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Autor Thema: Lustreiseprozess in Gummersbach  (Gelesen 16808 mal)

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Offline Pedro

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #15 am: 27. April 2009, 10:13:39 »
@WattWurm sorry, dass ich die Meldung bringe, aber habe die Meldung  eben entdeckt u. kann vor Freude mich nicht zurückhalten:
Auszug aus dem Bereicht der Kölnischen Rundschau:
Das Amtsgericht Gummersbach hat vier Urteile im Lustreisen-Prozess verhängt. Der amtierende Gummersbacher Kämmerer Klaus Blau und ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Aggergas ist heute morgen verurteilt worden.
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1240406285526.shtml
Falls der Link nicht funktioniert: bitte http://www.rundschau-online.de  anklicken und dort unter \'\'Nachrichten (weltweit!)\'\' suchen.

Offline WattWurm

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #16 am: 27. April 2009, 10:35:34 »
@Pedro
Danke! Und wofür sorry? Es wäre langweilig, wenn sich hier außer mir keiner melden würde.

Freue mich ebenso über dieses deutliche Signal aus dem Gummersbacher Gericht. Was letztendlich bei der angekündigten Berufung herauskommt ...? Wir werden es sehen und hier veröffentlichen.
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline flora

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #17 am: 17. November 2009, 09:13:19 »
Rhein-Berg-Online 29.3.3009 - Gericht will Geständnis hören

ist es vielleicht 2009??

Offline bolli

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #18 am: 24. Februar 2010, 14:55:47 »
Auf geht\'s in die nächste Runde.

Der Lustreiseprozess in der Berufung vor dem Kölner Landgericht

Zitat
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Berufung gegen das Gummersbacher Urteil eingelegt. Und schon jetzt zeichnet sich ab, dass das neue Verfahren ein Mammutprozess werden wird. An 42 Verhandlungstagen, die bis August 2011 terminiert worden sind, will das Gericht klären, was an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft dran ist.

Interessant ist auch die Einstellung des Anwalts
Zitat
Das, was den Angeklagten zur Last gelegt werde, sei in Deutschland 1300 Mal passiert. „Da fragt man sich, was das ganze soll“, sagt der Anwalt. Zudem müsse man sich auch mal in die Betroffenen reinversetzen. „Die werden wochenlang durch den Kakao gezogen.“
Man muss also nur viele Mitstreiter finden, die ebenfalls was falsch machen, dann hat man nichts zu befürchten. Ich hab mal von dem Spruch gehört, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt, wo war das nur  ?(  ;).
Und ansonsten sollten wir wohl ordentlich Mitleid haben mit den Angeklagten, dass da jetzt persönliche Einzelheiten ans Licht kommen, was bei diesen Reisen u.a. getrieben wurde. Wirklich bedauerlich.

Offline RR-E-ft

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #19 am: 24. Februar 2010, 15:33:16 »
Sollte es sich um strafbares Verhalten handeln und dieses tatsächlich so vielfach um sich greifen, spräche dies wohl, dafür aus Gründen der Generalprävention den Strafrahmen höher auszuschöpfen.  Wen es tausendfach geschieht, dass sich Junkies auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen die Spritze setzen, hat das ja auch keine Strafmilderung zur Folge.

Offline bolli

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Lustreiseprozess in Gummersbach
« Antwort #20 am: 24. Februar 2010, 15:47:06 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Sollte es sich um strafbares Verhalten handeln und dieses tatsächlich so vielfach um sich greifen, spräche dies wohl, dafür aus Gründen der Generalprävention den Strafrahmen höher auszuschöpfen.  Wen es tausendfach geschieht, dass sich Junkies auf oder in der Nähe von Kinderspielplätzen die Spritze setzen, hat das ja auch keine Strafmilderung zur Folge.
Voraussetzung dafür wäre aber, dass es tatsächlich auch von allen als strafbar angesehen wird. Hier ist es ja eher so, dass in zahlreichen anderen Fällen die zuständigen Gerichte die Verfahren nicht eröffnet haben. Wohl, weil sie die Strafbarkeit nicht so bewertet haben wie der Gummersbacher Richter.
Ist eben Ansichtssache, in dem Fall vor allem der zuständigen Richter.

Aber das ist wie beim Falschparken: Nur weil die Politesse mein Auto schön findet und deshalb im Parkverbot kein \"Knöllchen\" an die Scheibe klebt, darf der Vordermann mit dem \"ollen Käfer\" nicht auf Gleichbehandlung bestehen.  ;)

 

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