Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Gerichtstermine
Blau Bär:
--- Zitat ---Original von Blau Bär
Man beachte hierzu das Urteil des LG Hannover vom 01.12.2009 - Erdgas Classic -, bei dem E.ON Avacon baden gegangen ist. Dieser o. g. 95-5 %-Fall betraf auch Erdgas Classic.
(siehe auch hier)
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
Man will wohl den Fall so lange wie möglich \"offen halten\", in der Hoffnung wg. der Entscheidung vom 01.12.2009 des LG Hannover vor dem OLG Celle eine andere Entscheidung zu erhalten.
--- Ende Zitat ---
Hallo Freundinnen und Freunde der günstigen Gaspreise!
Weiß jemand, wann der Berufungstermin für die Entscheidung des LG Hannover (vom 01.12.2009) vor dem Oberlandesgericht Celle ist?
Danke!
Gruß
Blau Bär
Harry01:
Heute war mein Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht in Sachen Erdgas Classic und StromAlpha.
Eine Entscheidung gab es nicht. Der Richter wurde auf das Verfahren beim LG Hannover hingewiesen und die vertretende Anwältin verkündete mit einem strahlenden Lächeln, das \"wir\" (also EON Avacon und ihre Kanzlei) da in Berufung gegangen sind.
Letztendlich wurde beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung vor dem OLG Celle auszusetzen und das Verfahren auf Antrag einer der Parteien fortzusetzen.
Didakt:
@ harry01
War Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Verhandlungstermins das Urteil des AG Hildesheim (Urteil AG Hildesheim vom 15.06.10 - Az: 80 C 53/09) bekannt? Die dort verhandelte Streitsache dürfte doch Ihrer ähneln.
Liegt Ihr Vorgehen etwa darin begründet, dass Sie von Ihrem Richter in Ihrem an sich entscheidungsreifen Fall ein solches für Sie positives Urteil nicht erwartet hätten? Das spräche dafür, dass Ihr Vertrauen gegenüber dem AR geschmälert ist. Gibt es Gründe dafür? Der könnte allerdings ob Ihres Aussetzungsantrags auch ein wenig beleidigt sein. Emotionen können auch in der Rechtsprechung nie ganz ausgeschlossen werden. Hat der Richter Ihren Antrag denn kommentarlos hingenommen?
MfG
Harry01:
--- Zitat ---Original von Didakt
War Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Verhandlungstermins das Urteil des AG Hildesheim (Urteil AG Hildesheim vom 15.06.10 - Az: 80 C 53/09) bekannt?
--- Ende Zitat ---
Das war mir insofern bekannt, als daraus ja eine ähnliche Entscheidung wir bei den AG`s in Verden und Burg hervorging. Das Urteil wird dem Richter aber noch nachgereicht.
--- Zitat ---Original von Didakt
Liegt Ihr Vorgehen etwa darin begründet, dass Sie von Ihrem Richter in Ihrem an sich entscheidungsreifen Fall ein solches für Sie positives Urteil nicht erwartet hätten?
--- Ende Zitat ---
Also eine Entscheidung wäre ohnehin nicht gefallen. Es wurde lediglich zur mündlichen Verhandlung geladen.
--- Zitat ---Original von Didakt
Das spräche dafür, dass Ihr Vertrauen gegenüber dem AR geschmälert ist. Gibt es Gründe dafür?
--- Ende Zitat ---
Sie meinen mit \"AR\" meinen Rechtsanwalt, also \"RA\"? Nein, ich habe vollstes Vertrauen in meinen RA.
--- Zitat ---Original von Didakt
Der könnte allerdings ob Ihres Aussetzungsantrags auch ein wenig beleidigt sein.
--- Ende Zitat ---
Nö. Es war ja sein eigener Vorschlag, denn wenn eine Entscheidung gefallen wäre, dann hätte man sich so oder so vor dem Landgericht wiedergetroffen, denn entweder wäre EON in Berufung gegangen oder halt wir. Das sollte mit dem Antrag vermieden werden, denn wenn eine positive Entscheidung zugunsten der Classic-Kunden vor dem OLG Celle getroffen wird, kann das Verfahren in diesem Punkt vor dem Amtsgericht abgeschlossen werden.
--- Zitat ---Original von Didakt
Emotionen können auch in der Rechtsprechung nie ganz ausgeschlossen werden. Hat der Richter Ihren Antrag denn kommentarlos hingenommen?
--- Ende Zitat ---
Naja, es kam halt ein Spruch wie \"meinen Sie, die beim OLG sind schlauer als ich?\", aber ja, dem Antrag wurde ohne Diskussion stattgegeben, weil ja auch die Gegenseite damit einverstanden war. Hätten wir das nicht beantragt, hätte es die Gegenseite gemacht.
Ich habe damit jetzt kein Problem, denn wenn das OLG zu ungunsten von EON entscheidet, gehen die bestimmt zum BGH, und erst wenn da eine Entscheidung getroffen wurde, wird mein Verfahren fortgesetzt.
Didakt:
@ Harry01
Mit AR meinte ich den Amtsrichter. Ihr RA ist sicher eine Person Ihres Vertrauens. Davon bin ich naturgemäß ausgegangen.
Früher hatten Sie sich schon einmal kritisch über das AG ausgelassen. Dafür gab es sicher Gründe.
Wie hoch ist in Ihrer Sache der Streitwert (wegen der evtl. möglichen Berufung)? Haben Sie gegenüber EON Rückforderungsansprüche geltend gemacht oder kommt das in Ihrem Fall wegen Ihrer Kürzungspraxis nicht in Frage?
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