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Autor Thema: Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?  (Gelesen 5385 mal)

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Offline Gasfix

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« am: 20. August 2005, 10:03:56 »
Hallo ,

wie verhält es sich eigentlich mit den Abschlagszahlungen ?

Ist der Energieversorger berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern oder könnte man als Kunde nicht auch einfach bezahlen , wenn die Jahresrechnung kommt ?

Sind Abschlagszahlungen Vorausleistungen oder Zahlungen , die für den Vormonat geleistet werden ?

Arbeitet der Energieversorger mit dem Geld ( Zinserträge ) auf Kosten der Kunden ?

Liebe Grüße

Gasfix

Offline Harry01

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #1 am: 20. August 2005, 10:53:07 »
Hallo Gasfix!

Zitat
Ist der Energieversorger berechtigt Abschlagszahlungen zu fordern oder könnte man als Kunde nicht auch einfach bezahlen , wenn die Jahresrechnung kommt ?


Der Versorger darf nach §25 AVB Abschlagszahlungen für die nach der letzten Jahresabrechnung verbrauchte Energie verlangen.

Zitat
Sind Abschlagszahlungen Vorausleistungen oder Zahlungen , die für den Vormonat geleistet werden ?


Es müßten Leistungen für die im Vormonat verbrauchte Energiemenge sein, denn von der Zustellung der Jahresrechnung bis zur Zahlung des ersten Abschlags im neuen Abrechnungszeitraum hat man ja schonwieder Energie verbraucht.

Zitat
Arbeitet der Energieversorger mit dem Geld ( Zinserträge ) auf Kosten der Kunden ?


Davon würde ich grundsätzlich ausgehen. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Überzahlung während und am Ende des Abrechnungszeitraums ist. Stellen Sie während des Abrechnungszeitraums einen erheblich geringeren Verbrauch fest, können Sie die Senkung der Abschläge verlangen.

Offline gerpie

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #2 am: 20. August 2005, 13:52:22 »
Hallo Forum,
Arbeitet der Versorger mit meinen Abschlägen? Jein!
Werde ich im Herbst Neukunde des Gasversorgers, bezahle ich bis zum Frühjahr wesentlich weniger, als ich an Heizgas verbrauche. Werde ich im Frühjahr Neukunde ist das Gegenteil der Fall, denn der vom Gasversorger festgelegte Abschlag wird aus der Schätzung des zu erwartenden Gasverbrauchs ermittelt.

Offline gerpie

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #3 am: 20. August 2005, 13:55:31 »
Sorry, soll im letzten Satz natürlich heißen \"dem zu erwartenden Jahresgesamtverbrauchs\"

Offline Cremer

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #4 am: 20. August 2005, 18:41:37 »
@ Gasfix,

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) ist alles geregelt. Dieses Verordnung wurde vom Bundesminister für Wirtschaft, Lamsdorff, am 21.Juni 1979 in Kraft gesetzt.

Sie ist noch heute gültig

Mit gleichem Datum wurden seinerzeit auch die AVBeltV in Kraft gesetzt.

Beide Verordnungen sind im Bundesgesetzblatt I auf Seite 676 bzw. 684 veröffentlicht.

Im § 25 AVBGasV ist geregelt, das die Abschläge sich immer auf den vergangenen Zeitraum (monat o.ä.) beziehen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #5 am: 21. August 2005, 14:08:05 »
Die Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen auf die nächste Jahresverbrauchsabrechnung, welche sich aus der grundsätzlichen Vorleistungspflicht des EVU rechtfertigen.

Es handelt sich also nicht um die Bezahlung des Verbrauchs in den letzten Monaten.

Der Verbrauch wird insgesamt  erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung abgerechnet.

Geleistete Vorauszahlungen in Form von Abschlägen werden dabei abgezogen.


Wenn die Abschläge zu hoch bemessen werden, freut sich der Kunde zwar über eine Rückzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung, hat aber tatsächlich dem Versorger ein zinsloses Darlehen gewährt und somit eine günstige Außenfinanzierung verschafft.

Abschläge müssen angemessen sein. Sie bemessen sich regelmäßig am Verbrauch des Vorjahres und den geltenden Preisen und sollen zu einer ausgeglichenen Jahresrechnung führen, so dass weder das EVU noch der Kunde durch die Abschlagszahlungen einen Vorteil/ Nachteil hat.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gasfix

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #6 am: 21. August 2005, 17:04:08 »
Sehr geehrter Herr Cremer , sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank für die schnellen Antworten !

Ich verstehe das richtig , daß es nicht möglich wäre seine Jahresrechnung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung komplett ( und pünktlich ) zu überweisen ?
Die Abschlagszahlungen sind vorgeschrieben und zu bezahlen , weil das EVU zur Vorleistung von Energie verpflichtet ist und beide Parteien keine Nachteile aber auch keine Vorteile haben sollen ?

Liebe Grüße

Gasfix

Offline Gasfix

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #7 am: 21. August 2005, 17:08:00 »
Hallo , Harry 01 und gerpie ,

vielen Dank für die Antworten !

Grüße

Gasfix

Offline RR-E-ft

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #8 am: 21. August 2005, 17:10:05 »
@Gasfix

Sie haben es richtig verstanden.

Würden Sie erst die Jahresrechnung bezahlen, würde Ihnen ja das vorleistungspflichtige EVU einen Warenkredit gewähren.

Indes muss dieses auch laufend an die Vorlieferanten zahlen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Gasfix

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Sind Abschlagszahlungen gesetzlich vorgeschrieben ?
« Antwort #9 am: 21. August 2005, 17:47:06 »
Sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank !

Freundliche Grüße

Gasfix

 

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