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Autor Thema: VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis  (Gelesen 18395 mal)

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Offline superhaase

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #30 am: 20. Februar 2010, 13:37:22 »
Zitat
Original von nomos
@sh, immerhin, einige Erkenntnisse sind ja jetzt da, das konnte man vor einiger Zeit so noch nicht lesen.
Doch, genau das habe ich immer schon geschrieben, sie haben es nur immer ignoriert.

Zitat
Es ist nicht das Ziel des EEG eine bestimmte Rendite zu sichern und das noch unabhängig von der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlagen-Investition.
Aber sicher doch, genau das ist die von Anfang an vorgesehene Funktionsweise des EEG: Den Investoren brauchbare und kalkulierbare Renditen in Aussicht zu stellen, damit privates Kapital angelockt und in die erneuerbaren Energien investiert wird und somit eine Industrie aufgebaut werden kann.

Zitat
Auf die wiederholte Frage, warum sollten Verbraucher für diese PV-Sonderförderung aufkommen, kommen keine fundierten Antworten.
Die fundierten Antworten wurden Ihnen hundert Mal gegeben und auch genauestens erklärt.
Ihr Problem ist nur, dass Sie sie ignorieren und die Fakten sowie alle Prognosen und Studien zu diesem Thema als \"Märchen\" abtun.

Zitat
Die Ziele des EEG sind mit dieser PV-Förderung nicht zu erreichen und deshalb ist sie nicht gerechtfertigt. Es ist eine Geldverschwendung, Geldvernichtung und Umverteilung zugleich.
Dies behaupten Sie ständig, ohne das auch nur ansatzweise begründen zu können. Das ist wirklich kindisch.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline nomos

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #31 am: 20. Februar 2010, 14:33:18 »
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von nomos
Es ist nicht das Ziel des EEG eine bestimmte Rendite zu sichern und das noch unabhängig von der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlagen-Investition.
Aber sicher doch, genau das ist die von Anfang an vorgesehene Funktionsweise des EEG: Den Investoren brauchbare und kalkulierbare Renditen in Aussicht zu stellen, damit privates Kapital angelockt und in die erneuerbaren Energien investiert wird und somit eine Industrie aufgebaut werden kann.
    @sh, sie verwechseln hier Ziel und Zweck mit den  Mitteln zur Zielereichung. Die eingesetzten Mittel müssen dann schon dem Zweck dienen. Was besonders gefördert wird muss dann auch entsprechend mehr  zur Zielerreichung beitragen.  Wie die Erfahrung zeigt, trifft das für die PV von deutschen Dächern und \"Parks\" gerade nicht zu! Hier speziell  für Sie nochmal die Zweckbestimmung des EEG:

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Da nehmen wir doch noch mal gerade als  Fakten Zahlen vom kleinen Vorzeige-Ewerk aus Schönau [EWS]:

Zahlen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2008
In unserem Netzgebiet sind im Kalenderjahr 2008 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist angegeben.

EEG Primärenergieart - € (netto)-
§ 6 Wasserkraft ..................1.603.448 kWh= 122.098,81 €
§ 11 Solare Strahlungsenergie.......225.867 kWh= 115.810,60 €
Gesamt Einspeisungen..............1.829.315 kWh= 237.909,41 €.


Das macht mehr als 51 Cent für die kWh-Solarstrom. Beim Wasserstorm sind es keine 8 Cent.

... und der überteuere Solarstrom ist nicht nur in Schönau präsent, er ist es in ganz Deutschland. Für das Geld gibt es weit wirksamere \"Mittel\" der Energieerzeugung  zur Zweckerfüllung des EEG. Gut ist das nicht einmal für die Solarbranche, die dann nur glaubt, sie könne so weiterwursteln wie bisher. Das Ende kommt halt dann etwas später. Gut ist es nur für die   profitorientierten Investoren, schlecht für die Verbraucher.[/list]

Offline superhaase

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #32 am: 20. Februar 2010, 14:41:50 »
@nomos:

Sie unterschlagen wie immer die Degression der PV-Vergütung und das langfristige Ziel des EEG. Der aktuelle Zustand liegt auf dem Weg zum Ziel, er ist nicht das Ziel.

Sie sind es also, der hier Mittel und Ziel absichtlich verwechselt.
8) solar power rules

Offline nomos

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #33 am: 20. Februar 2010, 15:15:18 »
Zitat
Original von superhaase
Sie unterschlagen wie immer die Degression der PV-Vergütung und das langfristige Ziel des EEG. Der aktuelle Zustand liegt auf dem Weg zum Ziel, er ist nicht das Ziel.

Sie sind es also, der hier Mittel und Ziel absichtlich verwechselt.
    @sh, sie weichen wie immer aus. Worin liegt nun die Rechtfertigung für die so herausragende und enorme Förderung der PV-Anlagen - Degression hin oder her?  Wo ist die Rechtfertigung für die überhöhte und abgesicherte Rendite für eine solche Anlage?

    ... und  was den Weg angeht, da gab es bei der PV doch gewaltige Abweichungen vom Prognosekurs. Zahlen und Daten verstecken, Tarnen und Täuschen sind keine Unbekannten in der Branche. Bei manchen Angeboten wird die Nähe zu diversen Finanzanlagen der Vergangenheit immer deutlicher.

    Es sind nicht alle Experten einig was den Kurs angeht, es gibt da auch noch Experten (die Sie natürlich nicht akzeptieren  ;) ) , die grundsätzlich skeptisch  sind, was PV betrifft:

Zitat
PV kann grundsätzlich nur einen kleinen Beitrag zur  Gesamtstromversorgung leisten, vor allem wegen der unregelmäßigen und zeitlich knappen Verfügbarkeit des Solarstroms. Für einen Beitrag von 10 % zur Gesamtstromversorgung müßten ca 60 GWp (Gigawattpeak = Millionen kWp)  Kollektorfläche installiert werden. An einem Sonnentag würde damit der gesamte Strombedarf in Deutschland gedeckt werden können, das heißt, alle anderen Kraftwerke einschließlich Wind-, Wasser-, Biokraftwerke usw. müßten abgeschaltet werden. Das ist technisch nicht möglich. Da billige, leistungsfähige und in großem Maßstab einsetzbare Speicher für elektrische Energie nicht in Sicht sind, kann überschüssiger Strom auch nicht gespeichert werden.
...
Kohlendioxideinsparung durch PV: Es wird gerne  gesagt, dass ein Kilowatt Peak (kWp) PV 0,5 Tonnen Kohlendioxid im Jahr  einspart. Dies gilt dann, wenn PV-Strom Kohlestrom ersetzt, was eine  Einsparung von ca 0,6 kg CO2 pro Kilowattstunde (kWh) Strom  bringt (Abb 1). Bei erzeugten 800 bis 900 kWh pro kWp und Jahr ergibt das  die genannten 0,5 Tonnen. In Deutschland haben wir jedoch fast 40 % CO2-freien Strom aus Kernkraft, Wasser und Wind, 50 % Kohlestrom, der Rest Erdgas und anderes. Tatsächlich wird die stark  schwankende Solarstromeinspeisung nicht durch Kohlestrom, sondern  hauptsächlich durch Erdgas- und Wasserstrom geregelt, weil diese den  schnellen Lastwechseln des Solarstroms leichter folgen können. Folglich liegt die Kohlendioxidbilanz bei nahe Null oder ist sogar negativ.
...
Es würde sich kaum jemand eine PV-Anlage auf das Dach  bauen, wenn er nicht, durch das EEG gedeckt, die Kosten bei den  Mitbürgern eintreiben könnte.
...

Wenn Sie wollen können Sie hier klicken und weiterlesen[/list]

Offline Netznutzer

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #34 am: 20. Februar 2010, 15:26:45 »
Nur nochmal zur Faktenvermittlung:

§ 1 Zweck des Gesetzes
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
(2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.
Für die etwas Schwerfälligen: 30% in 2020!

Aussage Chefs des BEE:

Das Ergebnis: Deutschland kann die EU-Ziele deutlich überschreiten und dabei einen hohen ökonomischen und ökologischen Nutzen erzielen. Statt der von der EU geforderten 18 Prozent sieht die Branche für 2020 bereits einen Anteil Erneuerbarer Energie am gesamten Endenergieverbrauch von über 28 Prozent. Dadurch würden jährlich rund 290 Tonnen CO2 eingespart sowie knapp 50 Mrd. Euro Brennstoffkosten vermieden.

Teilziel bereits jetzt überfüllt!!!

UM Röttgen:

HB BERLIN. Die Atomkraft hat aus Sicht von Umweltminister Norbert Röttgen allerspätestens im Jahr 2030 ausgedient. Sobald der Ökostromanteil von heute noch 16 auf 40 Prozent ansteige, \"ist es soweit\", sagte der der CDU-Politiker der \"Frankfurter Rundschau\". Dieser Anteil sei selbst nach den skeptischsten Schätzungen 2030 erreicht, also acht Jahre später als im rot-grünen Atomkonsens festgelegt.

Nächstes Teilziel überfüllt!

Dies Gesetz ist ein Selbstbedienungsgesetz von Leuten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit ungeniert unter dem Deckmäntelchen des Klimaschutzes bereichern. Hier hat noch keiner Stellung dazu bezogen, wie er mit seiner EEG Anlage nach Auslaufen der Förderung zu sinkenden Strompreisen beitragen will. Im Gegenteil, sich erst 21 Jahre auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen risikolos füllen, und dann noch den Schnaps durch dezentrale Einspeisung rausholen. Natürlich durch einen von irgendeiner Regierung festgelegten Preis der unbedingt höher liegen muss, als der dann übliche Börsenpreis.

Einfach mal Farbe bekennen und sagen, ich mach\'s wegen der Kohle, für 15 ct/kWh würde ich\'s nicht machen. DAS wäre ehrlich. Stattdessen führen PV-ler Prozesse, ob eine PV-Anlage auf einer Hundefhütte eine Gebäudeinstallation ist und nicht eine Freilandanlage, weil dort noch genau für das eine Modul Platz war, um auf genau 30 kW Leistung zu kommen. Fast so toll, wie ökologisch einwandfreie Module per Jumbo nach Deutschland zu holen.

Und ob die Absenkung so kommt, wie jetzt kolportiert wird, ist weiterhin mehr als fraglich, wo der tolle Osten Deutschlands festgestellt hat, dass man seine Bundesratsstimmen benötigt, und deshalb erst mal wieder die Arbeitsplatzkarte zieht. Als ob die paar jämmerlichen Arbeitsplätze, die überhaupt noch in der Produktion von Gütern im Osten eine Rolle spielten. Die sind in ein paar Jahren sowieso weg, ob mit Förderungssenkung zum 01.04. oder 01.06. oder 0.07. oder auch 01.10.2010. Wo steht im Gesetz, dass es ein Arbeitsplatzgarantiegesetz ist? Wo steht im Gesetz, dass der Investor eine 21-jährige feste Rendite haben muss? Lest noch nmal oben, §1. Das ist das Ziel, die Ziellinie ist bereits aufgrund Überförderung überschritten. Lest euch noch mal die Überschrift dieses Threads durch. Es geht um unnötige Belsastung der Verbraucher. Auch dieser Punkt ist erreicht, da das EEG seinen Zweck überfüllt hat.

Gruß

NN

Offline superhaase

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« Antwort #35 am: 20. Februar 2010, 17:02:18 »
Zitat
Original von nomos
@sh, sie weichen wie immer aus. Worin liegt nun die Rechtfertigung für die so herausragende und enorme Förderung der PV-Anlagen - Degression hin oder her?
Die Antwort darauf haben Sie schon hundert Mal erhalten.
Warum soll ich das wiederholen?
Sie ignorieren das sowieso und posten an anderer Stelle im Forum genau denselben Blödsinn wie immer.
Als Tipp: Nehmen Sie die Suchfunktion und suchen Sie nach Beiträgen von mir (superhaase) mit dem Wort \"antizyklisch\".
Wenn Sie weniger lesen wollen, genügt auch erst mal folgender Beitrag, den Sie eigentlich schon kennen, er ist die Antwort auf genau dieselben Vorwürfe wie hir und auch ihr Zahlenbeispiel von den EWS SChönau hatten Sie dort schon eingestellt.:
Das Ziel, der Nutzen für den Verbraucher und die REchtfertigung für die PV-Förderung

Zitat
... und  was den Weg angeht, da gab es bei der PV doch gewaltige Abweichungen vom Prognosekurs.
Ja, und zwar in dem positiven Sinne, dass die Prognosen übertroffen wurden und das Ziel viel schneller erreicht werden wird, was den Verbraucher langfristig viel billiger kommt, als ursprünglich geplant.

Was Ihren \"Experten\" angeht: Wenn Sie sonst niemanden zitieren können, dann is ja gut. Ich lach mich wirklich kaputt über solche Typen.  :tongue:

@Netznutzer:
Ist doch schön, wenn die Erneuerbaren Energien sich viel schneller entwickeln als geplant.
Ich weiß gar nicht, was man dagegen haben könnte.
Im EEG steht ja auch das Wort \"mindestens\" vor der Zahl 30%.
Das BMU geht nach aktuellen Meldungen schon von 40% im Jahr 2020 aus und sagt, dass also eine Laufzeitverlkängerung der Atomkraftwerke daher nicht nötig ist und der vereinbarte Atomausstieg sehr gut zu der sich abzeichnenden Entwicklung passt.
Das EEG funktioniert so gut, dass es sich durch seinen überaus großen Erfolg selbst schneller abschaffen wird, als mal vorgesehen war.

Lauter positive Nachrichten, finden Sie nicht?  :D

ciao,
sh
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Offline nomos

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #36 am: 20. Februar 2010, 17:18:10 »
Zitat
Original von superhaase
Die Antwort darauf haben Sie schon hundert Mal erhalten.
...
Ich lach mich wirklich kaputt über solche Typen.  :tongue:
    @sh,
keine \"Antwort\" haben Sie schon \"hundert Mal\" gegeben.

.... und die \"Antwort\" überrascht mich nicht. Wie erwartet. Wer eine andere Meinung hat ist halt einfach doof  ... gell.  :D

Na dann noch viel Spass beim Kaputtlachen.   :tongue: [/list]

Offline superhaase

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #37 am: 20. Februar 2010, 17:35:21 »
@nomos:

Na also bitte, schauen Sie sich doch mal die Homepage dieses selbsternannten Experten an!
Wenn Sie sich auf solche \"Experten\" stützen, wollen Sie ernstgenommen werden?  :tongue:
8) solar power rules

Offline nomos

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VZBV rechnet beim Strompreis und beim Gaspreis
« Antwort #38 am: 20. Februar 2010, 18:02:57 »
Zitat
Original von superhaase
Na also bitte, schauen Sie sich doch mal die Homepage dieses selbsternannten Experten an!
Wenn Sie sich auf solche \"Experten\" stützen, wollen Sie ernstgenommen werden?  :tongue:
    ... und dann ist dieser
\"selbsternannte\" Verein auch noch im Vereinsregister in  München eingetragen:  

Bürger für Technik e. V. ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes München unter der VR-Nummer 15845

Das lacht die Sonne Bayerns von München bis zur Zugspitze und der Experte  grüsst alle Selbsternannten.  [/list]

 

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