Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Haben die SWM in letzter Zeit auch mal auf Zahlung geklagt?
superhaase:
@Claus:
Ich seh das (noch) nicht ganz so duster. ;)
Der damalige Anwalt der \"Gaspreisrebellen\" war offenbar wirklich der falsche Mann. Er war wohl fachlich nicht richtig vertieft in die Sache, oder wollte/konnte sich da nicht besser engagieren. Spezielle Kentnisse auf dem Gebiet der Energiewirtschaft sind hier halt schon enorm wichtig, um gut argumentieren und die richtige Prozessstrategie fahren zu können.
Mit dem richtigen Vortrag kann man wohl auch vor einem Münchner AG etwas erreichen. Falls nicht, dann vielleicht in der Berufung.
Und auch in München ändert sich die Zeit, obwohl in Bayern ja die Uhren anders gehen sollen ...
Ich warte jedenfalls nun auf die Zahlungsklage ... denn nun will ich wenigstens auch den Spaß haben, nach so langer geduldiger Zahlungsverweigerung. :D
ciao,
sh
Claus:
@ superhase
Dann mal viel Glück. Würde mich sehr freuen, wenn die Stadtwerke eine Klatsche bekämen.
Ich hab den Wechsel vollzogen u. verfolge dieses Forum nur noch sporadisch.
Gruß,
Claus
blumenbild:
wenn man so die Beiträge im Forum verfolgt und auch seitens der Moderatoren/ Bund der Energieverbraucher wenig Reaktion oder Ermutigung erfolgt, tendiere ich zur Meinung von Claus und ogni:
Ernüchterung, Zahlen und Wechseln.
Superhaase, ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Klage...
superhaase:
Ich muss nicht mehr wechslen, denn ich beziehe seit Mitte 2009 kein Gas mehr, bin umgezogen.
Jetzt hänge ich am Fernwärmetropf der SWM, das ist noch teurer pro kWh. Leider läuft das über eine Eigentümergemeinschaft, so dass ich da keine Einfluss habe bzw. hier nichts vom Zaun brechen will. Insgesamt brauche ich allerdings auch nur noch 1/3 der Energie im Vergleich zu meiner alten Wohnung, so dass mich das nicht allzusehr stört. Es gibt dann doch auch wichtigeres im Leben. ;)
Aber bei den \"alten\" Gas-Zahlungsrückständen bleib ich hart, den Spaß gönn ich mir bis zum BGH, wenns sein muss. :D
ciao,
sh
Sentenza:
Anrufen und \"grosszügige Kulanzangebote\" anbieten ist die aktuelle Strategie der SWM. Ich wurde auch angerufen und man hat mir schon das Angebotsschreiben zugeschickt. Auch die 19 Urteile wurden mit Aktenzeichen beigefügt.
Wie sieht die Sache mit der Verjährung eigentlich aus? Ich habe was von drei Jahren gelesen. Sind damit die Forderungen aus den Jahren 2006 abwärts von den SWM nicht mehr einklagbar? Ein gerichtliches Mahnverfahren der SWM gegen mich ist nicht und war nie anhängig.
So long
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln