Energiepreis-Protest > Stadtwerke Frankfurt / Oder

Gaszähler

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RR-E-ft:
@wolf134

Der Versorger will doch an einen einzelnen Kunden Erdgas liefern.
Das macht er ja auch schon.

Um den Gasbezug vorschriftsmäßig abzurechnen, ist der Versorger verpflichtet, für eine entsprechende Messung zu sorgen, §§ 18 ff. AVBV.

Also hat er wohl auch die Kosten für den Zählereinbau zu zahlen.

Er muss natürlich keinen Zähler einbauen, kann dann jedoch nicht zutreffend abrechnen und der Kunde ist wegen einer unzutreffenden Abrechnung dann nicht zur Zahlung verpflichtet.

Wenn der Versorger also seine Gaslieferungen abrechnen, in Rechnung stellen und bezahlt bekommen will, kommt er nicht umhin, auf eigene Kosten einen Zähler einzubauen.

Zudem sind die Kosten für den Zähler im Grundpreis enthalten und werden deshalb über diesen mit abgegolten.

Werden mehrere Kunden getrennt abgerechnet, wird ja auch fortan der Grundpreis mehrmals in Rechnung gestellt.

So einfach ist das wohl eigentlich.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Fricke,


Natürlich will der Versorger die Montagekosten für die Umleitung der bisherigen Gasleitung an einen Monatgeplatz des Zählers nicht leisten.

Also wenn die Gasleitung im Badezimmer aus der Wand kommt, muss der Zähler vermutlich außerhalb des Badezimmers (ggf. wegen Einbauvorschriften) gesetzt werden. Diese Ummontagekosten der Gasleitungen will der Versorger nicht übernehmen und versucht diese auf den Mieter abzudrücken.

Hier muss man nur standhaft sein.

RR-E-ft:
@Cremer

es bedarf doch keiner Spekulationen, ob der Zähler nun bei einem Mieter im Bad hinter dem Spiegelschrank versteckt ist.

Es werden mehrere Mieter bisher über einen Zähler versorgt.

Der Zähler hängt deshalb wohl im Keller.

Man stelle sich sonst die \"Spinne\" in der Wohnung eines Mieters vor, hinter dessen Gasuhr die Leitungen zu allen Entnahmestellen abgehen.

Ohne einen gesonderten Zähler kann keine gesonderte Abrechnung erfolgen, welche jedoch Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung ist. Diese wiederum ist Voraussetzung für die Bezahlung durch den Kunden.

Ergo ohne gesonderten Zähler auch keine Zahlung.

Das müsste doch als Druck ausreichen, um den Versorger zu veranlassen, einen Zähler zu setzen.

Wenn sich niemand bereit erklärt, dafür Kosten zu übernehmen, muss der Versorger den Zähler auf seine Kosten setzen.

Dazu wird er sich dann wohl auch ganz schnell bereit erklären, wenn man sich weigert, ohne ordnungsgemäße Abrechnungen Zahlungen zu leisten.

Schlussendlich kann man deshalb auch nicht allen über den einen Zähler versorgten Kunden deshalb das Gas abstellen.

Mithin hat doch allein der Versorger ein Problem und keiner sonst.

Natürlich ist der Versorger nicht erfreut und versucht, noch jemanden zu finden, auf den er Kosten abwälzen kann.

Dazu gehören jedoch immer zwei, ggf. noch ein Tisch zwischen diesen  in der Mitte.....

Wären Sie der Versorger, würden Sie es ggf. nicht anders machen. Schließlich wollen Sie soviel als möglich Geld verdienen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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