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Kein Bargeld mehr für die Unterstützung für Miete, Energie und Wasser ?
Kampfzwerg:
siehe auch hier
userD0010:
@alle
Wo sind wir denn gelandet?
Hoffentlich bei der Frage, was sich und wie sich unser Staat den derzeitigen Pfad der Tugend(en) noch leisten kann?
Neben den wahrlich wenigen Hängematten-Nutzern, die wir wohl bis an ihr Lebensende durchfüttern bzw. alimentieren müssen, weil es für sie keine Alternative gibt, betrachten wir doch mit -noch zu wenig- Interesse die Folgen für all die 400 Euro-Jobber, die Aufstocker und Arbeitssuchenden.
Nicht die Tatsache, dass derzeit bereits die Rentenkassen-Bestände nur noch von der jahreszeitlich schwankenden Beschäftigungslage der Beitragszahler abhängig sind, sondern vielmehr die Zukunftsfrage sollte unsere Politik(er) umtreiben, und zwar 24 Stunden pro Tag.
Welche Summe(en) wird man an Rente für all die 400 Euro-Jobber, die Aufstocker und die bis dahin immer noch Arbeitssuchenden erwirtschaften und auszahlen können und woher nehmen?
Wir steuern doch auf ein Armenhaus Deutschland zu, zumindest im Bereich der noch Beitragszahlenden oder der früheren Beitragszahler.
Und um sich um diese kümmern zu können, müssen halt immer mehr Nichtbeitragszahler beschäftigt werden. (Verwaltung des Mangels)
Wenn jetzt bereits viele Rentenbezieher(innen) an der Armutsgrenze leben, wenn nicht wenige dieser Gruppe sich schämen, soziale Unterstützung in Anspruch zu nehmen und deshalb lieber nur noch dahinvegetieren und Andere, die als Luxusrentner bezeichnet werden, in Wirklichkeit aber Luxuspensionäre oder Bezieher von Altersversorgung aus noch oder ehemals staatlich subventionierten Unternehmen etc. so dargestellt werden, als wenn dies den Wohlstand und Standard der Rentnerallgemeinheit darstellt, dann werden wir in nicht allzu ferner Zukunft nur noch Berichte darüber lesen und hören, wie der Andrang an den Suppenküchen zunimmt, während die \"Anderen\" sich in wärmeren Gegenden aufhalten und mit der Misere hierzulande nichts mehr am Hut haben.
Was wurde doch alles gepredigt und als Allheilmittel empfohlen, um dem Arbeitsmarkt wieder Impulse zu verleihen.
Man denke nur an die vielen \"Sprüche\" des ehem. Arbeitsministers Clement in den Beweihräucherungs-Talk-Shows. Mit vielen Anglizismen versehener Schwachsinn, nicht mehr und nicht weniger.
Aber das ist vermutlich das Resultat, wenn man Schwadronierer, Parteibuchhonoratioren, Wegempfohlene, Ex-Studenten etc. nicht nur in die Politik, sondern auch gleich in führende Positionen hievt.
Was in der ARD das sog. Musikantenstadl, ist in der Politik das Praktikantenstadl.
Und dessen Folgen aus den vergangenen 15 Jahren werden wir wohl erst in den nächsten 15 Jahren spüren, auch, weil diese ehem. Praktikanten sich auf ihren Lorbeeren und Altersbezügen ausruhen dürfen und garantiert nicht mehr und nie zuständig waren.
Kampfzwerg:
Gestern im ZDF
Wie Vermieter den Staat abzocken
Eine Reportage von Annette Uhlenhut
Sendetermin: Donnerstag, 18. März 2010, 21 Uhr, bei ZDF.reporter
440 Euro für 21 Quadratmeter
Wie Vermieter von Hartz-IV-Empfängern den Staat abzocken
--- Zitat ---Von der Straßenseite aus wirkt der Wohnblock gepflegt. Doch die frisch gestrichene Fassade täuscht. Einige Wohnungen hinter diesen Mauern sind alles andere als gut in Schuss. Mit Siegmund Chychla vom Mieterverein Hamburg treffen wir uns und wollen herausfinden, ob hier überhöhte Mieten kassiert werden - auf Kosten des Steuerzahlers, denn viele Mieter sind Hartz-IV-Empfänger.
...
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt jetzt wegen des Verdachts auf Mietwucher und Betrug.
Wohnraum knapp für Mittellose
Überteuerte Mieten für Hartz IV-Empfänger - wohl kein Einzelfall. In Hamburg ist Wohnraum knapp, vor allem für Mittelose. Das nutzen anscheinend einige Immobilienbesitzer aus. ZDF.reporterin Annette Uhlenhut fand noch weitere Beispiele.
--- Ende Zitat ---
Diese Beispiele gibt es sicher nicht nur in Hamburg.
Skrupellose Vermieter, die sich Wuchermieten für ihre heruntergekommenen Behausungen vom Geld des Steuerzahlers teuer bezahlen lassen.
Dann sollte an diese Vermieter ebenfalls direkt überwiesen werden?
So kann die andere Seite der Medaille in einer Missbrauchsdiskussion eben auch aussehen.
userD0010:
@kampfzwerg
Sollen solche Beispiele etwa etwas daran ändern, dass die Kosten für Miete und NK direkt an die Vermieter gezahlt werden müssen.
Es liegt doch bei dem Berichtsbeispiel die typische Ursache vor, denn
der Mieter interessiert sich nicht für die entstehenden Kosten, weil ihm sowohl der finanzielle, als auch der räumliche Aspekt völlig gleichgültig ist, denn sonst hätte er zumindest bei der ARGE vorgesprochen, Zweifel an der Miethöhe und der Wohnungsgröße angemeldet
oder
der Mieter hat sehr wohl bei der ARGE die Fehler und Mängel der Wohnung gemeldet, nochmals gemeldet ohne Ergebnis. Dann wäre die Ursache doch wohl bei der ARGE zu suchen.
Solche Fälle wird es zuhauf geben in Ballungsräumen oder auch bei völlig desinteressierten Mietern.
Das aber ändert nichts an der Tatsache, dass nur die direkte Zahlung an den Vermieter sicherstellt, dass keine Zweckentfremdung durch Bargeldübergabe vorkommt.
Vielleicht sollte zur Aufgabe der ARGE gehören, das von ihr bewilligte Geld auch auf die Rechtmäßigkeit der Verwendung zu prüfen und dies ggf. durch den Außendienst zu kontrollieren.
Denn, so lange keiner den Vermietern und den Mietern, die auf Staatskosten mit Unterkunft versorgt werden, sehr zeitnah auf die Finger schaut, wird es diese Art von Mißbrauch immer wieder geben.
Kampfzwerg:
„Liegt der Irrtum nur erst wie ein Grundstein unten im Boden,
immer baut man darauf, nimmermehr kommt er an Tag.“
Johann Wolfgang von Goethe
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Wo sind wir denn gelandet?
--- Ende Zitat ---
Das frage ich mich, angesichts Ihrer Unterstellungen und Ihres Lösungsvorschlags der Kontrolle, schlicht des Tenors Ihres gesamten letzten Beitrags allerdings auch!
Und müssen muss hier gar nichts!
Allen geneigten und interessierten Lesern, die nicht nur an einseitiger Polemik interessiert sind, empfehle ich einen Blick hinter die Kulissen
und in die Arbeitshilfe „Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein - Westfalen
IX. Direktzahlung an den Vermieter § 22 Abs. 4 SGB II
Quelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-MAGS-NRW-01.03.2010.pdf
Seite 68 ff.
--- Zitat ---Die direkte Zahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an den Vermieter wegen nicht sichergestellter zweckentsprechender Verwendung ist eine Ermessensentscheidung (Anm.: \"Kann\" Entscheidung des Sachbearbeiters)
Eine Entscheidung zur Direktzahlung ist für den Hilfebedürftigen wegen
des Eingriffs in sein Verfügungsrecht ein belastender Verwaltungsakt, vor dessen Erlass er vorher anzuhören ist. Eine Einwilligung des Hilfebedürftigen ist im Falle von angemessenen Aufwendungen nicht erforderlich.
Der Hilfebedürftige hat die Möglichkeit, gegen den Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen.
[]
Es sind im Einzelfall konkrete Hinweise für einen zweckentfremdeten Gebrauch der Mittel zu verlangen. Eine Direktzahlung soll beispielsweise in den Fällen der Trunksucht oder des unwirtschaftlichen Verhaltens erfolgen.189 Auch bei Bestehen von Überziehungskrediten und sonstigen Schuldverpflichtungen sollte eine Direktzahlung vorgenommen werden, um den Zugriff Dritter zu verhindern.
Eine Direktzahlung kann auch ohne Vorliegen konkreter Hinweise auf eine Zweckentfremdung auf Wunsch des Leistungsberechtigten erfolgen.
--- Ende Zitat ---
Es gibt also bereits verschiedene Möglichkeiten, eine ENTMÜNDIGUNG ist aber selbst seitens des Gesetzgebers (noch) nicht vorgesehen.
Und das ist gut so!
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