Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Gerichtstermine

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Black:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
Entscheidet jetzt schon jeder Richter im Voraus, ob eine Einigung aussichtslos ist oder nicht? Na dann brauchen wir doch auch gar keine mündliche Verhandlung mehr, dann kann er doch gleich laut Aktenlage entscheiden!

Gruß Opa Ete
--- Ende Zitat ---

Niemand ist mehr an einer Einigung interessiert als ein richter, er spart dann nämlich viel Arbeit. Es gibt aber Gerichte, da ist es üblich vorab die Parteien vorab schriftlich aufzufordern, kurz Stellung zu nehmen, ob eine Einigung möglich erscheint (manchmal ist das nur ein Formular, wo ein Kreuz zu setzen ist).

RR-E-ft:
@Black

Für den Richter wird die Arbeitsbelastung insgesamt ja nicht geringer. Er kann nur mehr Fälle in selber Zeit abschließen..... Rechtsanwälte können auch ein Interesse am Vergleichsabschluss haben, weil ihre gesetzlichen Honorare dann höher ausfallen und sie zudem ihrem Auftrag gerecht werden, Streit aus der Welt zu schaffen, an Lösungen mitzuwirken, mit denen alle Beteiligten zufrieden sind.

bean210:
Nachdem ich schon über Monate viele interessante Beiträge in diesem Forum gelesen habe, nun auch der Schritt mich hier anzumelden.

Da im e.on avacon-Versorgungsgebiet Sachsen-Anhalt nicht sehr viele Gaspreis-\"Rebellen\" aktiv zu sein scheinen - da schließe ich mich auch nicht aus, denn bisher war ich nur stiller Leser - möchte ich eine kurze Info zu meinem Gerichtstermin geben.

Am 23.06.10 um 12:30 Uhr findet am Landgericht Magdeburg die mündliche Verhandlung e.on avacon gegen XX statt. Es geht um den Erdgas Classic-Tarif.

Ursprünglich sollte die Verhandlung Mitte April am Amtsgericht Oschersleben stattfinden. Kurz vorher wurde diese aber wegen Nichtzuständigkeit an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Wie ist die Verweisung an das Landgericht aus Eurer Sicht zu werten?

Christian Guhl:
Erster Termin zum Vertrag ErdgasComfort am 29.06. um 11.oo Uhr Amtsgericht Dannenberg. Die Klagen ErdgasClassic vor dem AG Lüneburg ruhen bis zur Entscheidung über die Berufung gegen das Urteil des LG Hannover.

Blau Bär:
Vor dem Amtsgericht Wennigsen sind auch reihenweise Prozesse E.ON Avacon gegen XX anhängig.

Einer wurde neulich zu 95 % zu Gunsten des Verbrauchers entschieden. D. h. 5 % der Klageforderung wurden dem Versorger zugebilligt. Die Gründe hierfür sind unerklärlich. Allerdings sind die \"5 %-Zubilligung\" nicht berufungsfähig.

Was macht E.ON -Avacon? Sie gehen in Berufung vor dem Landgericht Hannover (weil sie zu 95 % mit ihrer Klage vor dem Amtsgericht gescheitert sind).

Ich stehe mit dem vorgenannten Verbraucher in Verbindung.

Man beachte hierzu das Urteil des LG Hannover vom 01.12.2009 - Erdgas Classic -, bei dem E.ON Avacon baden gegangen ist. Dieser o. g. 95-5 %-Fall betraf auch Erdgas Classic.
(siehe auch hier)
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

Man will wohl den Fall so lange wie möglich \"offen halten\", in der Hoffnung wg. der Entscheidung vom 01.12.2009 des LG Hannover vor dem OLG Celle eine andere Entscheidung zu erhalten.

Vor dem Amtsgericht Walsrode sind E.ON-Avacon auch neulich zu 100 % unterlegen. Die Klage wurde abgewiesen. Es ging um Erdgas Classic.

Viele Grüße
Blau Bär

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