Nur nochmal zur Faktenvermittlung:
§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.
Für die etwas Schwerfälligen: 30% in 2020!
Aussage Chefs des BEE:
Das Ergebnis: Deutschland kann die EU-Ziele deutlich überschreiten und dabei einen hohen ökonomischen und ökologischen Nutzen erzielen. Statt der von der EU geforderten 18 Prozent sieht die Branche für 2020 bereits einen Anteil Erneuerbarer Energie am gesamten Endenergieverbrauch von über 28 Prozent. Dadurch würden jährlich rund 290 Tonnen CO2 eingespart sowie knapp 50 Mrd. Euro Brennstoffkosten vermieden.
Teilziel bereits jetzt überfüllt!!!
UM Röttgen:
HB BERLIN. Die Atomkraft hat aus Sicht von Umweltminister Norbert Röttgen allerspätestens im Jahr 2030 ausgedient. Sobald der Ökostromanteil von heute noch 16 auf 40 Prozent ansteige, \"ist es soweit\", sagte der der CDU-Politiker der \"Frankfurter Rundschau\". Dieser Anteil sei selbst nach den skeptischsten Schätzungen 2030 erreicht, also acht Jahre später als im rot-grünen Atomkonsens festgelegt.
Nächstes Teilziel überfüllt!
Dies Gesetz ist ein Selbstbedienungsgesetz von Leuten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit ungeniert unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes bereichern. Hier hat noch keiner Stellung dazu bezogen, wie er mit seiner EEG Anlage nach Auslaufen der Förderung zu sinkenden Strompreisen beitragen will. Im Gegenteil, sich erst 21 Jahre auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen risikolos füllen, und dann noch den Schnaps durch dezentrale Einspeisung rausholen. Natürlich durch einen von irgendeiner Regierung festgelegten Preis der unbedingt höher liegen muss, als der dann übliche Börsenpreis.
Einfach mal Farbe bekennen und sagen, ich mach\'s wegen der Kohle, für 15 ct/kWh würde ich\'s nicht machen. DAS wäre ehrlich. Stattdessen führen PV-ler Prozesse, ob eine PV-Anlage auf einer Hundefhütte eine Gebäudeinstallation ist und nicht eine Freilandanlage, weil dort noch genau für das eine Modul Platz war, um auf genau 30 kW Leistung zu kommen. Fast so toll, wie ökologisch einwandfreie Module per Jumbo nach Deutschland zu holen.
Und ob die Absenkung so kommt, wie jetzt kolportiert wird, ist weiterhin mehr als fraglich, wo der tolle Osten Deutschlands festgestellt hat, dass man seine Bundesratsstimmen benötigt, und deshalb erst mal wieder die Arbeitsplatzkarte zieht. Als ob die paar jämmerlichen Arbeitsplätze, die überhaupt noch in der Produktion von Gütern im Osten eine Rolle spielten. Die sind in ein paar Jahren sowieso weg, ob mit Förderungssenkung zum 01.04. oder 01.06. oder 0.07. oder auch 01.10.2010. Wo steht im Gesetz, dass es ein Arbeitsplatzgarantiegesetz ist? Wo steht im Gesetz, dass der Investor eine 21-jährige feste Rendite haben muss? Lest noch nmal oben, §1. Das ist das Ziel, die Ziellinie ist bereits aufgrund Überförderung überschritten. Lest euch noch mal die Überschrift dieses Threads durch. Es geht um unnötige Belsastung der Verbraucher. Auch dieser Punkt ist erreicht, da das EEG seinen Zweck überfüllt hat.
Gruß
NN