Energiebezug > Gas (Allgemein)

Flatrate für Kochgaskunden?

<< < (2/4) > >>

PLUS:
BERLIN --\"Es gibt nichts, was es nicht gibt\". Manchmal erst in der Zukunft aber bald  ;)

Flatrate für Strom schon heute

und GAS:

Ab dem Gasjahr 2011/2012 plant der BürgerEnergiePool auch eine bundesweite Gas-Flatrate anzubieten. Ab sofort können sich bis zu 1.000 Kunden für einen Testlauf ab dem 1.1.2011 registrieren lassen.

Wer hat Mut und testet das Angebot?

... und wo bleibt die Super-Flatrate-Tankstelle?  :]

RR-E-ft:
Für die besondere Konstellation macht eine Flatrate wirklich Sinn.
Und auf entsprechende Nachfrage wird es wohl über kurz oder lang auch Angebote geben.
Fraglich natürlich, wie es der Netzbetreiber mit seinen Netzentgelten hält.

Denn da fallen ja bereits die hohen Grundgebühren an, welche die Kosten der eigentlichen Gaslieferung weit, weit übersteigen.

Netznutzer:

--- Zitat ---Fraglich natürlich, wie es der Netzbetreiber mit seinen Netzentgelten hält.
--- Ende Zitat ---

Da sich ein Netzbetreiber herzlich wenig um die Tarifmodelle von Lieferanten kümmert, wird er wie gewohnt abrechnen, wie sonst. Im Strom waren die anfänglichen Preismodelle von Flexstrom ähnlich wie eine Flatrate gestaltet, ebenso hatte Yello das mal, (3 Monate verbrauchen, egal wieviel), da wechselten sogar Speicherheizungskunden zu Yello, da wurde das Netzentgelt wie immer abgerechnet. Stellen Sie sich vor, ein Lieferant verschent den Strom, weil er einen Koppelvertrag geschlossen hat, z.B. Gas 10 ct/kwH, Strom umsonst, soll das Netz da auf sein Geld verzichten?

Gruß

NN

RR-E-ft:
Der Netzbetreiber soll seine Leistung nicht verschenken.

In der besonderen Konstellation der Kochgaskunden in Jenas Süden ist es jedoch so, dass diese Kunden wohl schon längst keine Gaskunden mehr wären, wenn sie in ihren Wohnungen nur einen Elektroherd anschließen könnten.

Wenn die Betroffenen erreichen können, dass sie auf Gas nicht mehr angewiesen sind, verdient der Netzbetreiber an diesen (im Gasbereich) natürlich auch nichts mehr.

Er kann sein Netz dann nur zurückbauen.

Deshalb sollte in den Fällen, in denen die Grundpreise einschließlich der  Kosten des Messstellenbetriebs und der Messung den weit überwiegenden Teil der Gasrechnung ausmachen, auch ein Interesse des Netztbetreibers bestehen, eine Lösung zu finden, die diesen Gaskunden entgegenkommt.

Hinzu tritt, dass die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH nach der de-minimis- Regelung zugleich Netzbetreiber und Grundversorger sind.
Damit nicht genug, sind sie auch Gesellschafter der Wohnungsgesellschaft JenaWohnen GmbH, welche die betreffenden Wohnungen in Jena Süden im Bestand hat.

Der betroffene Wohnungsbestand

Die Ursache liegt darin, dass die Wohngebiete zu DDR- Zeiten zentral geplant wurden, mit Fernwärme für Heizung und Warmwasser und Gas zum Kochen. An sich keine schlechte Idee. Das Problem liegt daran, dass die in den Wohnungen vorhandenen Stromanschlüsse (und mit diesen die Hausanschlüsse und wohl auch das Niederspannungsverteilnetz) nicht ausreichend dimensioniert sind, dass diese Wohnungen allesamt mit Elektroherden ausgestattet werden könnten.  

Sonst findet man parallele Gas- und Fernwärmenetze ja nur selten, ebensno Strombverteilnetze, die keine Elektroherde zulassen.

Als die Monatsmiete einschließlich Heizung und Warmwasser noch 45 Mark der DDR kostete, fiel das ja auch für die betroffenen Mieter nicht ins Gewicht.

Netznutzer:

--- Zitat ---Er kann sein Netz dann nur zurückbauen.
--- Ende Zitat ---

Wenn\'s günstiger kommt, auf jeden Fall. Ein Netz vorzuhalten kostet nun mal Geld, und wenn es nicht einzunehmen ist, wird rückgebaut. Die Mieter können sich einen anderen Gaslieferanten, Messstellenbetreiber und Messdienstleister suchen, vielleicht wird\'s dann billiger. Verzichtet der Netzbetreiber hier auf Einnahmen, muss er sie an anderer Stelle generieren, und dann wird wieder der Vorwurf der Quersubventionierung laut, wenn die Heizgaskunden Teile der Briefmarke für Kochgaskunden mittragen müssen.

Ich habe auch mal eine Wohnung mit Kochgasanschluss bewohnt, da war es kein Problem, einen 220V-Ceranfeld-Herd, an die normale Steckdose anzuschliessen. Dann kann man umgehend den Gasversorgungsvertrag kündigen.

Werden in der EX-DDR immer noch die Küchen überwacht, ob der Mieter regelkonform auf Gas kocht?

Gruß

NN

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln