Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor  (Gelesen 33866 mal)

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Offline Wolfgang 345

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« am: 13. Februar 2010, 14:33:41 »
Hallo an alle,
habe m 10.02.2010 meine Rechnung vom RWEerhalten. Dirt wird der Brennwert/Umrechnungsfaktor mit 11,325 angegeben. Der lag die ganzen Jahre ( nachvollziehbar seit 2001 ) bei 10,7.... Wie kann das sein,dass dieser wert jetzt um ca.6% steigt ? Das geht meines Wissens nur, wenn das Gasfeld, von dem die Soße jetzt kommt, ein anderes ist. Weiß hier jemand was Genaueres ?  Vielleicht ist das ja lediglich ein Versuch der Preiserhöhung durch die Hintertür.
Ansonsten Kopf hoch und gegen Willkür.
Gegen Willkür

Offline Cremer

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #1 am: 13. Februar 2010, 17:16:23 »
@Wolfgang 345,

der angegebene Brennwert ist nicht der physikalische, da steckt noch mehr drin.

Man sollte aber davon ausgehen, dass der Brennwertfaktor korrekt ist.

Man hat also mehr russisches Gas statt holländisches Gas reingemengt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Berni_K

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #2 am: 02. März 2010, 19:35:05 »
Hallo Wolfgang 345.
Was du meinst und was die Zahl 11,325 betrifft, so hat dies mit dem eigentlichen Brennwert nichts zu tun.Wie sich der Wert zusammensetzt, kannst du unter
http://www.igel-lueneburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=92:abrechnung-erdgasverbrauch-mittels-umrechnungsfaktor--wie-geht-das-&catid=37:gas&Itemid=54
nachlesen.
Nun zu deinem Problem.
Schreibe RWE an und fordere von denen eine neue Abrechnung, in der die Werte für Zustandszahl und Brennwert ausgewiesen sind. Beziehe dich dabei auf das Arbeitsblatt G 685 der DVGW.
Die Forderung auf neue Abrechnung solltest du hiermit begründen:
Die G 685 ist eine durch das Eichgesetz, § 25 Abs. 1. Nr. 1a in Verbindung mit der Eichordnung, §10 Abs. 2 Nr. 3 assoziierte technische Regel zum Eichrecht und dient der Ermittlung thermischer Energie und Leistung und gilt einheitlich für alle Marktrollen in der Sparte Gas.
Die unter Kap. 10 aufgeführten Parameter sind in jeder Rechnung anzugeben. Darunter fallen auch die Daten Zustandszahl z und Abrechnungsbrennwert Hs,eff.

Offline Christian Guhl

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #3 am: 15. März 2010, 18:24:56 »
Unser Mitglied @Berni_K hat sich intensiv mit den Gasabrechnungen und besonders mit dem Brennwert und der Vorschrift G685 befasst. Hier ist das Ergebnis :
Grundlage für die Gasabrechnungen ist ein technisches Regelwerk (G 685) der Deutschen Vereinigung für das Gas-und Wasserfach (DVGW), welches auf den Bestimmungen des Eichgesetzes, der Eichordnung und diverser DIN-Vorschriften basiert und bereits seit 1968 zur Anwendung gelangt.
Alle Gasversorger sind bei der Erstellung der Gasabrechnung daran gebunden.
Aufgrund zahlreicher Änderungen in dem Regelwerk hatten die Versorger eine Übergangsphase bis Ende 2009, in der die Abrechnungen umzustellen waren. Spätestens ab dem 01.01.2010 war grundsätzlich nach den neuen Vorgaben zu verfahren.
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL) hat sich einmal mit der aktuellen Ausgabe G 685 vom November 2008 auseinandergesetzt und aktuelle Abrechnungen aus 2010 hinsichtlich Aufmachung, verwendeter Zahlangaben und Inhalt geprüft. Das Ergebnis ist erschreckend.
Von 40 Abrechnungen war nur die vom Versorger EWE korrekt. Anteilig korrekte Daten enthielten Abrechnungen von E-Wie Einfach und SW Barmstedt. Absolut fehlerhaft waren Abrechnungen von Lichtblick und allen voran E.on-Avacon Vertrieb GmbH.
Während  einige Versorger den guten Willen zeigten und die Vorgaben wenigsten in Teilen umgesetzt haben, praktiziert E.on-Avacon nach wie vor das alte Konzept, welches diverse Fehler enthält.
Vorgeschrieben sind bei den Werten „Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ grundsätzlich nur Werte ohne Kommastellen, die so auch für die Berechnung zu verwenden sind. Weiterhin sind die Angaben einer sogenannten Z-Zahl (Zustandszahl) und die des mittleren Brennwertes im Abrechnungszeitraum vorgeschrieben. Zusätzlich soll die Abrechnung zu den einzelnen Werten entsprechende Erläuterungen aufweisen. Das Abrechnungsverfahren soll in geeigneter Form dem Verbraucher (z.B. im Internet oder durch Beiblatt) zugänglich und damit die Gasabrechnung transparenter und etwas verständlicher gemacht werden.
Der bisher in der Abrechnung verwendete Wert „Faktor“ ist eine Mischung aus Z-Zahl und Brennwert und lässt für den Verbraucher keinerlei Rückschlüsse zu. Er ist intransparent und hat seit dem 01.01.2010 in den Abrechnungen nichts mehr zu suchen.
Eine Aufstellung der Beanstandungen wurde an die Landesbehörde für das Eich und Messwesen in Hannover geleitet, in der Hoffnung, dass auf die Versorger massiver Druck ausgeübt wird und eine Gleichbehandlung aller Verbraucher erreicht wird.
Man kann davon ausgehen, dass Hundertausende, wenn nicht sogar Millionen von Abrechnungen fehlerhaft sind. Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher mit den fehlerhaften Abrechnungen zurzeit gegenüber denen mit korrekter Abrechnung benachteiligt sind.
Wir können nur jedem Verbraucher raten die Abrechnung auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Werte („Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ ohne Kommastellen sowie Z-Zahl und Abrechnungsbrennwert) zu prüfen und gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen. Mit dem Widerspruch sollte eine den Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 angepasste neue Abrechnung gefordert werden.
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass die G 685 auch unmissverständlich darauf hinweist, dass dem Verbraucher auf Anfrage zusätzliche Informationen bereitzustellen sind.
Bisher redeten sich die Versorger stets damit heraus, sie seien nicht verpflichtet.
Falls einzelne Verbraucher Fragen oder Probleme haben, können Sie sich jeden 2. Dienstag und jeden letzten Dienstag im Monat in Lüneburg im Geschwister-Scholl-Haus an die Berater wenden. In Lüchow-Dannenberg findet jeden Mittwoch von 14-16 Uhr eine Beratung im Rathaus in Hitzacker statt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.igel-lueneburg.de (dort wird in Kürze ein Musterschreiben verfügbar sein).

Offline userD0010

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #4 am: 15. März 2010, 20:29:10 »
@ Christian Guhl

diese Erkenntnisse werden vermutlich nicht nur auf die wenigen genannten EVU zutreffen, sondern vom Großteil derselben praktiziert werden.

Wäre es da nicht an der Zeit, bundeweit die entsprechenden Informationen durch den BdEV sammeln zu lassen und bei überwiegend negativen Ergebnissen die zuständigen Behörden gewaltig unter Druck zu setzen oder sogar strafrechtliche Überlegungen anzustellen?

Offline sir_diddler

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #5 am: 08. Januar 2011, 00:28:29 »
Hallo,
gute Idee, hier mal ein Anfang:

GVH - Gasversorgung Hünxe (Gelsenwaser/NGW) für Hünxe, Mitte:

Jahr  Brennwert   Z-Zahl
1999: 11,41         keine
2000: 11,41         keine
2001: 11,45         keine
2002: 11,449626 keine
2003: 11,37998   keine
2004: 11,47478   keine
2005: 11,44866   keine
2006: 11,42         keine
2007: 11,29         keine
2008: 11,21         keine
2009: 11,625       0,9674   ges. Faktor: 11,246025
2010: 11,625       0,9674   ges. Faktor: 11,246025
2010: 11,621       0,9674   ges. Faktor: 11,2421554
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


************************
** wir müssen hart bleiben **
** sonst verlieren wir          **
************************

Offline userD0010

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #6 am: 09. Januar 2011, 14:33:55 »
mein Haus- und Hoflieferant RWE

1999         therm Faktor       9,4832
2000              \"                     9,4542
2001              \"                     9,4415
2002              \"                     9,5326
2003              \"                     9,5176
2004              \"                     9,5357
2005              \"                     9,4980
2006              \"                     9,5270
2007              \"                     9,4700
2008              \"                     9,4196832
2009              \"                     9,4811744
2010              \"                     9,796         und neu: Zustandsf.  0,9608

Offline jroettges

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #7 am: 19. Januar 2011, 01:36:29 »
Wer kann weitere aktuelle Werte beitragen zum Markgebiet \"L-Gas 1\"?


Anbieter, Ort, Zustandszahl, Brennwert , Produkt, Vergleich
----------------------------------------------------------
A              a          1,0000                9,366             9,366           100,0%
B              b          0,9683                9,751             9,442           100,8%
B              a          0,9683                9,828             9,516           101,6%


\"L-Gas 1\" ist das Marktgebiet mit dem Marktgebietsverantwortlichen Aequamus GmbH, Dritteltochter von Erdgas Münster, Gasunie Deutschland und EWE Netz.
Es reicht von der Ems bis zum Harz.

Kann es in ein und demselben Marktgebiet zu solchen Unterschieden beim Brennwert kommen?
Wenn ja, wie?

Unterschiede am gleichen Abnahmeort von unterschiedlichen Anbietern!
Unterschiede zwischen den Abnahmeorten beim gleichen Anbieter!

Bitte teilt mal hier die Werte mit, die in euren aktuellen Rechnungen auftauchen.

Offline RR-E-ft

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #8 am: 19. Januar 2011, 08:51:25 »
Der im Netz gemessene Brennwert des Gases ist das eine. Dieser wird entweder per Gaschromatografie oder per kaleriometrischer Messung ermittelt.

Möglicherweise weist das Gas in unterschiedlichen Netzabschnitten in Abhängigkeit von den Einspeisepunkten und den dort eingespeisten Gasmengen unterschiedliche Energiegehalte auf. Grundsätzlich kommt es jedoch zu einer Durchmischung, so das im gesamten Netz der gleiche Energiegehalt zu verzeichnen ist. der Durchschnittswert wird deshalb unter Berücksichtigung der mengengewichteten Einspeisemengen an den einzelnen Einspeisepunkten berechnet.

Das ist bei der Durchmischung so ähnlich wie mit dem Gasgemisch im abgeschlossenen Raum, wenn am Abendbrottisch der \"Harzer Roller\" ausgepackt wird.

Der Energiegehalt des Gases, dass den Balgenzähler an der Abnahmestelle durchströmt, ist jedoch nicht nur abhängig von dem vom Balgenzähler gemessenen Gasvolumen, sondern auch von Druck und Temperatur am Zähler. Es wird eine Temperatur am Zähler von 15 Grad Celsius unterstellt. Der Druck ist abhängig vom Luftdruck. Letzterer wiederum ist auch abhängig von der Höhenlage der Abnahmestelle, also der Höhe der darüber befindlichen Luftsäule.

Egal welcher Lieferant den Kunden beliefert, kommt es immer auf den Energiegehalt des Gasesgemisches an, welches sich im örtlichen Verteilnetz befindet, folglich lieferantenunabhängig.
Sind die Gaszähler der Kunden in Bezug auf Normalnull (NN) in unterscheidlicher Höhe angebracht, so verändert sich dadurch der Abrechnungsbrennwert. Die Höhenlage hat Einfluss auf die Zustandszahl z, welche in die Berechnung des Abrechnungsbrennwertes einfließt.

Der Abrechnungsbrennwert beruht also auf Messungen des Energiegehaltes im Netz einerseits und auf Berechnungen unter Einschluss von Druck und Temperatur an der jeweiligen Abnahmestelle andererseits, so dass es vorkommen kann, das verschiedenen Kunden im selben Gebäude unterschiedliche Brennwerte zur Abrechnung gestellt werden, zB. wenn sich ein Balgenzähler im Untergeschoss des am Alexanderplatz gelegenen Berliner Fernsehturms befindet, ein anderer auf der Aussichtsplattform oder an der Turmspitze des selben.

Sowohl bei der Messung an den Einspeisepunkten in das Netz, als auch bei der mengengewichteten Durchschnittberechnung im Netz, als auch bei der Umrechnung in Bezug auf Druck und Temperatur am konkreten Balgenzähler können Fehler auftauchen, die sich auf den ermittelten Abrechnungsbrennwert auswirken.

Eine Garantie dafür, dass der Abrechnungsbrennwert zutreffend ermittelt wurde, gibt es nicht. Wenn man dessen Ordnungsgemäßheit kontrollieren will, muss man also dessen Berechnung ausgehend von den Messungen (Gaschromatografie oder kaleriometrische Messung) an den Einspeisepunkten des Netzes unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Berechnungsfaktoren und Berechnungsschritte Schritt für Schritt nachvollziehen, wofür die entsprechenden Daten benötigt werden. Natürlich können auch schon bei der Messung an den Einspeisepunkten des Netzes Fehler auftreten.

Offline bolli

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #9 am: 19. Januar 2011, 09:05:30 »
Da uns viele der genannten Kriterien bzw. deren zahlenmäßige Ansetzung beim Versorger (oder Netzbetreiber?) nicht bekannt sind, dürfte dieses eine sehr unübersichtliche \"Spielwiese\" sein.
Und mittels \"normaler\" Nachfrage werden Sie die Werte von Ihrem Versorger sicher nicht erhalten, schon gar nicht als \"Querulant\" (Preisprotestler). Da wird man ggf. wohl bis zu einem prozessualen Verfahren warten müssen, um diese Werte einzufordern.

Edit: Da hat RR-E-ft doch schon wieder an seinem Beitrag nachgebessert, während ich noch geschrieben habe.  ;)

Offline jroettges

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #10 am: 19. Januar 2011, 09:36:36 »
Erläuterungen zu den Werten sind in diesem Faden zu finden (Berni K) oder an vielen Quellen im http://www.

Mir fehlt aber noch immer die Erklärung warum am gleichen Ort (a) von den Versorgern A und B um 1,6% differrierende Werte angesetzt werden.

Somit zahlen alle Verbraucher von Anbieter B um 1,6% mehr für das gleiche Gas als die von Anbieter B!

Offline RR-E-ft

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #11 am: 19. Januar 2011, 10:21:10 »
Zitat
Original von jroettges

Somit zahlen alle Verbraucher von Anbieter B um 1,6% mehr für das gleiche Gas als die von Anbieter B!

Kann ja wohl nicht stimmen.

Woher will man wissen, dass alle Verbraucher eines Anbieters davon betroffen sind und dass sie das auch zahlen?

Wurden beide Anbieter (A un B) deshalb schon damit konfrontiert und aufgefordert, sich darüber zu erklären.

Es könnte auch sein, dass einer der Anbieter einen zu geringeren Brennwert in Ansatz gebracht hatte, so dass es deshalb zu einer Nachberechnung kommen könnte.

Offline jroettges

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Brennwert bzw. Umrechnungsfaktor
« Antwort #12 am: 19. Januar 2011, 10:32:09 »
Deshalb habe ich danach gefragt:

Zitat
Bitte teilt mal hier die Werte mit, die in euren aktuellen Rechnungen auftauchen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 19. Januar 2011, 10:36:14 »
Es muss sich um den selben Zeitraum und den gleichen Netzabschnitt handeln und die Zähler müssen in der gleichen Höhe(nstufe) über Normalnull (NN) hängen.

Offline jroettges

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« Antwort #14 am: 19. Januar 2011, 12:05:55 »
Das wissen wir doch alle!

 

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