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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein

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Pedro:
@ Randy

--- Zitat ---Nicht nur in diesen Fällen sind die KK nicht in der Lage die Beiträge selber zu berechnen, sondern sie verlassen sich voll und ganz auf die auszahlenden Stellen.
--- Ende Zitat ---

Natürlich berechnet jede Krankenkasse für sich die Beitrag auf der ihr bekannten Grundlage. Und was das \'\'Verlassen auf die Meldung der auszahlenden Stellen\'\' angeht: wie das Finanzamt machen auch die Sozilalversicherungen regelmäßige Betriebsprüfungen (siehe auch im Forum zu ELENA).
Diese Diskussion macht aber deutlich, welche Bürokratie-Monster sich inzwischen aufgetan haben.
Man kann es auch positiv sehen: neben rd. 1.000 neuen Stellen in der aktuellen \'\'Bundes - Sparregierung\'\' sind in Behörden, Handel u. Gewerbe abertausende Stellen erforderlich, diesen Dschungel zu bearbeiten. Und Arbeitsplätze wollte man doch schaffen - oder?  ;)

eislud:
Petition: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - Gesetzliche Regelungen zur Verhinderung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.01.2010
Auch wenn die Petition vielleicht nicht wirklich super formuliert ist - dabeisein ist alles.  :D

@Randy
Dank Dir für den Schubs  :)

Kampfzwerg:
SZonline 22.02.10
Gerade angekündigt und schon Ärger: Das Kartellamt vermutet Absprachen über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen.


--- Zitat ---Nun ermittelt das Kartellamt gegen neun Kassen. Die Behörde sieht nach eigenen Angaben Hinweise für den Verdacht auf verbotene Absprachen. Die Krankenkassen weisen dies zurück. Strittig ist, ob das Kartellamt überhaupt zuständig ist
....
Die Kassen reklamieren, dass für sie nur die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gelten würden und das Kartellamt deswegen nicht zuständig sei. Das Kartellamt sieht dies offenbar anders.
--- Ende Zitat ---

Im Fokus steht nicht die Rechtmässigkeit/Angemessenheit bzw. Höhe der Zusatzbeiträge sondern die Vermutung einer abgesprochenen und konzertierten Aktion der Krankenkassen.
Was bringt`s letztendlich?

Sukram:
Netter Brief von der BKK Gesundheit- rückwirkend ab 1.2.;
(Das sind die, denen kürzlich die Daten ihrer Mitglieder \"abhanden\" gekommen sind & damit erpresst wurden...)

Die beziehen sich darin auf ihre Satzung vom 1.2.; auf deren Homepage findet sich aber nur die vom 1.1.:
http://www.bkkgesundheit.de/media/2653cc394334889
in der natürlich noch nix von einem Zusatzbeitrag steht; und sie schreiben dazu selbst

--- Zitat ---Die Satzung muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Zuständige Aufsichtsbehörde für die BKK Gesundheit ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
--- Ende Zitat ---
http://www.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266786083-enm-gesundheitbkk/Satzungen/n237/?&e=c


--- Zitat ---Die vorliegende Satzung in der Fassung vom 1. Januar 2010 wurde durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.
Noch nicht genehmigte Satzungsnachträge werden erst mit der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt in die veröffentlichte Satzung eingearbeitet und treten mit der Bekanntmachung oder dem in der Bekanntmachung genannten Termin in Kraft.

Zurzeit liegt dem Bundesversicherungsamt ein Satzungsnachtrag vor.
--- Ende Zitat ---

http://www.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266782924-enm-gesundheitbkk/Satzung_der_BKK_Gesundheit/n237/?node_id=238

Ebenso lässt der Herr Minister Rösler schreiben

--- Zitat --- Fälligkeit des Zusatzbeitrags und Hinweispflicht der Kassen
Die Satzung einer Krankenkasse muss Regelungen zur Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags enthalten
--- Ende Zitat ---
http://www.bmg.bund.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/Z/Glossarbegriff-Zusatzbeitrag.html?__nnn=true

Beim Bundesversicherungsamt find\' ich auch nix, ebensowenig bin ich im BGBl (auf die Schnelle) fündig geworden.

Ich gehe also davon aus: solange eine Satzung/Satzungsänderung nicht genehmigt UND veröffentlicht ist, ist sie nicht gültig und die Forderung eines Zusatzbeitrages hinfällig.

Oder werden diese Satzungen woanders veröffentlicht?

PS: Danke für den Tip mit der (evtl.?) unwirksamen Rückwirksamkeit- muss mich da erstmal einarbeiten...

Zuckermaus:
Hallo,

auch ich muss in der DAK den Zusatzbeitrag zahlen. Ich werde das Geld vom Konto abbuchen lassen.

Wir zahlen eh schon mehr als die Arbeitgeber. Von den 14,9 % Beitrag vom Bruttolohn zahlen wir 7,9 % und der Arbeitgeber nur 7 %. So zahlen wir Arbeitnehmer noch mehr als vorher und der Arbeitgeber ist fein raus.

Meine Brille habe ich auch wieder komplett bezahlt und rezeptfreie Arzneimittel zahle ich auch selbst.

Ich schließe mich gleich der Petition an.

In eine andere Kasse wechseln bringt auch wenig, da die 2011 auch den Beitrag erheben wird.

Gruß
Dorothea

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