Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Alle Stromrechnungen sind falsch !
Hennessy:
@RR-E-ft
Ich beantworte die Fragen mit genau der gleichen Seriösität wie Sie:
1. Nein
2. Nein
Das Prognosesystem ist selbstanpassend, in dem der Prognosefehler des abgelaufenen Quartals mit der Prognose des folgenden Quartals \"verrechnet\" werden - deshalb kommt es m.E. garnicht zu größeren Fehlern.
3. Ja
Wenn ich in 2. Recht habe, ist dies nicht wirklich relevant.
4. Ja
Wenn ich in 3. Recht habe, handelt es sich hier um Centbeträge.
5. Suggestivfrage, keine Antwort
Sie stellen selber vor, dass es nach dem von Ihnen zitierten Urteil sein kann, dass alle geleisteten EEG-Zahlungen zurückerstattet werden müssten, weil sie noch nicht fällig gewesen sind und dann im Nachgang wieder eingesammelt werden können. Somit entsteht dann ein Zinsvorteil für die Branche in Höhe von x% auf yMilliarden €uro. Diesen \"Windfall-profit\" der Branche verstehe ich nicht, denn die Kunden haben die EEG-Abgabe bereits an die EVU gezahlt, diese haben die Beträge zeitnah an die Einspeiser und den Übertragungsnetzbertreiber weitergegeben. Somit sind alle eingespeisten EEG-Mengen zeitgerecht im Sinen des EE-Gesetzes vergütet worden. Die einzige Unschärfe liegt in der Prognosequalität des letzten Jahresquartals - und das ist m.E. nicht schön aber akzeptabel und führt weder zu Milliarden noch zu Millionenbeträgen bzgl. falscher Rechnungen.
Ich habe übrigens lange nichts mehr von den falschen Gasrechnungen gehört - das Thema könnte zu Beginn der Heizperiode auch mal wieder einer aus der Mottenkiste holen.
RR-E-ft:
@Hennessy
Um von falschen Gasabrechnungen zu hören oder zu lesen bedarf es schon keiner Mottenkiste:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw270805_1.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw280705.htm
Aber zu lesen gibt es in nächster Zeit ggf. einiges.
In medias:
Zur EEG- Abrechnung erfolgen immer nur Prognosen, die nach Ihrer Ansicht lediglich \"Unschärfen\" ausweisen sollen. Da bin ich anderer Meinung. Die Prognosen selbst weisen schon erhebliche Abweichungen vom tatsächlichen Verlauf auf.
Tatsächlich wird lediglich Prognose gegen Prognose ausgetauscht und dann werden Zu- und Abschläge gebildet, ohne dass es danach eine korrekte Abrechnung gegenüber den einzelnen Kunden konkret bezogen auf deren Verbrauch geben könnte. Der VDN verweist selbst darauf, dass ihm schon zutreffende Prognosen immer schwerer fallen, um so wichtiger ist eine Spitzabrechnung:
http://www.vdn-berlin.de/akt_eeg_quoten2005_06_22.asp
(Dass Wind in das Netz eingespeist wurde, ist sicher lediglich ein Redaktionsversehen, solches wäre allenfalls bei einem Gasnetz unter vollkommen außerordentlichen Umständen möglich)
Basis der Prognosen für das Folgejahr sollen demnach die Abrechnungen aus den vergangenen Jahren sein.
Es stellt sich deshalb die Frage, woher man dann aber eine Basis für die Prognosen nehmen will, wenn es doch schon bisher gar keine endgültigen Spitzabrechnungen gab.....
Es gibt also wohl nur zwei Möglichkeiten:
a)
Es existieren bereits korrekte Abrechnungen für die Vergangenheit und man kann auch gegenüber allen nachgelagerten NB sowie gegenüber den Kunden ganz korrekt abrechnen.
oder
b)
Es gibt keine korrekten Abrechnungen. Dann fehlt für die anzustellenden Prognosen aber auch schon die notwendige Basis.
Bei beiden Varianten ist man dann ja wohl den Verbrauchern gegenüber eine Erklärung schuldig.
Sie geben selbst zu, dass trotz Anwendung der Gesetze seit dem Jahre 2000 bisher keine einzige Spitzabrechnung durch den vorgelagerten Netzbetreiber erfolgte.
Wie wollen Sie dann aber ohne Spitzabrechnung der vorgelagerten NB jemals Sondervertragskunden und Netznutzer nach erfolgten Spitzabrechnung entsprechende Beträge überhaupt in Rechnung stellen können?
Auf eine Spitzabrechnung zu verzichten, bedeutet nach der Logik des Urteils des LG Münster, endgültig auf entsprechende Zahlungen von Sondervertragskunden und Netznutzern zu verzichten.
Abschläge können ja von diesen schon nicht gefordert werden.
Schließlich wird nach einem gewissen Zeitablauf auch eine Verwirkung eingreifen.
Wenn sich das erst einmal rumspricht, werden zumindest diese Gruppen keinerlei entsprechende Zahlungen auf Abschläge mehr leisten.
Sondervertragskunden sind insbesondere die Großkunden.
Wenn diese entsprechende Zahlungen nicht mehr leisten und gar anfangen, in großem Umfange Gelder zurückzufordern, tut das richtig weh.
Wer wollte denn wirklich darauf vertrauen, dass es diese Kunden weiterhin nur dabei belassen, sich zu beschweren?
Immerhin ist für viele das Maß bereits voll, auch wenn der Branchenverband die Probleme immer noch klein zu reden versucht.
Diese Kunden werden sich alsbald wehren undzwar richtig.
Sicher wird man dem Beispiel der ostdeutschen Stadtwerke folgen, eine Prozesskostengemeinschaft bilden und die Sache durchpauken.
Weil Ihr Unternehmen sicher nicht auf den entsprechenden Lasten sitzen bleiben will, wäre es sodann gezwungen, die Haushaltskunden als \"Melkkühe\" zu benutzen und zu versuchen, diesen die gesamten Lasten über eine enstprechende Tarifgenehmigung aufzudrängen.
Um so unbilliger wird dann aber auch schon wieder die Forderung gegenüber diesen Tarifkunden.
Es ist die Pflicht des Versorgers, für Abrechnungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen Kundengruppen zu sorgen. Gegen diese Verpflichtung wird dann verstoßen.
Da wird wohl schon die Tarifaufsicht, welche dafür ganz bestimmt sensibilisiert wird, nicht mitmachen.
Auch die Tarifkunden sind keinesfalls wehrlos.
Dem Kunden mit geändertem Verbrauchsverhalten in verschiedenen Abrechnungsperioden kann ebenso keine Abrechnungsgerechtigkeit wiederfahren.
Nach alldem ist eine Spitzabrechnung aller gegenüber allen dringend erforderlich und muss schon aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft im Eigeninteresse jedes EVU liegen- wenn es die Oligopolinteressen der vier ÜNB außer Betracht läßt.
Gerade EVU, die keinem Konzern angehören, werden keine Möglichkeit haben, entstehende Nachteile auszugleichen, die ihnen allein daraus entstehen, dass es ihnen nicht gelingt, durch rechtskonforme Abrechnungen bereits entstandene Kosten auf die Kunden weiterzuwälzen.
Das ist das drängende Problem, welches man ggf. selbst verspüren sollte und welches allen Anlass geben sollte, schnellstmöglich selbst Spitzabrechnungen einzufordern.
Denn die oben aufgezeigte Entwicklung ist vollkommen absehbar.
Viele werden eine solche unterstützen.
Dafür bedarf es noch nicht einmal eines Blickes in eine Glaskugel.
Und dann mag es zwar irgendwann noch eine Gutschrift vom vorgelagerten NB geben.
Tatsächlich wird man jedoch - dann aber selbstverschuldet - aus der Substanz zehren müssen, weil man es - trotz \"Ansage\" -verschlafen hat, Vorsorge für eine korrekte Abrechnung gegenüber den Kunden und den Netznutzern zu schaffen.
Ich erwarte gar nicht, dass bisher aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht entsprechende Rücklagen deshalb gebildet wurden, um damit umzugehen zu können.
Vielmehr wurden oft die Ausschüttungen immer weiter erhöht.
Dass das auf lange Zeit nicht gut gehen kann, kann man gewiss ahnen.
Man muss sich also nicht eben als EVU darum kümmern, hat dann jedoch ggf. die wirtschaftlichen Konsequenzen zu tragen.
Unternehmerische Entscheidungen können eben auch zu Nachteilen führen.
Nicht jedwede Folgen solcher Fehlentscheidungen kann man den eigenen Kunden aufbürden, weil man dann bald keine eigenen Kunden mehr haben wird.
Möglicherweise sind auch Posten im Unternehmen neu zu verteilen.
Nochmals:
Eine korrekte Abrechnung über Spitzabrechnungen ist möglich und nach meiner Ansicht wie aufgezeigt auch dringend nötig.
Dieser Meinung kann man sich anschließen, muss es jedoch nicht....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Hennessy,
wenn Frage 2 nein, dann steht dem das Urteil LG Münster entgegen.
Also sind defakto alle Rechnungen falsch, auch wenn für den einzelnen Verbraucher ggf. nur 1 Cent Differenz rauskommen sollte.
Frage 3 doch relevant, siehe Frage 2
Dies steht dem Kassenverfahren aller Banken gleich. Fehlt am Ende des Tages ein Cent, muss gesucht werden!!
Das gesetzlich vorgeben, kann man als Netzbetreiber oder Energieerzeuger nicht einfach mal \"einpaar Cent\" verschlabbern
RR-E-ft:
@Cremer
Die \"paar Cent\" in Summe über alle deutschen Energieversorger....
Meine Herren!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
das war ganz im Sinne Hennessy von mir nur die günstigste Annahme. Selbst da gebietet es sich genau abzurechnen. SAiehe Beispiel Bankkasse.
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