Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gleichbehandlung aller Kunden
bolli:
--- Zitat ---Original von Kettner
So oder so, bei positivem Ausgang für die Kunden bliebe immer noch die Frage nach der Gleichbehandlung aller betroffenen Kunden.
Sie, RR-E-ft, haben nachvollziehbar bereits erklärt, weshalb sich Gerichtsurteile nicht so einfach auf ähnlich gelagerte Fälle übertragen lassen. Im Interesse des Verbraucherschutzes wäre jedoch ein gewisser Automatismus, der eben nicht bedingt, daß ein jeder Kunde noch einmal vor Gericht ziehen muß, wünschenswert. Ob dieser Automatismus aus formal-juristischer Sicht realistisch ist, sei dahin gestellt.
--- Ende Zitat ---
Nun, wie so oft im Leben hängt jeder an dem Geld, welches er schon mal in den Fingern oder auf dem Konto hatte. :D
Die Versorger werden selbst bei formal unwirksamen Klauseln immer noch Gründe zu finden suchen, die Ihnen den Einbehalt des Geldes ermöglichen, zumal sie dieses möglicherweise schon gar nicht mehr haben.
Die Variation in den einzelnen Sachverhalten ist über einen generellen Automatismus der Rückzahlung kaum zu packen, es sei denn, das Unternehmen sagt FREIWILLIG, \"ich erkenne die falsche Klausel an und zahle alles an alle zurück\".
Nun muss man ja ehrlicherweise zugeben, dass ein solcher Fall auch nicht dazu führt, dass angemessene Preise gezahlt werden, denn schließlich dürfte der Vertragsanfangspreis von 1980 heute tatsächlich nicht mehr angemessen sein. Aber wir Verbraucher sagen natürlich mittlerweile, \"wenn wir schon was zurück kriegen, dann bitte soviel wie möglich, wer weiss wann wir das nächste mal was bekommen\" oder \"wir sind jahrelang über den Tisch gezogen worden, nun machen wir es umgekehrt\".
Insofern wird das EVU sich kaum freiwillig AUF SEINE KOSTEN von formaljuristisch zwar zuviel kassiertem Geld, welches aber nicht im Verhältnis zum Einkaufspreis seiner Ware steht, trennen.
ub40:
Folgender Fall:
Ein AG wird mit Einzelklagen eines Gasversorgers gegen Widerspruchskunden überschüttet. Es beschließt ein Musterverfahren durchzuführen. Der Musterbeklagte hat einen lokalen Anwalt, der natürlich bei der Breite von zu bearbeitenden Fällen kein Experte für das Thema ist.
Angenommen den Versorger-Anwälten (Spezialisten) gelingt es, den Richter (der auch nicht tief in der Materie steht) mit unbewiesenen Behauptungen, der Kunde sei Tarifkunde, mit fehlerhaften Wirtschaftsprüferbescheinigungen, mit willkürlich gewählten und unterschiedlichen Zeiträume für die tabellarische Gegenüberstellung von Bezugskostensteigerungen \"zu überzeugen\" und dann wird zugunsten des Versorgers entschieden.
Welche Chance haben in so einem Fall die anderen Beklagten mit Streitwerten unter 600€, deren Verfahren ruhen, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist?
Wird nicht dieses Amtsgericht immer irgendwie \"befangen\" von der Musterentscheidung sein, auch wenn andere Belagte vielleicht mehr Belege gegen den Versorger haben, substantivierter vortragen können. Kann man hier wirklich davon ausgehen, dass in einem neuen Verfahren die Sachlage objektiv und unvoreingenommen angehört und beurteilt wird?
Und wie sollte man sich, wenn man diese Objektivität in nachfolgenden Verfahren nicht voraussetzen kann, verhalten?
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