Energiepreis-Protest > Stadtwerke Frankfurt / Oder
Gaszähler
wolf134:
Hallo,
eine Bekannte von mir aus Frankfurt/O kocht mit Gas. Jetzt habe ich mitbekommen das sie gar keinen Gaszähler in der Wohnung hat, nur sie lebt in dieser, sondern nur das ganze Haus einen Zähler im Keller hat. Ihr Gasverbrauch wird nun pauschal nach ihrer Wohnungsgröße ermittelt. Ihre Wohnungswirtschaft hatte damals angeblich kein Geld um in jeder Wohnung einen Zähler einzubauen.
Sie ist berufstätig und im Sommer ist sie meistens nur auf ihr Gartengrundstück. Auf Anfrage bei den Stadtwerken hat man ihr gesagt es wäre gesetzlich abgesichert den Verbrauch so zu ermitteln.
Stimmt das ?
freundliche Grüße aus Eisenhüttenstadt
RR-E-ft:
@wolf134
Soweit ein Tarifkundenvertrag besteht, ist alles in der AVBGasV geregelt.
Danach muss der Kunde einen eigenen Zähler haben.
Möglich erscheint allenfalls, dass Vertragspartner des Versorgers nicht der einzelne Mieter, sondern eine Gesellschaft/ Gemeinschaft aller Mieter ist.
Dann bestehen auch Zahlungsansprüche nur gegenüber der Gesellschaft/ Gemeinschaft, nicht jedoch gegenüber einzelnen Mietern.
Es findet zwischen den Gesellschaften lediglich ein sog. Innenausgleich statt, der den Versorger nicht zu interessieren hat.
Wenn jedoch der einzelne Mieter Vertragspartner sein soll, braucht er auch einen eigenen Zähler.
Andernfalls könnte man ja ebenso bald ganze Straßenzüge und Ortsteile, Dörfer und Städte jeweils über einen einzigen Zähler abrechnen- aus Kostengründen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
wolf134:
Hallo Hr. Fricke, vielen Dank für die Antwort
Meine Bekannte hat einen Vertrag mit den Stadtwerken und nicht mit ihrem Vermieter über den Bezug von Erdgas. Er ist ja auch ihr Stromanbieter, auf jeder Abrechnung steht dann Strom und Gas zusammen drauf. Sie bekommt ja auch die Abrechnung direkt vom Anbieter, Stadtwerke, auch die monatlichen Abschläge gehen direkt dahin. Sie hat jetzt die Stadtwerke dazu befragt und die sagten nur sie solle sich an ihre Wohnungswirtschaft wenden das ein Zähler bei ihr eingebaut wird
Grüße aus Eisenhüttenstadt
die AGB wurde ihr ausgehändigt und da steht ja nichts davon drin das so abgerechnet wird. Kann sie nun vom Vermieter verlangen das ein Zähler eingebaut wird und wer hat die Kosten dafür zu tragen ?
Cremer:
@wolf134
Die Stadtwerke wollen nur von einem anstehenden Problem ablenken. Wenn Sie an die Stadtwerke zahlt, dann existiert auch ein Zähler. Keine SW werden hier anteilig bei Vorhandensein von nur einem Zähler pauschal mit irgendeinem Verteilungsschlüssel abrechnen.
Steht vielleicht etwas in dem besagten Gasversorgungsvertrag oder auch im Mietvertrag?
Anderenfalls sind die Stadtwerke in einen Dreiecksvertrag (Mieter, Vermieter, SW) eingestiegen, der m.E. sittenwidrig ist.
Wir haben gerade hier einen solchen Fall bei einem Mitglied unserer BIFEP. Rechtsanwalt des Mieterschutzbundes hat bereits eingegriffen. Der Vermieter hat einen sittenwidrigen Zusatzmitvertrag vereinbart und die Stadtwerkehängen mit drin.
RR-E-ft:
@wolf134
Die Stadtwerke können nicht mehrere Kunden über ein und den selben Zähler abrechnen.
Vielmehr müssen die Stadtwerke für jeden Kunden einen Zähler einbauen und über diesen sodann den Verbrauch gesondert abrechnen.
Kunde ist, wer den Vertrag hat und über dessen Zähler wird dann abgerechnet.
Insoweit könnte es sich allenfalls noch um einen Fall der sog. Unterversorgung handeln, der jedoch grundsätzlich unzulässig ist, weil der Kunde die Energie grundsätzlich nur für eigene Zwecke verwenden darf.
Wenn die anderen Mieter auch eigene Abrechnungen von den SW erhalten und dabei auf den selben Zähler mit einem \"Umlagenschlüssel\" abgestellt wird, ist dies unzulässig.
Lesen Sie nochmal §§ 18 ff AVBV.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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