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Autor Thema: Klageflut gegen Aggerenergie  (Gelesen 10065 mal)

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Offline refrabe

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Klageflut gegen Aggerenergie
« am: 27. Januar 2010, 18:57:30 »
Klageflut gegen Aggerenergie

Gummersbacher Amtsgericht verhandelt am Dienstag den ersten Fall.

Ob die Aggerenergie ihren Kunden womöglich zu viel Gasgebühren abgenommen hat, muss das Gummersbacher Amtsgericht klären, wo 170 Klagen gegen den Energieversorger eingegangen sind.


ANDREAS ARNOLD

GUMMERSBACH. Am kommenden Dienstag, 2. Februar, wird das Amtsgericht um 9.30 Uhr den ersten Fall verhandeln, der damit gleichsam den Charakter eines Musterprozesses hat, sagt Behördenleiterin Johanna Saul-Krickeberg. Das liegt unter anderem daran, dass viele der anhängigen Verfahren ähnlich oder gleich gelagert sind. Trotzdem hat diese Situation bislang nicht dazu geführt, dass nahezu identische Verfahren zusammengelegt wurden, so dass die zuständige Richterin Ulrike Liebig bereits jetzt weitere Verhandlungstermine bis Mitte August vergeben hat und Fall für Fall wird abarbeiten müssen.

BGH-Urteil löste Klageflut aus

....

(Quelle: OVZ-Printausgabe vom 27.01.2010)
(Edit Evitel2004: Beitrag gekürzt: Verlinkung von Medienberichten )

Offline bolli

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Klageflut gegen Aggerenergie
« Antwort #1 am: 29. Januar 2010, 11:04:10 »

Offline bolli

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Klageflut gegen Aggerenergie
« Antwort #2 am: 03. Februar 2010, 08:04:52 »
Gestern gab\'s einen Verhandlungstag für den ersten Prozess in einer ganzen Reihe von derartigen Klagen, die vor dem Gummersbacher Amtsgericht verhandelt werden sollen.

Hier ein Bericht in der heutigen Ausgabe der Kölnischen Rundschau, Lokalteil Oberbergischer Kreis. Bericht Kölnische Rundschau vom 03.02.2010, Lokalteil Oberberg

Zitat
Die Vorsitzende Richterin Ulrike Liebich betonte, man könne „trefflich darüber streiten“, ob ein Vertrag zwischen dem Gaskunden und der Aggernergie nach einer Preiserhöhung bereits durch Stillschweigen des Kunden zustande gekommen ist.

Obwohl höhere Gerichte, wie etwa das Landgericht Köln, diese Auffassung bereits vertreten haben, fand Liebich diese Rechtsauffassung „zweifelhaft“ und sieht sich darin auch durch ein Urteil des OLG Hamm in einem ähnlich gelagerten Fall bestätigt.

Sieht so aus, als ob die Richterin eher dazu tendiert, Rückforderungsansprüche nicht vom Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Gaspreise abhängig zu machen sondern alleine auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel abzustellen. Die meisten Kunden der Aggerenergie sind wohl Sondervertragskunden.

Netter Nebenkriegsschauplatz ist auch die seinerzeit vollmundige Ankündigung des damailigen Geschäftsführers der Aggerenergie, man brauche keinen Widerspruch einlegen, alle Kunden würden gleich behandelt. Da versucht man sich nun verzweifelt raus zu winden. Wie immer !!!  8)

Zitat
Zum anderen warf die Vorsitzende die Frage auf, ob die Aggerenergie überhaupt noch mit Widersprüchen habe rechnen dürfen, nachdem der damalige Geschäftsführer der Aggergas, Günter Schibbe, im Jahr 2005 gegenüber der Oberbergischen Volkszeitung erklärt hatte, dass Kunden, die keine Rechtsmittel gegen die Preiserhöhungen einlegen, ihren Rechtsanspruch gegenüber dem Versorger nicht einbüßen. Alle Kunden würden gleich behandelt, so Schibbe damals.

In diesem Zusammenhang hatte der Geschäftsführer der Aggerenergie, Frank Röttger, bereits vor Monaten erklärt, dass sich diese Aussage seines Vorgängers nicht auf die vom Bundesgerichtshof beanstandete Preisänderungsklausel bezogen habe, die Anlass der aktuellen Klageflut ist. Vielmehr sei es darum gegangen, ob die Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt waren.

Der Anwalt der Aggerenergie, Uwe Middelhauve, behauptete gestern, Schibbe sei „falsch wiedergegeben worden“. Das Gericht könne den Ex-Geschäftsführer „gerne hören“.

Mal sehen, wie das Urteil ausfällt. Ist für den 17. März angekündigt.

Offline refrabe

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Klageflut gegen Aggerenergie
« Antwort #3 am: 17. März 2010, 16:33:18 »
Hallo,

hat jemand der heutigen Urteilsverkündung begewohnt oder kennt irgendwer das Ergebnis?

Offline eislud

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Klageflut gegen Aggerenergie
« Antwort #4 am: 17. März 2010, 22:20:45 »
Kölner Rundschau (17.03.2010): Schibbes Wort kann noch teuer werden
Zitat
... Das Gummersbacher Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Liebich verurteilte den regionalen Gasversorger im ersten Verfahren zur Zahlung von 663,32 Euro. Genau der Betrag, den der Kunde für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. März 2009 erstattet haben wollte. ...

Weitere Widersprüche gegen Preiserhöhungen waren in den Augen des Gerichts nach einem Artikel in der Oberbergischen Volkszeitung vom 9. November 2005 nicht nötig. In diesem hatte der damalige Geschäftsführer der Aggergas, Günter Schibbe, erklärt: „Wir behandeln alle Kunden gleich. Es wird also keinen Unterschied zwischen den Kunden geben, die uns ihre Vorbehaltszahlung schriftlich mitteilen, noch denjenigen, die nicht geschrieben haben.“ ...

Offline RR-E-ft

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Klageflut gegen Aggerenergie
« Antwort #5 am: 17. März 2010, 22:28:07 »
Es ist doch richtig und wichtig, dass das gegebene Wort des Geschäftsführers eines Gasversorgungsunternehmens noch einen Wert hat und also zählt.

Der Aggerenergie musste klar sein, was öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer, bewirken konnten. Im Massenkundengeschäft spielen solche öffentlichen Bekanntgabe eine entscheidende Rolle und Ziel der Gesellschaft war es seinerzeit sicher auch, nicht zu bewältigende Widerspruchskorrespondenz mit der eigenen Kundschaft zu vermeiden.

Wenn die Presse den Geschäftsführer seinerzeit tatsächlich falsch wiedergegeben hätte, dann hätte man ein Dementi veröffentlichen müssen und ggf. die Presse presserechtlih auf Gegendarstellung in Anspruch nehmen müssen, was man wohl jedenfalls nicht getan hatte. Die Kunden können - wie immer -  nur auf das vertrauen, was durch öffentliche Bekanntgaben des Gasversorgers bei ihnen ankam, ausgehend vom objektiven Empfängerhorizont. Die jetzige Schutzbehauptung erscheint deshalb stumpf.

Andere Versorger, wie etwa die Oldenburger EWE, hatten vermittels der den Kunden übersandten Kundenmagazine ausgeführt, es müsse keinesfalls jeder Widerspruch einlegen, man werde alle Kunden gleich behandeln....

Das Amtsgericht Gummersbach muss die anhängigen Verfahren ohne Rücksicht auf eine mögliche Berufung am LG Köln durchentscheiden, wenn die Kläger nicht jeweils mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden sind.

 

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