Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Gleichbehandlung aller Kunden

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RuRo:

--- Zitat ---Original von bolli
Bei der Billigkeit von Preisen, vor allem in der gesetzlichen Grundversorgung, sieht das schon anders aus, vor allem, wenn kein unabhängiges Sachverständigengutachten vorliegt. Da liegt einiges im ungewissen, was ich oder mein Anwalt rausarbeiten muss. Dementsprechend sieht dann die Bewertung der Chancen aus.
--- Ende Zitat ---

Wer bei der Prüfung des Versorgungsvertrags zum Ergebnis \"Tarifkunde\" gelangt, seziere als Nächstes an der öffentlichen Bekanntgabe allgemeiner Preise und Tarife als formeller Wirksamkeitsvoraussetzung.

RR-E-ft:
Vorstehender Beitrag stellt wohl auf aktuelle Erfahrungen in Schwaben ab.

Kettner:

--- Zitat ---Etwas anders verhält es sich mit der Übertragbarkeit von Urteilen, soweit es um Rechtsfragen, etwa die Wirksamkeit von in Erdgas- Sonderverträge einbezogene Preisänderungsklauseln geht.
--- Ende Zitat ---

...paßt zwar nicht unbedingt in diesen thread, aber eine solche rechtskräftige Feststellung (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.5.2009, Aktenzeichen 11 U 61/07 (Kart)) impliziert eine Reihe weiterer interessanter Fragestellungen, die auch den Gleichbehandlungsgrundsatz aller Kunden berührt.

Denn eine rechtskräftig für unwirksam erklärte Preisgleitklausel für gerichtlich anerkannte Sondervertragskunden sollte nicht nur für die Kläger Rückforderungsansprüche begründen, sondern auch für Nicht-Kläger. Diesem hat das OLG Frankfurt jedoch durch seine Ausführungen ein Stück weit den Boden entziehen wollen, worüber sich der Gasversorger natürlich freut (weil er damit billiger davon kommt).

Mit dem eigentlichen Urteil im Rücken bleibt daher vielen Kunden nichts anderes mehr übrig als ihre Rückforderungsansprüche gerichtlich prüfen und geltend zu machen.
In der Zwischenzeit tickt wiederum für die Nicht-Kläger die Verjährungsuhr...

RR-E-ft:
Zu den HEL-Preisklauseln will der BGH nach den mündlichen Verhandlungen am 18.11.2009 am 24.03.2010 gleich zwei Entscheidungen verkünden, siehe Unterforum Gerichtsurteile. Die Verschiebung der Verkündungstermine könnte darauf schließen lasen, dass die Fälle nicht ganz einfach liegen.

Kettner:
RR-E-ft schrieb:

--- Zitat ---Zu den HEL-Preisklauseln will der BGH nach den mündlichen Verhandlungen am 18.11.2009 am 24.03.2010 gleich zwei Entscheidungen verkünden
--- Ende Zitat ---

Es geht bei diesem Urteil des OLG Frankfurt (11 U61/07) nicht um die Preisanpassung wg. der Heizölbindung, sondern ausschließlich um die Unwirksamkeit der Preisgleitklausel für Sondervertragskunden. Hier hat der BGH ja durchaus schon in anders gelagerten Fällen eindeutig geurteilt.

Die HEL-Klausel ist in der Tat eine interessante Frage, denn die Beantwortung derselben hätte Implikationen für eine Reihe mittlerweile angepaßter pseudo-transpartenter Preisgleitklauseln.

So oder so, bei positivem Ausgang für die Kunden bliebe immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung aller betroffenen Kunden.
Sie, RR-E-ft, haben nachvollziehbar bereits erklärt, weshalb sich Gerichtsurteile nicht so einfach auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen lassen. Im Interesse des Verbraucherschutzes wäre jedoch ein gewisser Automatismus, der eben nicht bedingt, daß ein jeder Kunde noch einmal vor Gericht ziehen muß, wünschenswert. Ob dieser Automatismus aus formal-juristischer Sicht realistisch ist, sei dahin gestellt.

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