Energiepreis-Protest > Stadtwerke Frankfurt / Oder

Gaszähler

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wolf134:
hallo, vielen Dank für die Antworten
es existiert auch ein Zähler, wie schon gesagt unten im Keller. Das Haus ist ein Plattenbau, wie in der DDR so üblich war, nur das es wahrscheinlich damals nicht genug Zähler gab für jede Wohnung. Jeder Mieter bekommt seine eigene Abrechnung, es sind 10 Mietparteien. Also wird der Gesamtverbrauch von dem einen Zähler abgelesen und dann nach Größe der Wohnung umgelegt, egal ob fünf Leute oder nur einer in der Wohnung lebt. Im Mietvertrag steht nix davon, denn jede Mietpartei hat ja seinen eigenen Vetrag mit dem Gasversorger. Auf Nachfrage wurde ihr wie schon gesagt mitgeteilt, man dürfe dieses, sie könne nix dran ändern oder den Vermieter sagen er möge einen Zähler einbauen.

freundliche Grüße aus Hütte

Cremer:
@Wolf134

Nun, wenn dem so ist, dass nichts im Mietvertrag steht etc., dann sollte Ihre Bekannte mal loslegen und Widerspruch einlegen.

An Ihrer Stelle würde ich mit Widerspruch daraufhinweisen, das dies unzulässig ist und bis zur weiteren Klärung die (Abschlag-)Zahlung umgehend einstellen.

Es kann ja nicht gesperrt werden !

wolf134:
Guten Abend Hr. Cremer danke für die Antwort,
heute früh hat meine Bekannte gleich mal bei ihren Stadtwerken nochmals angerufen und wollte den Text sehen wo das mit der Umlage per qm steht, haben nur rumgedruckst und wollten ihr eventuell einen Zähler auf ihre Kosten einbauen. Sie hat gleich abgeblockt und nun hat sie einen persönlichen Termin beim Stadtwerkechef bekommen, er wünscht ein Gespräch mit ihr. Habe ihr geraten sich auf keinen Kompromiss einzulassen. Also man sieht da ist etwas faul.

 freundliche Grüße aus Hütte

Cremer:
@wolf134

Achtung,
die wollen sich aus der Affäre ziehen.

Ich rate dringend zu einem schriftlichen Widerspruch, trotz Gespräch.

Ein Schreiben ist besser als ein Gespräch, weil man was schriftliches, nachweisbares hat.

Wenn Ihre Berkannte hingeht, soll Sie einen Zeugen auf alle Fälle mitnehmen, gehen Sie mit!!

Die Stadtwerke treten auch immer mit zwei Personen auf, so geschehen auch bei meiner Mutter, wo es um Rückzahlung zuviel berechneter Grundgebühr für 6 Jahre war. (Erstattung ca. 1000 €)

Nehmen Sie umgehend gemäß § 30 AVBGasV eine Zahlungseinstellung der Abschläge vor.
Rate ich auch. Nur dann wird Druck aufgebaut.

Würde schreiben: \"Da ich keinen eigenen Zähler habe, habe ich auch kein Gas verbraucht. Ich bitte um umgehende Rücküberweisung meiner geleisteten Abschlage für das laufende Abrechnungsjahr\".

Legen Sie Widerspruch auch gegen die letzte Jahresrechnung ein.

So und dann abwarten. Von einem persönlichen Gespräch bin ich nicht überzeugt. Die wollen Ihre Bekannte, gerade weil sich der \"Stadtwerkechef\" persönlich drum kümmert \"kleinreden\" und \"bequatschen\" sowie sich durchsetzen.
Argumentieren wird der Stadtwerkechef wie:
\" Ja, vielleicht nächstes Jahr werden wir einen Zähler einbauen.......\"

Im Übrigen würde ich in dieser Situation das Gespräch absetzen, ich hätte keine Veranlassung , warum man sich gerade mit dem Stadtwerkechef unterhalten soll.
Ein schöner Cafebesuch nachmittags mit Kaffee und Kuchen wäre da unterhaltsamer.

wolf134:
Hallo,
es geht immer noch um diesen Gaszähler meiner Bekannten. Jetzt hat ihr Versorger ihr angeboten einen Zähler einzubauen. Sie müsse nur mit ihrem Vermieter sprechen und dort eine Genehmigung einholen und wer die Einbaukosten übernimmt müßte geklärt werden. Nun hat sie heute beim Vermieter angefragt und er sagte ihr die Genehmigung bekommt sie, aber sie muß die Kosten selber tragen. Also die des Gaszählers und die Einbaukosten dafür. Muß sie diesen Kompromiß eingehen, oder muß der Vermieter oder gar der Versorger diese Kosten übernehmen?
Und wegen der pauschalen Abrechnung nach qm sagte ihr der Versorger das würde im Einigungsvertrag von 1990 so drin stehen
dank im voraus für hilfreiche Antworten

wolf134

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