Energiepreis-Protest > EWE

Gas sperren auch von außen ? Wann Hausverbot erteilen ?

(1/4) > >>

Gasfix:
Hallo ,

ist es bei einem Einfamilienhaus auch von außen möglich Gas , Wasser oder Strom abzuschalten , oder geht es ohne das Betreten des Hauses nicht ?

Muß ein Hausverbot vorher schriftlich erteilt werden oder reicht es aus , einfach nicht die Tür zu öffnen und per Sprechanlage ein Hausverbot auszusprechen ?
Oder kann es passieren , daß der Mitarbeiter gleich mit Polizei kommt ?

Gruß

Gasfix

joebi:
Hallo Gasfix,
meiner Meinung ist nach ist eine Absperrung dann möglich wenn sich die Absperrschieber wie so oft  auf einer öffentlichen Fläche  (Gehweg) befinden.
Zu der  Rechtslage kann ich mich nicht äussern.
joebi

Cremer:
@Gasfix,
@joebi,

Absperren außerhalb des Hauses geht immer.

Ich glaube nicht, dass der Versorger
- auf der Straße die Schieber
- Elektro-Schaltkasten die Sicherungen ziehen
abstellen wird. Normalerweise wird er im Haus an der Meßeinrichtung sperren.


Sie können ihm in einem Schreiben vorher Hausverbot aussprechen.
Es genügt aber vollkommen nach Öffnen der Haustür ihm ein Hausverbot aussprechen. Zwangsweise wird er nicht eintreten.

Sofern er eine einstweilige richterliche Verfügung zwecks Ausführung einer Sperre erwirken will, können Sie vorher eine Schutzschrift am Amtsgericht hinterlegen (nicht beantragen!). Damit muss das Gericht Sie für die mündliche Anhörung der Beantragung einer einstweiligen Verfügung mit einladen, damit auch Sie Stellung nehmen können.

Erst mit einer  einstweiligen Verfügung ist der Versorger bei erfolglosem Einlassbegehren berechtigt in einem zweiten Versuch mit der Polizei zu erscheinen.

Aber bis dahin haben Sie bereits weitere Schritte schon einleiten können.

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,

welche Schritte wären das ?

Liebe Grüße

Gasfix

RR-E-ft:
@Gasfix

Es ist alles bereits unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite als auch in den entsprechenden Beiträgen hier beschrieben.

Bitte informieren Sie sich erst dort, bevor Sie hier einen Fragenkanon einstellen.

Wenn Sie eine Beratung zu allen prozessualen Möglichkeiten benötigen, müssten Sie sich an einen Anwalt in Ihrer Nähe wenden.

M. E. sollte man sich immer erst mit Problemen befassen, wenn sie bestehen. Es verbelibt in jedem Falle genug Zeit.

Alles andere ist unnötige Vergeudung von Ressourcen.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln