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Flatrate für Kochgaskunden?

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RR-E-ft:
Eine polizeiliche Küchenkontrolle durch den ABV (Abschnittsbevollmächtigten)  findet nicht statt. :D

Wenn 40 Mietparteien im Eingang bei fünf Eingängen pro Wohnblock alleamt auf Elektroherde umstellen, ist doch klar, dass es Probleme gäbe, wenn die vorhandene Hausinstallation, insbesondere die verlegten Strangleitungen die Kapazität nicht hergeben, um die entsprechende Leistung abzurufen.  Natürlich wollen die Leute nicht nur Kochen, sondern auch Braten und Backen. Wie üblich, vornehmlich am Wochenende.

Möglicherweise sind schon die Hausanschlüsse nicht ausreichend dimensioniert. Möglicherweise sogar die Niederspannungsleitungen im gesamten Wohngebiet.

Man stelle sich vor, dass die berühmte Gänsebraten- Kochspitze am ersten Weihnachtsfeiertag auftritt. Da könnte womöglich nicht nur der Braten anbrennen. Womöglich also brandgefährlich.  

Der Vermieter stellt bisher die Gasherde. Die Bereitstellung der selben wird über die Grundmiete abgegolten, die  Kontrolle der Gasinstalltion und der Herde wird über die Betriebskostenabrechnung zur Abrechnung gestellt.

Wenn allein die Messung des Gasverbrauchs mehr kostet als der eigentliche Gasverbrauch, dann ist das sehr unbefriedigend.

Das Problem dürfte sich so nicht nur in Jenas Sonnenseite stellen.

Netznutzer:
Anscheinend sind die Stromleitungen in Jena in der Stärke, wie man hier Klingeldraht verkauft. Aber im Ernst;
Wenn sich die Sachlage so darstellt, dass der Hauseigentümer die Sache über Nebenkosten abwickelt, dann hat der Mieter natürlich keine Chance, weil er nicht Vertragspartner ist. Die grundsätzliche Frage ist doch, sind im Keller 40 Zähler, zu jeder Wohnung einer, oder gibt es nur einen Zähler pro Haus? Die zweite Variante wäre doch wohl die sinnvollere, einen dicken Zähler für alle, und dann kann der Vermieter eine Flatrate seinen Mietern anbieten.  Ansonsten soll es bald ein Kochgasprofil geben, vielleicht führt das ja in dem Segment zu sinkenden Preisen.

Gruß

NN

RR-E-ft:
Zu jeder Wohnung gehört ein Stromzähler und die befinden sich im Treppenhaus auf jeder Etage.

Das ändert aber nichts daran, dass die Hauptverteilleitung, an der alle Zähler angeschlossen sind, so stark dimensioniert sein muss, dass auch in jeder Wohnung ein Elektroherd mit entsprechender Leistung angeschlossen werden kann.
Und dies ist nicht der Fall.
In den Küchen ist auch nach elektrotechnischer Sanierung ein normaler Stromanschluss für die Spülmaschine.
Zudem gibt es einen Anschluss in den Bädern für die Waschmaschine, der mit 16 A abgesichert ist.

(Dann gibt es natürlich viele Steckdosen in den Zimmern wie auch Anschlüsse nebst Schaltern für die elektrische Beleuchtung.)

In jeder Wohnung hängt bisher vor dem Gasherd eine schmucke Gasuhr (Balgenzähler).
Jeder Mieter mit Gasherd hat einen eigenen Gaslieferungsvertrag mit einem Gaslieferanten.

egn:
Wenn schon Anschlüsse für Spülmaschine und Waschmaschine vorhanden sind, dann sollte ein Elektroherd auch kein Problem sein. Dazu muss man halt entsprechende Vorrangschaltungen in die Verteilerkästen der Wohnungen einbauen. Ähnliches wird heute bei normal angeschlossenen Wohnungen ja auch für elektrische Durchlauferhitzer gemacht. Viele von den Elektroherden lassen sich ja auch über 230 V anschließen. Da funktionieren dann halt nicht alle Platten und der Backofen gleichzeitig.

Gibt es denn im Mietvertrag ein Verbot einen Elektroherd anzuschließen, und die Pflicht den Gasanschluss zu bezahlen (ähnlich wie bei Kabelfernsehen)?

Gibt es nicht irgendwas im Mietrecht, dass der Vermieter Wohnungen vom Elektroanschluss aufrüsten muss, so dass er zeitgerecht ist?

PLUS:
Ohne Leitungen und hinreichende Netze geht nichts!
In den alten Bundesländer wurde vor Jahren in einigen Städten und Gemeinden aus Umweltgründen, das Heizen mit festen und flüssigen Brennstoffen verboten. Es blieb nur Gas der kommunalen  Stadtwerke übrig. Grund, auch Strom war praktisch verboten, die Leitungskapazitäten waren nicht vorhanden, nicht nur in den Häusern.

Bei einem geringen Gasverbrauch müsste nicht unbedingt ein Flattarif die Lösung sein. Ein Zähler für alle Wohnungen und die Umlage z.B. per Kopf ginge auch. Mit gutem Willen und Einverständnis der Mieter sollte eine Regelung über den Verwalter oder Vermieter möglich sein.

Die nach dem Krieg entstandenen vielen Genossenschaftswohnungen in den alten Bundesländern werden großteils beim Kaltwasserverbrauch und Abwasser immer noch so abgerechnet.  Der Aufwand der Zählereinbauten in jede Wohnung mit den Folgekosten rechnet sich auch hier nicht.   Es ist die kostengünstigste Möglichkeit, die nur funktioniert, wenn das Vertrauen der Beteiligten nicht durch Missbrauch geschädigt wird.  Wenn die Verwandschaft dann mit zehn Mann jedes Wochenende zum Duschen kommt, wird die Pauschalrechnung halt unfair und der Hausfriede ist beschädigt.

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