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Autor Thema: Abschlagskürzungen a.G.v. Einsprüchen  (Gelesen 4520 mal)

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Offline kwade

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Abschlagskürzungen a.G.v. Einsprüchen
« am: 21. August 2005, 21:54:15 »
Hallo Forum
Die letzten Berichte aus dem Forum haben mich verunsichert, denn ich habe gegen die Erhöhungen der Gaspreise (1.10.2004 + 1.8.2005) Einsprüche eingelegt aber keine Abschlagsbeträge gekürzt.
Mein Abrechnungszeitraum: Dez. 2005 bis Nov. 2005)
Einsprüche gegen die Erhöhungen habe ich mit Musterschreiben am
9.12.2004 und 29.7.2005 an die E.ON Avacon geschickt. Abschläge für Strom und Gas wurden, wie in der Endabrechnung angegeben, also ohne Änderung,  bis Aug. 2005, voll bezahlt
Habe ich damit die Erhöhung des Gaspreises anerkannt?
Oder kann ich jetzt noch Abschlagskürzungen wegen meiner Einsprüche, aber jetzt ab Einsendung meines Widerspruchsschreibens an die E.ON Avacon vornehmen?
Kann ich auch eine Abschlagsverrechnung mit meinen bereits gezahlten Vorauszahlungen vornehmen?
Allerdings habe ich am 17. Aug. 2005 bei der E.ON Avacon eine Senkung meiner Vorauszahlung für den Gasverbrauch angezeigt, denn es zeichnet sich eine Verbrauchsminderung,  nach heutigem Stand ab. Jedoch habe ich auf meine Einsprüche nicht hingewiesen und auch bei der Berechnung unberücksichrigt gelassen. Ich habe den von der E.ON Avacon ausgerechneten Jahresabschlag verbrauchsanteilig verringert. Natürlich mit meiner ausführlichen Errechnung des voraussichtlich anfallenden Gas-
verbrauchs. Ich hoffe nur, die E.ON Avocon stimmt dem zu. Hiermit hoffe ich, eine höhere Nachzahlung zu erreichen, um dann die Gaspreiserhöhungen aus der Endabrechnung runter zu rechnen und auch den künftigen Abschlag zu Kürzen.
Die E.ON Avacon zieht bei mir auch Abschlagsbeträge für meinen Stromverbrauch ein.
Darf die E.ON Avacon Gaspreisdifferenzen gegen Stromzahlungen aus einer Abrechnung verrechnen?
Und habe ich auch das Recht, dieses vorzunehmen?
Halten Sie es für angebracht oder sogar nötig, die Kürzung a. G. meiner Einsprüche,  die restlichen Abschläge für meinen Gasverbrauch zu kürzen?
Auch hier mit der bestimmt notwendigen genauen Ermittlung der Beträge.

Ich würde mich sehr freuen Antworten zu erhalten und auch Vorschläge
wie meine evtl. Fehler noch behoben werden können.

                                  Vielen Dank              KW

Offline Cremer

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Abschlagskürzungen a.G.v. Einsprüchen
« Antwort #1 am: 21. August 2005, 22:35:29 »
@ kwade,

leider etwas schlecht, Widerspruch eingelegt aber nichts gekürzt, warum nicht?

Aber, es ist noch nicht zu spät :-)

Ja Sie können eine Abschlagsberechnung vornehmen.
Rechnen Sie Ihren voraussichtlichen Verbrauch von Dez. 04 bis Nov. 05 aus auf der Preisbasis September 2004. Dann sehen Sie, ob Sie ein Guthaben haben und wie hoch es ist. Um diesen Betrag ggf. mit einem kleinen Sicherheitszuschlag, kürzen Sie die verbleibenden Abschläge, damit im November auf alle Fälle eine Nachzahlung ansteht. Diese wird von Ihnen nach Vorlage der Jahresverbrauchsrechnung auf Ihrem akzeptierten Preis Sep. 04 berechnet und beglichen.

Kündigen Sie die Einzugsermächtigung und überweisen Sie getrennt auf zwei Belegen  die Abschläge. E.ON zieht pauschal nur ein und verrrechnet zwischen Strom und Gas.

Sofern die E.ON in dem Zeitraum ab Sep. 2004 auch den Strom erhöht haben, empfehle ich ebenfalls Widerspruch nach § 315 einzulegen und die Abschläge für Strom zu kürzen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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