Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
RR-E-ft:
Die SWM hat nun wieder Kunden, welche sich gegen die Gaspreiserhöhungen wehrten, die Preise als unbillig rügten und Rechnungsbeträge um die widersprochenen Erhöhungbsträge kürzten, auf Zahlung verklagt.
In den umfangreichen Schriftsätzen (Antragsschrift im Umfange von ca. 40 Seiten) nebst Anlagen, lässt die Klägerin u. a. vortragen:
Für den das Gastarifkundengeschäft typischen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 22.000 kWh ergibt sich für die Geschäftsjahre 2004, 2005, 2006 eine durchschnittliche Rohmarge von nur EUR 8,85 EUR pro Jahr.
Und weiter:
Für den das Gastarifkundengeschäft typischen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 22.000 kWh ergibt sich für die Geschäftsjahre 2004 bis einschließlich 2009 eine durchschnittliche Rohmarge von nur EUR 17,24 EUR pro Jahr.
Aus diesem Vortrag ergibt sich, dass die SWM die Rohmarge in den Geschäftsjahren 2007 bis 2009 zu Lasten der betroffenen Tarifkunden erheblich ausgeweitet, gegenüber den Geschäftsjahren 2004 bis 2006 mehr als verdoppelt haben muss.
Nach diesem Vortrag steht fest, dass die SWM ihren Gewinnanteil an den Tarifpreisen unter Verschiebung des Aquivalenzverhältnisses zu Lasten der Kunden zumindest in den Geschäftsjahren 2007 bis 2009 durch unbillige Tarifpreisgestaltung unzulässig erhöht hat (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 25).
Die erhebliche Rohmargenerhöhung kann nur daraus resultieren, dass gestiegene Bezugskosten übermäßig weitergegeben wurden oder aber rückläufige Kosten entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht umfassend an die betroffenen Kunden weitergegeben wurden (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Tatsächlich wird sich die Rohmarge indes in ganz anderen Sphären bewegen, wenn man die Margen aus dem Netzgeschäft mit einrechnet.
superhaase:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Tatsächlich wird sich die Rohmarge indes in ganz anderen Sphären bewegen, wenn man die Margen aus dem Netzgeschäft mit einrechnet.
--- Ende Zitat ---
Ja, die Netzentgelte, da wurde gut verdient denke ich. Auch hat die von der Netzagentur verordnete Netzentgeltsenkung damals keine Gaspreissenkung zur Folge gehabt.
Nicht zu vergessen sind auch die Margen aus dem Zwischenhändlergeschäft, denn die SWM sind ja dominierend an der Bayerngas beteiligt.
Ein richtiges gestaffeltes Kartell zur Verschiebung der Preisüberhöhungen aus dem vermeintlichen Zugriffsbereich bei Unbilligkeitseinwänden.
Ich hatte ja vor einiger Zeit einen Mahnbescheid von den SWM erhalten und diesem widersprochen.
Heute hab ich wieder einen Brief vom Mahngericht Coburg erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass die SWM
\"den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids insgesamt zurückgenommen\"
hat und dass
\"sich das Mahnverfahren dadurch erledigt hat\". :]
Bevor ich mich jetzt zu sehr freue: Kommt jetzt gleich die Klage hinterher, oder ist das nun gar nicht mehr möglich?
ciao,
sh
jofri46:
Als Antragsgegner könnte man jetzt beim Mahngericht beantragen, dass dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, nachdem der Antragsteller den MB-Antag zurückgenommen hat, insbesondere, wenn man als Antragsgegner für den Widerspruch bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen und dadurch Kosten hatte.
Eine Antragsrücknahme ist noch kein Anspruchsverzicht, so dass ein erneuter Antrag oder gar eine Klage noch möglich wäre, halte dies aber für sehr unwahrscheinlich.
superhaase:
Habe inzwischen auch von einer Rechtsanwältin erfahren, dass in solchen Fällen oft die Klage auf dem Fuß folgt (jetzt nicht auf den Energiebereich bezogen, sondern allgemein-wirtschaftlich).
Dann warte wir mal ab.
Ein Teil der Ansprüche (aus 2006) würde wohl Ende des Jahres verjähren, oder hatte das Mahnverfahren hier hemmende Wirkung?
ciao,
sh
Christianus:
Die SWM hat den Gashahn zugedreht :D
4,1/2 Jahre nach Kündigung durch mich per Einschreiben/Rückschein.
Das sind echte Schnellchecker.
Wenn\'s nicht so traurig wäre, könnte man darüber herzlichst lachen, ich freu mich schon jetzt auf die Rechnungen und Mahnungen fürs Sperren. :D
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