Energiepreis-Protest > EWE
Gas sperren auch von außen ? Wann Hausverbot erteilen ?
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,
es tut mir leid , wenn ich Ihnen offensichtlich auf die Nerven falle !
Folgendes zum Verständnis :
Mein Computer hat ca. 4 Wochen gestreikt . Etwas komplizierte Sache . Außerdem zähle ich nicht mehr zu den Jüngsten . Ich bin inzwischen 69 Jahre .
Diese Forum lebt sicherlich nicht nur von den Antworten , sondern auch von den Fragen !
Ich versichere Ihnen , daß ich gestern über 3 Stunden und heute auch wieder über drei Stunden versucht habe , Versäumtes nachzuholen ( sofort nachdem ich meinen Computer wieder eingerichtet habe ! ) . Dies kann in Angesicht der Fülle der Fragen und Antworten und einem nicht vorhanden Fotogedächtnis , der nicht vorhandenen Routine mit Gesetzestexten uvm. nicht gelingen .
Außerdem habe ich Ihre Angaben zu dem Urteil von Köln in die Suchmaske vom Forum , und vom Energienetz eingegeben . Bei dem einen habe ich nichts gefunden bei dem anderen 520 !!! Einträge , aus denen aus der Überschrift nicht hervorgeht , ob nun das Urteil von Köln dabei ist .
( Ich habe es bis jetzt nicht gefunden ! Auch unter Google nicht wirklich )
Es ist wirklich schwierig alles zu lesen insbesondere , wenn es sich um Gesetzestexte von 22 oder 24 Seiten handelt , bei denen man als Laie nicht unterscheiden kann was nun wichtig ist und was nicht ! Gespickt mit weiteren Hinweisen auf unzählige andere Urteile !
Deshalb ist es für Sie eine 5 - Minuten - Sache eben auf den Punkt eines solchen Urteils zu kommen , weil sie auf einen Blick erkennen können , worauf es ankommt -
( stichwortartig 1 , 2 oder auch 3 Sätze reichen , damit man gegenüber dem EVU nicht all zu dumm da steht ) , während ich mich stundenlang durch alle Rubriken klicken muß , das Entscheidende aber u. U. nicht einmal finde !
Ferner liegt es in der Natur der Sache , wenn man sich intensiv mit etwas beschäftigt , daß auch immer mehr Fragen auftauchen !
Auch das Energienetz lebt von den Leuten , die sich engagieren und sei es nur durch Fragen !
Denn es gibt viele Menschen , die sich noch nicht einmal trauen , Fragen zu stellen !
Wir brauchen Sie ! Also bitte sehen Sie es nach , wenn es ab und zu mal jemanden gibt , der in Ihren Augen überflüssige Fragen stellt !
Zu Köln - ein Link hätte schon Wunder bewirkt , dann hätte ich nicht nachfragen müssen !
Und daß man BGH Urteile alle unter . www.bundesgerichtshof.de nachlesen kann . Wer soll das wissen , wenn er sich nicht mit der Materie beschäftigt ? ( Danke für den Tip ! )
Auch das Energienetz kann froh über jeden sein , der den Mut hat , Widerspruch zu erheben . Aber dafür muß auch die Sicherheit gewährleistet sein , daß auch die etwas Langsameren Fragen stellen dürfen ohne gleich eins auf die Nase zu bekommen , nur weil sie nicht alles so schnell erfassen können wie ein gestandener Rechtsanwalt wie Sie .
Außerdem woher weiß ich , ob mein Computer morgen nicht wieder den Dienst versagt ?
Deshalb habe ich alles nachgefragt , was ich wissen muß , um ohne Forum doch noch über die Runden zu kommen , falls es hart auf hart kommt und der Computer nicht will !
Insbesondere deshalb , weil in Kürze noch einmal ein Kontakt mit EWE droht .
Und da ist es doch besser wenigstens ein bißchen vorbereitet zu sein .
Also nichts für ungut .
Ich hoffe weiterhin auf eine freundschaftliche Korrespondenz !
Freundliche Grüße
Gasfix
RR-E-ft:
@Gasfix
Schade, wenn Sie etwas missverstanden haben sollten:
Hier wurde wohl noch jede Frage beantwortet.
Auf die Nase hat keiner etwas bekommen.
Jeder kann alles ganz in Ruhe nachlesen.
Sorgen Sie sich nicht soviel, sondern genießen Sie den Sommer.
Bleiben Sie gelassen:
Bei EWE kennt man die zutreffende Rechtslage, auch wenn man den Kunden vieles andere schreibt. Darauf brauchen Sie schon nicht reagieren, nur auf eindeutige Sperrandrohungen.
Nach einer solchen verbleiben Ihnen 14 Tage Zeit, um zu reagieren.
Deshalb gibt es keinen Grund, sich schon vorher den Kopf zu zerbrechen.
Genau diese Einschüchterung ist es wohl, die beabsichtigt ist.
Man sollte sich davon unbeeindruckt zeigen.
Die Versorger lesen hier doch auch mit und erfreuen sich
möglicherweise daran, wenn die Kunden Nerven zeigen.
Manche mögen sogar ihre weiteren Kundenanschreiben danach ausrichten......
Zum LG Köln u. a. vgl. hier:
aktuelle Urteile zu § 315 BGB
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,
danke für den Tip mit dem Sommer ! Welchen Sommer meinen Sie ? Bis jetzt regnet es meistens !
Und danke für Ihren Link .
***
* Genau das mit der Einschüchterung kann nicht passieren , wenn man sich rechtzeitig ! kümmert und nicht nach dem Motto lebt , das mir einst in einer anderen Frage ein Amtsgerichtsmitarbeiter sagte : \" Kümmern Sie sich um nichts ! \"
Wenn jemand Nerven zeigt , ist das wenigstens ein Beweis , daß es sich hier noch um einen Menschen mit Gefühl handelt , der nicht so negativ denken und handeln will ! wie offensichtlich die EVU , die Dinge tun
( Mahnungen , Sperrandrohungen etc. ) , die sie nach geltender Rechtssprechung gar nicht dürfen .
Ich gehe einfach davon aus , daß Ihre Ausführungen stimmen !!!
Wenn jemand gegen das Recht handelt , dann wird dieser mit einem bestimmten Wort bezeichnet und landet normalerweise in der JVU !
Das was hier also offensichtlich an der Tagesordnung ist , ist nicht in Ordnung !
Wenn jeder so handeln würde , daß er andere Menschen so behandelt wie er selbst behandelt werden möchte , dann wäre die Welt ein Paradies !
Meine persönliche Meinung ! *
***
Und ob die mitlesen oder nicht , dann wissen sie wenigstens Bescheid , daß es auch Leute gibt , die auch Bescheid wissen !
Freundliche Grüße
Gasfix
RR-E-ft:
@Gasfix
Für den Sommer bin ich nicht verantwortlich.
Sie müssen nicht unbesehen darauf vertrauen, dass meine Ausführungen zutreffend sind:
Sie können sich doch all die hier genannten Urteile selbst ansehen, die Fundstellen sind doch alle genannt.
Ich halte es diesbezüglich lieber mit meinem Namenspatron, der immer erst eigene Erfahrungen machen musste, ehe er glauben konnte.
Ich rate jedem, sich selbst ein Bild zu verschaffen.
Man gerät sonst leicht in die Gefahr, eigene Verantwortung auf andere zu delegieren.
Richtig ist aber auch, dass bei den Gerichten noch eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit § 315 BGB herrscht.
Aber das dürfte sich nun bald erledigt haben, vgl. Bayern.
Sie können doch auf alle hier genannten Urteile verweisen, die wir mit großer Akribie zusammengetragen haben.
Sie können auch per pn Kontakt mit allen aufnehmen, die hier von ihren Erfahrungen mit Sperrandrohungen berichteten.
Davon gibt es doch eine große Zahl.
Ihre moralischen Appelle müssten Sie schon dahin richten, wo diese angebracht sind.
Im Übrigen haben wir über die Branchenverbände dafür gesorgt, dass die hiesigen Argumente dort bekannt sind.
Es gibt sogar schon Versorger, die ihre Kunden hierher verweisen, wenn sie der Meinung sind, die Kunden hätten sich nicht an die \"Spielregeln\" des Musterbriefes gehalten.
Auch deshalb können Sie sich ruhig zurücklehnen, während Profis das Feld bestellen.
Eine Auseinandersetzung der VZ mit Ihrem Versorger ist schon angekündigt.
Deshalb wünsche ich Ihnen ruhigen Gewissens etwas mehr Gelassenheit.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Atommafia:
Tach
--- Zitat von: \"Gasfix\" ---Hallo ,
ist es bei einem Einfamilienhaus auch von außen möglich Gas , Wasser oder Strom abzuschalten , oder geht es ohne das Betreten des Hauses nicht ?
Gasfix
--- Ende Zitat ---
Sperren bei Hausverbot
Hausanschlußkabel kappen und schon läuft auch die Gasheizung nicht mehr
Verteilerschrank für die schnelle Entsperrung vorsehen und fertig.
MfG
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