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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
Pedro:
Von Black zitierte Spiegel-Aussage:
\'\'AOK, DAK, Barmer GEK & Co. scheuen vor diesem Verfahren zurück, weil sie bislang gar nicht wissen, was ihre Mitglieder verdienen. Sie müssten also nicht nur deren Einkommen erfassen, sondern gleichzeitig ein aufwendiges Mahnverfahren installieren\'\'.
So sehr ich in den SPIEGEL schätze, aber da irrt er:
Selbstverständlich weiß die jeweilige Krankenkasse, was ihre Mitglieder verdienen. Auch das ist doch aufs Feinste geregelt: Anmeldung bei Einstellung mit Gehaltsmeldung, lfd. monatl. Beitragsmeldungen (aus denen man notfalls die Einkommen errechnen könnte) u. abschl. am Jahresende die Jahresmeldung je Mitarbeiter mit dem Jahreseinkommen.
Elena macht das zusätzlich einem noch weiteren Kreis bekannt.
eislud:
@Pedro
Eine Gehaltsmeldung bei der Anmeldung bei der Krankenkasse kann ja schnell überholt sein. Auch muß sie nicht tatsächlich stimmen, weil der Mitarbeiter sie doch selbst abgibt. Zumindest ist sie nicht genau.
Aus den laufenden monatlichen Beiträgen läßt es sich aber zumindest dann nicht berechnen, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wo ab dann ja die Beiträge gleich bleiben.
Ich wußte nicht, daß es für die Krankenkassen zum Jahresende eine Jahresmeldung je Mitarbeiter gibt. Die gibts dann wohl vom Arbeitgeber, oder? Ist das normal?
Pedro:
@Eislud
Zur Beseitung von Unklarheiten: meine Ausführungen beziehen sich auf die (seit vielen Jahren bestehenden) Meldepflichten der Arbeitgeber. Und die werden sorgfältig darauf achten, keine Falschmeldungen abzugeben. Das hätte nämlich - ähnlich von Steuerhinterziehungen - erhebliche Folgen.
Und - oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gibt es ohnehin keine Diskussionen über die Betragshöhe.
eislud:
@Pedro
Ok, danke.
@All
Stern (03.02.2010): Erste Kassen verlangen mehr als acht Euro
--- Zitat ---... Zwei kleinere Kassen langen noch stärker hin. Die BKK Heilberufe mit Sitz in Düsseldorf und die GBK Köln fordern rückwirkend zum 1. Januar den maximal möglichen Zusatzbeitrag. Und der kann bis zu 37,50 Euro betragen. ...
--- Ende Zitat ---
Ich verstehs nicht. Rückwirkend geht nicht. So die Verbraucherzentrale Hessen und so lese ich es auch aus SGB 5 § 175 Absatz 4 wie folgt:
--- Zitat ---... Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag, erhöht sie ihren Zusatzbeitrag oder verringert sie ihre Prämienzahlung, kann die Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung gekündigt werden. Die Krankenkasse hat ihre Mitglieder auf das Kündigungsrecht nach Satz 5 spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit hinzuweisen. Kommt die Krankenkasse ihrer Hinweispflicht nach Satz 6 gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung oder die Erhöhung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum. ...
--- Ende Zitat ---
Ist die Gier wieder mal so groß, daß die alle blind sind und am Rad drehen, oder steh ich auf der Leitung?
Kann mich mal jemand wegschubsen?
Randy:
--- Zitat ---Original von eislud
Ist die Gier wieder mal so groß, daß die alle blind sind und am Rad drehen, oder steh ich auf der Leitung?
Kann mich mal jemand wegschubsen?
--- Ende Zitat ---
Alles sehr trickreich.
\"... Erhebt die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2009 einen Zusatzbeitrag...\"
dann ist dieser Zusatzbeitrag erstmalig 6 Wochen später, also Mitte Februar fällig. Auf diese erstmalige Fälligkeit bezieht sich Ihr Zitat aus SGB 5 § 175 Absatz 4 und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Erhebung.
Wie gesagt alles sehr trickreich.
--- Zitat ---Original von Pedro
Zur Beseitung von Unklarheiten: meine Ausführungen beziehen sich auf die (seit vielen Jahren bestehenden) Meldepflichten der Arbeitgeber. Und die werden sorgfältig darauf achten, keine Falschmeldungen abzugeben. Das hätte nämlich - ähnlich von Steuerhinterziehungen - erhebliche Folgen. Und - oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gibt es ohnehin keine Diskussionen über die Betragshöhe.
--- Ende Zitat ---
Schön wär\'s. Es beginnt schon wenn jemand mehr als einen Job hat, oder gesetzliche Rente + Betriebsrente, oder Rente + Job, oder ......
Nicht nur in diesen Fällen sind die KK nicht in der Lage die Beiträge selber zu berechnen, sondern sie verlassen sich voll und ganz auf die auszahlenden Stellen. Auch die Rückerstattung am Jahresende der in diesen Fällen häufig zu viel gezahlten Beiträge macht ihnen erhebliche Probleme.
Bei Erhebung eines prozentualen Zusatzbeitrags erwarte ich große Probleme und Kosten. So kann man natürlich auch die Notwendigkeit von ELENA herbeiführen. :evil:
Randy
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