Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert  (Gelesen 6852 mal)

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Offline Gasfix

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« am: 20. August 2005, 15:39:35 »
Hallo ,

was ist zu tun , wenn aufgrund einer neuen Heizungsanlage
( Brennwerttechnik ) der Gasverbrauch voraussichtlich  15 -  30 ? % niedriger ausfallen wird ?

Einwand wegen Unbilligkeit habe ich bereits abgesendet und ich bezahle nur entsprechend gekürzte Abschläge .

Vielen Dank für die Hilfe !


Liebe Grüße

Gasfix

Offline Cremer

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #1 am: 20. August 2005, 18:54:30 »
@ Gasfix,

kürzen Sie Ihre Abschläge mit Hinweis auf die Brennwerttechnik.

Im Übrigen müssen Sie dies auch Ihrem Versoger anzeigen, da die Grundgebührenberechnung eine andere sein wird.

Weniger KW-Kesselleistung, weniger Grundgebühr.

Insofern wird Ihr Versoger Ihnen ein \"Angebot\" der Abschlagshöhe unterbreiten
MFG
Gerd Cremer
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Offline alan5

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #2 am: 20. August 2005, 19:51:10 »
Hallo......ich habe eine Frage.... nachdem ich meine letzte jahresabrechnung beanstandet hatte und die höhe korrigiert hatte (nach üblichem Schriftverkehr mit nicht nachgew. Rechtmäßigkeit nch b. Erm. der Preise durch die Stadtwerke Leipzig), hatte ich auch die Abschläge korrigiert, da die St.Lei. diese von 60 auf 200€ erhöht hatten. Ich begründete dies mit einem Urteil aus Heilbronn glaube ich ( bin mir nicht sicher ) nachdem der Verbraucher nicht mit seinem Vermögen in Vorkasse gehen muss um es dann wieder zurück zu klagen.... Mein Versorger schickt mir nun natürlich ständig Mahnungen da ich ja nicht den von ihnen festgelegten Abschlag zahle. Auf einen nächsten Brief von mir antwortetn sie damit , dass das besagte Urteil nur für die wasserversorgung zutrifft. STIMMT DASS ? Und wie soll ich nun antworten? Ich wäre sehr dankbar für Tipps.........MFG ALAN5

Offline Cremer

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #3 am: 20. August 2005, 20:19:49 »
@Alan,

selbstverständlich trifft es zu.

Lesen Sie bitte hier im Forum die Beiträge in etwa den letzten 2 Wochen.

Heilbronn ist zwar nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

Aber BGH X ZR 60/04 vom 5.7.05 kann Auskunft geben, ebenso BGH Urteil vom 30.4.03 VIII ZR 279/02

Leider müssen Sie da einwenig blättern und lesen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline alan5

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #4 am: 20. August 2005, 20:39:44 »
also ich habe mich kundig gemacht ...die aussagen sind ja etwas verwirrend aber ich habe folgendes gefunden:


:5. Sollte man die aus der Preiserhöhung resultierenden Differenzbeträge einbehalten oder unter Vorbehalt zahlen?

Nach dem Einwand der Unbilligkeit gemäß § 315 BGB wird der Abschlags- bzw. Rechnungsbetrag in Höhe der Preisanhebung (!) nicht fällig und muss damit solange nicht gezahlt werden, bis der Gasversorger die Billigkeit nachweist. Der Kunde gerät mangels Fälligkeit nicht in Verzug und kann deshalb durch die Nichtzahlung der Preiserhöhung auch keine Zahlungspflicht verletzen. Der Versorger darf weder mah-nen noch die Versorgungseinstellung androhen. Der Gasversorger muss auf den nicht gezahlten Differenzbetrag klagen. Er trägt dabei die Beweislast und muss die Gerichtskosten vorleisten. Wenn der Kunde die Kalkulationsgrundlagen erstmals im Gerichtsprozess nachprüfbar offen gelegt bekommt, kann er eine berechtigte Preiserhöhung noch \"sofort anerkennen\", bevor das Gericht im Rahmen eines Beweisverfahrens einen Sachverständigen beauftragt. Im Fall eines solchen \"sofortigen Anerkenntnisses\" hat der Kläger, also das EVU, gemäß § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Kunde muss demnach nicht mehr zahlen als den strittigen Erhöhungsbetrag, den er ohne Einwand ohnehin zu zahlen hätte.

Aus diesem Grund besteht kein Anlass, durch eine Zahlung unter Vorbehalt in Vorleistung zu treten und in einem Prozess die Überzahlung zurück zu verlangen. Als Kläger müsste der Verbraucher auch die Gerichtskosten vorschießen. Vor allem trägt er dann die Darlegungs- und Beweislast und damit das volle Prozessrisiko
 ich sehe mich danach im recht ....oder ?

Offline Cremer

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #5 am: 21. August 2005, 12:00:55 »
@Alan5

richtig.

Errechnen Sie aus dem aktuellen Verbrauch bzw. Vorjahresverbrauch die Jahresabschlagshöhe auf der Basis des alten Preises dividiert durch die Anzahl von 12 (monatlichen) Abschlägen.
Damit erhalten Sie sodann die monatlichen Abschläge die zu leisten wären.

Wieso haben die SW L die Abschlaäge von 60 auf 200 erhöhen wollen? hatten Sie einen so eklatanten Mehrverbrauch?
MFG
Gerd Cremer
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Offline alan5

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #6 am: 21. August 2005, 13:08:04 »
Eigentlich nicht…Ich musste lediglich 116€ nachzahlen nach meiner Korrektur waren es noch 94€(alter Preis+2%). Sie schrieben mir ich soll die Abschläge bezahlen und dann mein Geld einklagen. Ich habe das mit Verweis auf besagtes Urteil und andere Quellen abgelehnt. Wahrscheinlich wollten sie Ärger von Vornherein vermeiden und hofften ich würde nicht klagen wenn ich erst mal die volle Abschlagshöhe zahle.MFG alan5

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #7 am: 21. August 2005, 14:18:36 »
@Alan5

Verlangen Sie von Ihrem Versorger die Abschlagsberechnung zu den alten Preisen, weil Sie die Unbilligkeit eingewandt haben und hiernach nichts weiter fällig ist.

Verweisen Sie zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen auf die Urteile der LG Frankenthal, LG Mannheim und AG Heilbronn sowie zur Nichtfälligkeit auf die BGH- Urteile vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und 99/04 sowie auf LG Köln, RdE 2004, 306.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline alan5

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #8 am: 21. August 2005, 15:25:56 »
danke schön....herr fricke :Würden sie mich vor Gericht vertreten wenn es zu einer Verhandlung kommt? MFG alan5

Offline Gasfix

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #9 am: 21. August 2005, 16:49:07 »
Sehr geehrter Herr Cremer ,

vielen Dank für Ihre Information !

Es steht allerdings in den Jahresabrechnungen nichts davon , daß der Grundpreis abhängig von der KW Kesselleistung ist , sondern es gibt 3 Tarife seit September 2004 :

1.   Basistarif bis 4999 kWh
2.   Sondervereinbarung SI 5000 - 374.000 kWh
3.   SII über 374 000 kWh

Gruß

Gasfix

Offline Cremer

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #10 am: 21. August 2005, 20:57:43 »
@ Gasfix,

haben Sie keinen Grundpreis?

Ist der Grundpreis fest?

Bei uns sind die Kosten für die ersten 10 KW Kesselleistung ca. 160 €, jedes weitere KW etwa 8 € pro Jahr
MFG
Gerd Cremer
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Offline Gasfix

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #11 am: 22. August 2005, 10:06:16 »
Sehr geehrter Herr Cremer ,

doch der Grundpreis liegt bei 120 €  -  Tarif 2  : 5000 - 374 000 kWh
( s.o. )

Freundliche Grüße

Gasfix

Offline Gasfix

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #12 am: 22. August 2005, 10:25:44 »
Sehr geehrter Herr Fricke ,

könnten Sie mir bitte noch Kurzinformationen zu untenstehenden Urteilen geben ?
Also welches Gericht und jeweils in ein zwei Sätzen jeweils der Grundtenor der Urteile .

BGH - Urteile vom 05.07.2005 - X ZR 60/04
99/04
LG Köln , RdE 2004 , 306.

Ich kann nicht  auf die Urteile hinweisen , wenn ich selber nicht einmal weiß worum es sich dabei handelt .

Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen

Gasfix

Offline RR-E-ft

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Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
« Antwort #13 am: 22. August 2005, 11:57:47 »
@Gasfix

Die Urteile des BGH finden Sie auf den Seiten www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen). Den Kernsatz des Urteils des LG Köln finden Sie im Thread \"Neue Urteile zu § 315 BGB\".

Die Urteile sind hier im Forum bereits besprochen, so wie auch viele andere Ihrer Fragen.

Bitte machen Sie sich die Mühe, in den älteren Beiträgen zu stöbern.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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