Unser Mitglied @Berni_K hat sich intensiv mit den Gasabrechnungen und besonders mit dem Brennwert und der Vorschrift G685 befasst. Hier ist das Ergebnis :
Grundlage für die Gasabrechnungen ist ein technisches Regelwerk (G 685) der Deutschen Vereinigung für das Gas-und Wasserfach (DVGW), welches auf den Bestimmungen des Eichgesetzes, der Eichordnung und diverser DIN-Vorschriften basiert und bereits seit 1968 zur Anwendung gelangt.
Alle Gasversorger sind bei der Erstellung der Gasabrechnung daran gebunden.
Aufgrund zahlreicher Änderungen in dem Regelwerk hatten die Versorger eine Übergangsphase bis Ende 2009, in der die Abrechnungen umzustellen waren. Spätestens ab dem 01.01.2010 war grundsätzlich nach den neuen Vorgaben zu verfahren.
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL) hat sich einmal mit der aktuellen Ausgabe G 685 vom November 2008 auseinandergesetzt und aktuelle Abrechnungen aus 2010 hinsichtlich Aufmachung, verwendeter Zahlangaben und Inhalt geprüft. Das Ergebnis ist erschreckend.
Von 40 Abrechnungen war nur die vom Versorger EWE korrekt. Anteilig korrekte Daten enthielten Abrechnungen von E-Wie Einfach und SW Barmstedt. Absolut fehlerhaft waren Abrechnungen von Lichtblick und allen voran E.on-Avacon Vertrieb GmbH.
Während einige Versorger den guten Willen zeigten und die Vorgaben wenigsten in Teilen umgesetzt haben, praktiziert E.on-Avacon nach wie vor das alte Konzept, welches diverse Fehler enthält.
Vorgeschrieben sind bei den Werten „Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ grundsätzlich nur Werte ohne Kommastellen, die so auch für die Berechnung zu verwenden sind. Weiterhin sind die Angaben einer sogenannten Z-Zahl (Zustandszahl) und die des mittleren Brennwertes im Abrechnungszeitraum vorgeschrieben. Zusätzlich soll die Abrechnung zu den einzelnen Werten entsprechende Erläuterungen aufweisen. Das Abrechnungsverfahren soll in geeigneter Form dem Verbraucher (z.B. im Internet oder durch Beiblatt) zugänglich und damit die Gasabrechnung transparenter und etwas verständlicher gemacht werden.
Der bisher in der Abrechnung verwendete Wert „Faktor“ ist eine Mischung aus Z-Zahl und Brennwert und lässt für den Verbraucher keinerlei Rückschlüsse zu. Er ist intransparent und hat seit dem 01.01.2010 in den Abrechnungen nichts mehr zu suchen.
Eine Aufstellung der Beanstandungen wurde an die Landesbehörde für das Eich und Messwesen in Hannover geleitet, in der Hoffnung, dass auf die Versorger massiver Druck ausgeübt wird und eine Gleichbehandlung aller Verbraucher erreicht wird.
Man kann davon ausgehen, dass Hundertausende, wenn nicht sogar Millionen von Abrechnungen fehlerhaft sind. Es hat sich gezeigt, dass Verbraucher mit den fehlerhaften Abrechnungen zurzeit gegenüber denen mit korrekter Abrechnung benachteiligt sind.
Wir können nur jedem Verbraucher raten die Abrechnung auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Werte („Verbrauch in m3„ und „Verbrauch in kWh“ ohne Kommastellen sowie Z-Zahl und Abrechnungsbrennwert) zu prüfen und gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen. Mit dem Widerspruch sollte eine den Bestimmungen des Arbeitsblattes G 685 angepasste neue Abrechnung gefordert werden.
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass die G 685 auch unmissverständlich darauf hinweist, dass dem Verbraucher auf Anfrage zusätzliche Informationen bereitzustellen sind.
Bisher redeten sich die Versorger stets damit heraus, sie seien nicht verpflichtet.
Falls einzelne Verbraucher Fragen oder Probleme haben, können Sie sich jeden 2. Dienstag und jeden letzten Dienstag im Monat in Lüneburg im Geschwister-Scholl-Haus an die Berater wenden. In Lüchow-Dannenberg findet jeden Mittwoch von 14-16 Uhr eine Beratung im Rathaus in Hitzacker statt. Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.igel-lueneburg.de (dort wird in Kürze ein Musterschreiben verfügbar sein).