Energiepreis-Protest > EWE
EWE sperrt Strom - Kleinkinder frieren
Black:
--- Zitat ---Original von corsair
Dennoch... etwas mehr Mitgefühl vom Lieferanten hätte ich hier schon erwartet.
--- Ende Zitat ---
Eine Sperrung mit Mitgefühl gibt es nicht. \"Mitgefühl\" hätte also bedeuten müssen eben hier nicht zu sperren.
Leider ist der kinderlose Single-Mann, der nur im Sommer seine Rechnungen nicht zahlt eher selten. Dass heißt in 90 % aller Sperrfälle ist
- es Herbst oder Winter
- jemand arm,
- hat Kinder
- Krankheiten
- oder sonst irgendeine traurige Geschichte.
Wenn diese Faktoren immer dazu führen, dass die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist, dann könnte man das Recht auf Unterbrechung der Versorgung auch ganz streichen, weil es leer läuft.
Das wäre dann \"Freigas/Strom für alle\"
Ich gebe aber zu, dass (fast) jede Sperrung menschlich ein ungutes Gefühl hinterlässt. Daher sind viele EVU damit auch eher sehr zurückhaltend.
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
\"Freigas/Strom für alle\"
--- Ende Zitat ---
Sicher nicht und die Sozialstaatspflichten haben nicht alleine die EVUs zu erfüllen.
Sozialleistungen können wohl nur die Grundbedürfnisse sichern, sonst ist der Sozialstaat erst recht gefährdet.
Vielleicht ist es doch besser, die Leistung wird gesichert und nicht das Geld dafür gegeben. Es kann auch nicht sein, dass bedenkenlos geheizt wird und die Sozialkassen zahlen dann alles. Viele Mitbürger, die das ja finanzieren müssen, sparen dafür, schrauben die Heizung herunter und sitzen im Pullover in der Stube. Das ist die andere Seite der Medaille.
Aber diese Sozialfallgeschichten sind eigentlich kein Energieverbraucherthema. Sie müssten an anderer Stelle diskutiert werden.
Black:
@nomos
Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
tangocharly:
--- Zitat ---@corsair
Bezeichnend ist auch, dass die ARGE erst reagiert und hilf, wenn wirklich gesperrt wurde.
In den meisten Fällen wenden sich die Betroffenen ja im Vorfeld vergeblich an die ARGE.
--- Ende Zitat ---
Wenn es um das Steckenpferd des VIII. Senats geht, das Mietrecht, dann ist erkennbar, dass auch Bundesrichter nicht davor gefeit sind, dass \"zwei Herzen in einer Brust pochen\"
BGH, 21.10.2009, Az.: VIII ZR 64/09
nomos:
--- Zitat ---Original von Black
@nomos
Soweit mir bekannt, wird beim ALG II der Gaskostenanteil in voller tatsächlicher Höhe vom Amt getragen (allerdings nicht direkt an das EVU gezahlt).
--- Ende Zitat ---
So ist das mir auch bekannt, hier müsste bedarfsgerecht die Wärmeleistung gesichert bzw. geleistet werden, aber keine Geld fliessen, das dann in manchen Fällen doch wieder anderweitig verwendet wird.
Auch beim Verbrauch sollte es Grenzen geben und nicht die Heizung für jede Bruchbude, wo zum Fenster hinaus geheizt wird, finanziert werden. Die Kommunen jammern ja wohl nicht ohne Grund und zu Recht schon gewaltig.
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