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Autor Thema: Unmöglicher Zählerstand  (Gelesen 17364 mal)

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Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« am: 18. Januar 2010, 22:22:22 »
Hallo liebe Community,
meine Freundin und ich haben ein Problem. Am heutigen Tag erhielten wir Post von ihrem ehemaligen Stromanbieter. Sie wohnte im Jahr 2008 für fünf Monate alleine in einer 24qm Wohnung. Morgens ging sie zur Schule, abends arbeiten (war also sehr wenig zuhause). Ihr komplettes Inventar bestand aus einem Fön, einem Minikühlschrank, einem Herd, einen kleinen Fernseher mitsamt DVD-Player (welcher selten benutzt wurde, da sie über keinen Antennenanschluss verfügte), einem Wasserkocher und drei Lampen (falls ihr einen Staubsauger in dieser Auflistung vermisst... sie hatte keinen. Diese Liste ist wahrhaftig vollständig). Geheizt wurde mittels einer Zentralheizung. In dieser Zeit zahlte sie etwas über 40 € Abschlag. Nun kam aber eine Endabrechnung über fast 1500€ für über 8000 -angeblich verbrauchte- kwh. Wohlgemerkt kommt diese Rechnung fast 1 1/2 Jahre nach ihrem Auszug aus eben jener Wohnung. Wenn damals der Zähler defekt gewesen wäre, wäre es heute vermutlich nicht mehr so einfach das nachzuweisen. Unsere Hoffnung liegt jetzt beim ehemaligen Vermieter, bei welchem wir morgen Kopien der Übergabeprotokolle erbitten. Wenn sich aber damals ein Zahlendreher eingeschlichen hat, weiss ich auch keinen Rat mehr. Habt ihr vielleicht einen Rat? 1500€ haben wir schlichtweg nicht :(.

Vielen Dank im Vorraus!

Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #1 am: 18. Januar 2010, 22:29:12 »
@StefanS

Trug die Dame seinerzeit vielleicht  eine aufwendige Fönfrisur?

Wenn sie außer Elektrogeräten kein weiteres Inventar hatte, wäre das schon halbwegs merkwürdig.
Manche haben auch verschiedenste Möbel in der Wohnung.
Vielleicht wurden doch ggf. viel benutzte Elektrogeräte vergessen (Unterbau- Boiler).

Also ob der Verbrauch in jener Zeit angefallen war oder nicht, kann sich nur aus den Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ergeben, vorausgesetzt, die Messeinrichtung hat korrekt gemessen. Mehr weiß der Energieversorger in der Regel auch nicht. Möglicherweise war nicht der Endzählerstand zu hoch, sondern der Anfangszählerstand zu gering. Ein Fehler könnte sich also auch bei der Ermittlung des Anfangszählerstandes eingeschlichen haben. 8.000 kWh in fünf Monaten für einen Einpersonenhaushalt ist sehr viel. 40 € Abschläge für fünf Monate ist hingegen recht wenig, acht Euro pro Monat.

Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #2 am: 18. Januar 2010, 22:44:03 »
Zitat
Trug die Dame seinerzeit vielleicht  eine aufwendige Fönfrisur?

So lustig finde ich das gerade nicht :(.

Zitat
Also ob der Verbrauch in jener Zeit angefallen war oder nicht, kann sich nur aus den Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ergeben, vorausgesetzt, die Messeinrichtung hat korrekt gemessen. Mehr weiß der Energieversorger in der Regel auch nicht. Möglicherweise war nicht der Endzählerstand zu hoch, sondern der Anfangszählerstand zu gering. Ein Fehler könnte sich also auch bei der Ermittlung des Anfangszählerstandes eingeschlichen haben.
Der Anfangszählerstand wurde nach Auskunft des Rechnungsstellers ja nicht durch meine Freundin ermittelt. Lediglich der Endzählerstand. Natürlich kann der Fehler sowohl in dem ermittelten Anfangs-, Endbestand oder auch in beiden gelegen haben. Wie gesagt, wir hoffen hier auf die Protokolle. Aber gäbe es noch weitere Möglichkeiten dem Anbieter einen Fehler seinerseits zu beweisen?

Zitat
Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.
Die Dame war damals gerade 19 Jahre alt und hatte keinerlei Unterstützung seitens der \"Eltern\" (weder infomativer noch finanzieller Natur). Ich würde ihr nicht unbedingt einen Vorwurf daraus machen wollen...

Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #3 am: 18. Januar 2010, 22:48:49 »
Zitat
Die Dame war damals gerade 19 Jahre alt und hatte keinerlei Unterstützung seitens der \"Eltern\" (weder infomativer noch finanzieller Natur). Ich würde ihr nicht unbedingt einen Vorwurf daraus machen wollen...

Also die Jugend von heute hat mit 19 gewiss schon ganz andere Sachen drauf, als nur am Monatsende regelmäßig allein den Stromzähler abzulesen.

Offline Cremer

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #4 am: 18. Januar 2010, 23:02:07 »
@StefanS,

meistens wird ein Fehler beim Einzug gemacht, dass man seine Zählerstände nicht abliest, da können schon einige kWh\'s draufgekommen sein, weil auch vorher keine Übergabe gemacht wurde.

Wie war denn der Verbrauch in dem Vorjahreszeitraum?
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #5 am: 18. Januar 2010, 23:03:27 »
Da spricht der Vermieter. ;)

Offline Cremer

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #6 am: 18. Januar 2010, 23:08:05 »
Genau, schiebe auch dem neuen Vermieter die zwischen Auszug und Einzug verbrauchten kWh\'s dem neuen Mieter zu. :D :D :D

ein kräftiges \"Alleh hopp\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #7 am: 18. Januar 2010, 23:15:17 »
Zitat
Wie war denn der Verbrauch in dem Vorjahreszeitraum?
Meinen Sie beim Vormieter? Das kann ich ihnen leider nicht sagen. Meine Freundin jedenfalls bezog jene Wohnung gerade einmal fünf Monate. Lässt sich in diesem Fall (vlt. auch unter anbetracht ihres Inventars) nicht die Plausibilität dieser Rechnung anzweifeln?

Nachtrag:
Wichtig wäre für uns zu erfahren, wo unsere Handlungspielräume liegen. Welche Möglichkeiten haben wir (z.B. Werte in den Übergabeprotokolen überprüfen), welche Alternativen gibt es (z.B. wenn dort schon fehlerhafte Werte stehen)...

Vielen Dank für konstruktive Ratschläge.

Offline RR-E-ft

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #8 am: 18. Januar 2010, 23:52:12 »
Wenn sich die Dame gem. § 2 StromGVV ordnungsgemäß beim Stromversorger angemeldet hatte, dann hatte sie diesem dabei auch einen Anfangszählerstand mitgeteilt. Dazu müsste beim Versorger ein Anmeldeprotokoll vorliegen, wovon der Kunde regelmäßig eine Durchschrift bekommt. Genauso müsste sie sich mit Kündigung gem. § 20 StromGVV beim Versorger ordnungsgemäß abgemeldet haben, dabei ebenfalls den Zählerstand mitgeteilt haben und wieder eine Durchschrift bekommen haben. Dass man sich mit Anfangszählerstand beim Stromversorger anmeldet und mit Endzählerstand ebenso wieder abmeldet, weiß man wohl auch mit 19.

Anfangs- und Endzählerstand müsste sie folglich selbst dem Versorger mitgeteilt haben und dieser hat eben nur die Zählerstandsdifferenz zur Abrechnung gestellt, von deren konkreten Zustandekommen der Versorger auch nichts weiß/ wissen kann.

Schließlich weiß der auch nicht, welche Elektrogeräte in einem Haushalt vorhanden sind und in welchem Umfange diese benutzt wurden. Das darf ihn regelmäßig auch nicht weiter interessieren, insbesondere nicht wie oft und wie lange wessen/ welche Haare gefönt werden. Manche fönen stundenlang ihren kaukasischen Schäferhund. Andere machen eine Ausbildung im Elektroschweißen und hatten viele Hausaufgaben aufbekommen.

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #9 am: 19. Januar 2010, 00:26:22 »
Ein Anruf bei der Service-Hotline ihres ehemaligen Versorgers ergab, dass der Anfangsbestand angeblich nicht von ihr, sondern vom Netzbetreiber(?) nach einer Ablesung mitgeteilt wurde. Sie meint aber, damals auch einen Stand übermittelt zu haben -ersteres verwirrt mich etwas. Ich hoffe morgen kommt wieder etwas Klarheit in die Sache, wenn wir mit dem ehemaligen Vermieter telefoniert haben. Ich halte euch auf dem Laufenden. Vielen Dank...

Stefan

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #10 am: 19. Januar 2010, 10:07:59 »
So, ein Anruf bei ihrem ehemaligem Hausverwalter ergab, dass sich ein Fehler in der Übertragung eingeschlichen hatte. Ein Komma war verrutscht und machte aus einem 4-stelligen Zählerstand einen 5-stelligen, und aus 800kwh, 8000kwh.
Heute sollte eine Kopie des Einzugprotokols bei mir eintreffen, und ich kann die ganze Sache dann hoffentlich damit aufklären :). Ein Auszugsprotokol gibt es zwar anscheinend nicht mehr (Hausverwaltung hat mehrere male gewechselt), aber ein Verbrauch von 79.000kwh für 5 Monate bei 24 qm ist nun gar nicht mehr plausibel, denke ich ;).

Offline superhaase

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #11 am: 19. Januar 2010, 11:08:08 »
Wenn ich das so lese, werde ich mir nie einen kaukasischen Schäferhund zulegen und auch nie eine Schweißerausbildung machen.
Da wird man sonst ja nur vereppelt ... ;)

@StefanS:
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #12 am: 19. Januar 2010, 11:44:38 »
Zitat
@StefanS:
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.
Keine Sorge, wenn ich meine Mitmenschen um Hilfe bitte, lasse ich mir auch mal den einen oder anderen Spruch gefallen ;).
Aber ein wenig Empathie für die Lage eines verunsicherten jungen Menschen, welche gerade mit Mühe und Not über die Runden kommt wäre doch wünschenswert gewesen.

Sie geht vier mal die Woche für 6€/h Kellnern, jeden Werktag in die Schule und bezahlt alles (Schulgebühren, Miete, Strom, Kleindung, Nahrung...) selbst (KEINE Unterstützung der Eltern oder irgendwelcher Ämter -weder Wohngeld, Schüler-Bafög nach sonst etwas- abgesehen vom Kindergeld). Das ist immerhin eine 71 Stundenwoche und in meinen Augen eigentlich ein untragbarer Zustand. So sind z.B. von Sonntag morgens bis Montag abends in etwa 2 Stunden Schlaf realisierbar.
Da kann man sich dann ausmalen, wie fatal eine unplanmäßige Forderung über 1500€ wirkt...

Aber das ist nun Off-Topic. Viele lieben Dank für die Anregungen! Sollten doch noch Schwierigkeiten auftreten, werde ich Euch davon berichten.

Liebe Grüße!
-Stefan

Offline bolli

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #13 am: 19. Januar 2010, 11:44:58 »
Zitat
Original von superhaase
Nehmen Sie es unserem Herrn Fricke nicht übel, er meint das nicht wirklich böse.
Er wundert sich nur darüber, wie unvorsichtig viele Leute mit ihrem Geld umgehen und Strom- und Gaszähler nicht für wichtig halten.
Na ja, nicht jeder hat eine jurstische Ausbildung und ist organisatorisch veranlagt. Da hat man dann oft, gerade beim Umzug, noch genug andere Dinge im Kopf als die beweiskräftige Dokumentation von Zählerständen und ähnlichen Zuständen, die in einigen Jahren mal von Bedeutung werden können, vorzunehmen.  ;)
Und auch wenn die Welt zu großen Teilen \"schlecht\" ist, ist die stille Hoffnung doch immer, dass es einen selbst nicht trifft.

Offline StefanS

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Unmöglicher Zählerstand
« Antwort #14 am: 19. Januar 2010, 12:05:05 »
Zitat
Wenn sie außer Elektrogeräten kein weiteres Inventar hatte, wäre das schon halbwegs merkwürdig.
Manche haben auch verschiedenste Möbel in der Wohnung.
Vielleicht wurden doch ggf. viel benutzte Elektrogeräte vergessen (Unterbau- Boiler).
Die Wohnung war möbliert. Herd und Kühlschrank gehörten also auch nicht wirklich zu ihrem Inventar. Aber meine Auflistung beinhaltete natürlich nur die ihr zur verfügung stehenden Verbraucher, da sich mir die Relevanz ihrer Unterwäsche auf den Stromverbrauch nur über recht krude Gedankengänge erschließt ;).

Zitat
8.000 kWh in fünf Monaten für einen Einpersonenhaushalt ist sehr viel. 40 € Abschläge für fünf Monate ist hingegen recht wenig, acht Euro pro Monat.
Das war mißverständlich, sorry. Damit meinte ich knapp über 40€ pro Monat. Also knapp 200€ für fünf Monate, was ungefär im Rahmen liegen dürfte.
 
Zitat
Wenn man jeden Monat am Monatsende seinen Zähler abliest und das Ableseergebnis auf Plausibilität hin überprüft, sollten solche Sachen eigentlich ausgeschlossen sein.
Hinterher ist man immer schlauer.
Zum Glück haben wir den Fehler ja nun bei den übermittelten Zählerständen gefunden. Allerdings steht uns nur das Einzugsprotokol zur Verfügung, auf welchem ein Zählerstand von 7.800kw/h statt der übermittelten 78.000kw/h erfasst ist. Ein wenig nachdenken hätte mir aber auch nicht geschadet, da ein Zählerstand von 78.000kw/h bei einem Durschnittsstromverbrauch von 1.500kw/h p.a. eine Laufzeit von 52 Jahren ergeben hätte. Recht unwahrscheinlich bei einem Neubau ;).
Jetzt hoffe ich noch auf die Vernunft, dass es uns gelingt mit dem bewiesenen ersten Ablesefehler den zweiten (für welchen uns das Protokol fehlt) mitzubegründen, da wir sonst auf einem Verbrauch von 79.000kw/h in fünf Monaten sitzen bleiben  8o.

Liebe Grüße!
-Stefan

 

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