Hennessy:
@Cremer

Ich möchte Ihre Reaktionen sehen, wenn ein EVU eine Gutschrift von 9 Cent mit erklärendem Begleitschreiben rausschickt. Diesem EVU würde man vorhalten, dass es die Grundsätze rationeller effizienter Betriebsführung verletzt und würde deshalb vermuten, dass der Strompreis zu hoch ist!

Man kann es sich eben so machen, wie man es gerade braucht. Völlig in den Hintergrund rückt hierbei jedoch, dass Milliarden Euro als Vergütung für Einspeiser im Sinne des EEG zeitnah gezahlt werden - hierüber führt jedes EVU ggü. dem vorgelagerten Netzbetreiber den Nachweis in Form von Wirtschaftsprüfertestaten - und hier ein Urteil des Landgerichtes aus 2005 dazu führen soll, dass sich die Energiewirtschaft wieder ungerechtfertigt in 2000 bis heute bereichert hat ?

RR-E-ft:
@hohi

Mit der genannten Kinderbuchfigur hat das sehr wenig zu tun.
Ich rede auch schon nicht von Pinocchio oder dem Zauberer von Oz...

Es gibt bis heute keine Spitzabrechnungen gegenüber den Kunden über die in all den Jahren bereits mit den Strompreisen gezahlten Vorauszahlungen.

Dabei soll es nach den Angaben nicht eben unbedeutender Verbände zu erheblichen Überzahlungen gekommen sein. Erinnert sei dabei insbesondere an die Stellungnahmen des BEE. Hierzu gab es vor ca. einem Jahr auch eine gemeinsame Pressekonferenz der Verbände.

Es wird deshalb eine korrekte Abrechnung verlangt, die den Kunden jedoch bisher nicht erteilt wurde.

Es bestehen begründete Zweifel, dass eine solche Spitzabrechnung überhaupt beabsichtigt ist.

Fragen Sie sich selbst, ob Sie etwa als Mieter einer Immobilie eine solche Abrechnungspraxis hinnehmen würden.

Vielleicht lesen Sie selbst noch einmal das Urteil des LG Münster nach und lassen Sie sich ggf. von einem anderen Juristen erklären, was es damit auf sich hat, dass Abschlagsforderungen vor einer Spitzabrechnung nicht beansprucht werden können.


Ich war selbst als Mitarbeiter der Rechtsabteilung eines Konzernunternehmens in 2000/2001 für eine ARGE mehrer REVU an den Vertragsverhandlungen mit einem ÜNB beteiligt und hatte deshalb genügend Gelegeneheit, mich mit dem Kostenwälzungsproblem sehr eingehend zu befassen.

Deshalb hatte ich seinerzeit schon auf der Vorstandsetage des ÜNB mit dessen Chefjuristen ein etwas heftiges Wortgefecht über den großen Konferenztisch hinweg geführt. Die Plätze um den großen Tisch waren dabei mit den Vertretern der REVU und des ÜNB alle besetzt.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Erinnerung daran. Es ist also keine neue Überlegung. Es geht auch um keine Front, wenn sich nicht alle ohne Not hinter den gleichen Argumenten verschanzen.

Schließlich hatte ich dabei auch Gelegenheit an diversen  Stellungnahmen des VDEW/ VDN zu den Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken. Als Referent für Energiewirtschaftsrecht betreute ich dabei eine ganze VDEW- Landesgruppe.

Insoweit spreche ich auch nicht etwa als Blinder von der Farbe.

Zudem erfolgen doch gar keine \"Gratislieferungen\".

Es werden Strommengen in das Netz eingespeist und zu bestimmten, besonderen Preisen vergütet. Dieser Strom wird sogleich an Kunden ganz normal verkauft. Er verdrängt deshalb Strommengen, die man sonst selbst erzeugt oder anderweitig bezogen hätte - auch die so verdrängten Strommengen hätten etwas gekostet, nur wohl etwas weniger.

Wenn der Strombezug über den vorgelagerten NB dadurch verringert wird, sind zudem die vermiedenen Netzkosten aus der Bezugsscheibe rauszurechnen (vgl. Randintegral). Zwar werden die an den Einspeiser zu zahlenden \"vermiedenen\" Netzkosten nicht vom vorgelagerten NB erstattet, man erspart diese jedoch diesem gegenüber, ergo Nullsummenspiel.

Diese \"vermiedenen\" Netzkosten werden an den Einspeiser gezahlt.

Fraglich ist, ob das nicht systemwidrig ist:

Wenn die gesamte Strommenge im Netz eine priveligierte Strommenge nach EEG oder KWKG wäre, hätte man ausschließlich \"vermiedene\" Netzkosten, die jedoch gar nicht vermieden werden, weil man sie ja doch als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser zahlt. Die \"vermiedenen\" Netzkosten machen dann erst die tatsächlichen Netzkosten aus.....

Diese werden dann als Netzkosten wieder in die NNE und somit in die Strompreise eingerechnet, obschon sie ohne eine entsprechende Zahlung an den Einspeiser nie tatsächlich entstanden wären.

Sie wären vielmehr tatsächlich vermieden, der aufgezeigte Widerspruch wäre aufgelöst.

Das Netz könnte ggf. sogar zurückgebaut werden.

Das wäre eine Überlegung wert, wenn der Übergang zur dezentralen Erzeugung in Mini- BHKW und mit Brennstoffzellen im Größenmaßstab erfolgt. Wer sollte dann noch die großen Netze brauchen?

Dann muss man die natürlich auch nicht weiter als Kostenbringer vorhalten, sondern würde sie zurückbauen.

Hierdurch könnten dann wohl die Strompreise sinken.

Da kann sich mal jemand Gedanken drüber machen, der dafür Zeit hat.

Sei es drum.

Es geht also wohl nicht um die Einspeisevergütungen insgesamt, sondern lediglich um Preisdifferenzen:

Lediglich die Differenz zwischen dem jeweiligen \"Marktpreis\" des eingespeisten Stroms zu den gesetzlichen Vergütungssätzen und den Erzeugungskosten des durch diese Strommengen verdrängten Stroms (Kostenpreis)  wäre bis zur Spitzabrechnung von der Stromwirtschaft für eine sehr kurze Frist vorzufinanzieren:

http://www.vku.de/vku/themen/kwk/aktuell_3.html

Für Stadtwerke macht die Deklaration des in eigenen Kraftwerken erzeugten Stroms  als KWK- Strommenge wohl nur Sinn, wenn die gesetzlich bestimmte \"übliche\" Vergütung höher liegt als der Kostenpreis für die Erzeugung. Sonst lohnt sich der ganze Aufwand wohl schon nicht.

Dann wissen wir aber auch wohl schon, dass der Kostenpreis für die Stromerzeugung in KWK- Anlagen der Stadtwerke niedriger liegen muss, als die EEX- Baseload- Notierungen.

Das KWK-G gibt es jedoch nur, weil die Stromerzeugung in diesen Anlagen teurer sein soll als in konventionellen Kraftwerken.

Dann müssen die Stromerzeugungskosten dort aber noch weit niedriger liegen als die EEX- Baseload- Notierungen.

Fraglich dann jedoch, warum man dann den Strom den Kunden so teuer verkaufen will.

Opportunitätskosten wird entgegnet werden:

Denn man hätte den Strom ja zu diesen Preisen an der EEX absetzen können.

Irrtum:

Diese Möglichkeit gab es nicht wirklich. \"Hätte\" ist eine vollkommene Fiktion. Hätte man die Strommengen tatsächlich an der EEX gehandelt, wären die Notierungen dort wegen eines größeren Angebotes offensichtlich  gesunken. Mithin hätte man niemals solch hohe Preise dort erzielen können.

Aus selbem Grund ist es auch wohl  offensichtlich falsch, Großkunden und Stadtwerke auf die zukünftigen EEX- Preise  zu verweisen, quasi die EEX- Notierungen als anlegbaren Preis zu nehmen, ggf. weil es bei den Gaspreisen auch schon seit Jahren so gut \"funktioniert\".

Würden tatsächlich alle diese Strommengen, die man auf EEX- Preisniveau \"einpreist\", an der EEX gehandelt werden , würden ebenso die Notierungen infolge eines größeren Angebotes wohl sinken.

Dieser Irrtum läuft für diejenigen, die ihn erkennen und die Argumente trotzdem weiter gegenüber der gegenüberliegenden Marktseite verwenden ggf. auf einen Betrugsversuch hinaus.

Ich sehe in dieser Vorgehensweise, die sich wohl alle wesentlichen Player zu eigen machen, jedenfalls das missbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.

Der VIK weist darauf hin, \"der Schwanz wackle mit dem Hund\".

Eben das ist damit gemeint und deshalb hat man sich beim Bundeskartellamt beschwert.


Richtig ist, dass sich die etablierte Stromwirtschaft gegen die Regelungen des EEG wie schon gegen die Regelungen des Stromeinspeisungsgesetzes stemmte. Es wurde eine europarechtliche Prüfung angestrebt, um diese als unzulässige Beihilfen zu kippen. Die Gesetze hielten jedoch, weil sie so schlecht nicht gemacht waren.

Ohne diese gesetzlichen Regelungen hätte es die Investitionen in diesem Bereich und somit die heutige EEG- Quote am Strommix nie gegeben.


Vielleicht lesen Sie deshalb doch einmal das entsprechende SPIEGEL- Dossier:

http://www.spiegel.de/dossiers/wirtschaft/0,1518,311876,00.html

Die Regelungen zum KWKG wurden vornehmlich im Interesse der Stadtwerke geschaffen, die auch Nutznießer dieser Regelungen sind, mithin die Mehrzahl der VDEW- Mitglieder selbst.

In deren Taschen fließen die Vergütungen !!!

Ausgangspunkt war, dass nach der Marktliberalisierung auf einmal erhebliche Überkapazitäten vorhanden waren, welche konkurrenzlos billige Stromlieferungen aus den alten, weit abgeschriebenen Kraftwerken der Konzerne ermöglichten.

Die KWK- Anlagen der Stadtwerke, welche mit höheren Kosten verbunden sind,  wären diesen gegenüber nicht konkurrenzfähig gewesen.

Als Folge besorgte man eine Stillegung der KWK- Anlagen mit den entsprechenden Folgen für die Umwelt.

Die Zeiten haben sich gewandelt:

Die Konzerne haben in erheblichem Umfange Kraftwerkskapazitäten konserviert oder endgültig stillgelegt. Das Angebot wurde hierdurch erheblich verknappt, was eine Steigerung der \"Marktpreise\" für erzeugten Strom zur Folge haben soll:


http://www.stromtarife.de/specials/spec001012.html
http://www.udo-leuschner.de/energie-chronik/001003.htm
http://www.eon.com/de/downloads/StrategieKennzahlen2005_dt_20050524.pdf


Damit fehlt es aber auch zunehmend am o. g.  Konkurrenzdruck auf KWK-Anlagen, zumal diese auch bei der Mineralölsteuer eine erhebliche Entlastung erfahren haben/ sollen.

Der VKU strebt für solche Anlagen eine vollständige Befreiung von der Mineralölsteuer an. Dies führt wiederum zur Kostenentlastung und mithin zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der KWK- Anlagen:

 
http://www.vku.de/vku/themen/steuern/steuern_31.pdf


Ein eigentlich beabsichtigter Zubau von KWK- Anlagen (eigentliches Ziel des BMU) hat allein deshalb nicht stattgefunden, weil es gar keinen entsprechenden Bedarf an Wärmenetzen gibt. Hierfür müssten mehr Unternehmen/ Wohnungen an entsprechende Wärmenetze angeschlossen werden.

Deshalb kann man die Frage stellen, ob es dieser Förderung in dieser Form immer noch bedarf.

Nutznießer sind wie aufgezeigt insbesondere die Stadtwerke, welche solche Anlagen betreiben und denen deshalb erhebliche Mehreinnahmen zufließen.

Bevor also Stadtwerke an dieser Stelle über staatlichen Dirigismus und darüber klagen, sie seien Handlanger des Staates, sollten sie sich gegenüber ihren Kunden lieber ehrlich machen.

Niemand ist gezwungen, die Fördermöglichkeiten für sich zu beanspruchen.

Wenn der VKU und die Mehrzahl der VDEW- Mitglieder deshalb für eine Begrenzung/ Abschaffung dieser Regelungen - die sie selbst begünstigen- wegen geänderter Umstände  einsetzen würden, wäre das Thema schnell vom Tisch.

Wenn die Stadtwerke selbst keine entsprechenden Ansprüche verfolgen, würden die Quoten und somit auch die zu leistenden Zahlungen sehr schnell sinken.

Umso schneller die Stromerzeugungskosten als \"Marktpreise\" steigen, um so schneller entfällt die Legitimation der entsprechenden Regelungen.

Wenn also das Geld bei den Stadtwerken  mit den besonders hohen Vergütungen für deren in KWK erzeugten Strom bereits angekommen ist, braucht man sich ja wohl nicht beschweren, wenn die Kunden hierfür erst nach einer Spitzabrechnung aufzukommen haben.


Fazit:

1.

Die Stromwirtschaft ist keinesfalls mit der Summe aller gezahlten Einspeisevergütungen belastet, sondern lediglich mit der Differenz aus den gezahlten Einspeisevergütungen und  den Stromerzeugungskosten bzw. Bezugskosten für die dadaurch verdrängten nicht privilegierten Strommengen.

2.

Diese Differenz wird immer kleiner, um so teurer die konventionell erzeugten Strommengen erzeugt  bzw. gehandelt werden. Die drastischen Preissteigerungen an der EEX müssten nach dieser Logik dann auch dazu führen, dass die von der Stromwirtschaft zu tragenden Belastungen sich ständig verringern.

3.

Vielleicht ist es noch zu weit gegangen, wenn man sagt, sie streben in der Zukunft gegen null.Bei steigenden Kosten für Primärenergieträger, die zu steigenden Stromerzeugungskosten führen, ist dies der Fall. Die Tendenz ist vollkommen eindeutig.

4.

Weil wir hierbei aktuell eine dramtische Entwicklung zu sehen bekommen, von der nicht genau bekannt ist, ob sie mit der Realität überhaupt etwas zu tun haben kann, weil es widersprüchliche Aussagen dazu gibt, stellt sich noch viel drängender die Frage der Spitzabrechnung der Belastungen, die der Stromwirtschaft dann überhaupt noch tatsächlich entstehen.

Dabei stellt sich die Frage, ob die bisherigen Modelle diese tatsächlichen Belastungen überhaupt zutreffend abbilden.

Möglicherweise habe ich dabei etwas falsch verstanden, dann möge man mich bitte berichtigen.

Allerdings mit stichhaltigen Argumenten und keinesfalls mit billiger Polemik.

Im Übrigen ist es wie immer so, dass man eigenverantwortlich versuchen muss, sich die Welt so zu gestalten, wie sie einem gefällt.

Wie denn auch sonst?
Auf wen sollte man zählen?

@Hennessy

Wir wissen doch, dass in diesen Zeiten viele Versorger seitenlange Pamphlete wegen der Gaspreise an ihre Kunden verschicken, obschon diese Unternehmen genau wissen, dass ihre Forderungen bisher nicht fällig sind, es nichts anzumahnen gibt, Mahnkosten nicht beansprucht werden können.

Dann muss man also erst mal an dieser Stelle über entstehende  Kosten im Zusammenhang mit einer energiewirtschaftlich- rationellen Betriebsführung nachdenken.

Da gibt es also wiederholt mehrseitige Schreiben und es geht noch nicht einmal um zehn Cent.

Solche Argumente halte ich für vorgeschoben.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsnwalt

Cremer:
@Fricke,

doch nochmal zurück zum Anfang:

Müssen die EVU die Beträge in Cent/kwh extra ausweisen nach
-EEG
-KWKG

oder genügt es, wie es die SW KH zu machen:
Gesamtbetrag*   XYZ,xy €

*darin enthalten 10,32 € für EEG und 20,34€ für KWKG

oder braucht überhaupt keine Angabe gemacht zu werden, ob enthalten oder nicht?

Was ist die Rechtslage?

RR-E-ft:
@Cremer

Bisher waren die Unternehmen zur gesonderten Ausweisung überhaupt nicht verpflichtet.

Es handelte sich um good will- Praxis.

Nunmehr sehen EU- Richtlininien eine größere Transparenz vor.
Diese Richtlinien sollten mit dem neuen EnWG umgesetzt werden.

So müssen zukünftig in den Rechnungen auch die Netznutzungsentgelte gesondert ausgeweisen werden.

Dafür hatte ich mich vor ca. einem Jahr mit einer entsprechenden Veröffentlichung unter http://www.strom-magazin.de (Professionals) ausgesprochen.

Die Veröffentlichung hatte große Aufmerksamkeit erfahren.

@Hennessy


Neues aus der Mottenkiste:

EON Westfalen Weser mit neuer Panne


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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