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Unsicherheit Verivox Tarifrechner
bolli:
--- Zitat ---Original von darkstar
--- Zitat ---Original von Cremer
Ich würde hier Widerspruch einlegen und eine Rückforderung aus den letzten 3 Jahren (ab 1.1.2006) aufstellen.
--- Ende Zitat ---
Wieso nur aus den letzten 3 Jahren? Man redet doch nicht selbst Verjährung ein?
Immer Maximalfordern?
--- Ende Zitat ---
Das kommt aber darauf an, wie sicher ich bei einem möglichen Verfahren gehen will. Wenn ich nen SV habe und die 3-jährige Verjährung ansetze und damit rechne, kann ich den Prozess komplett gewinnen und somit fallen für mich keine Kosten an.
Wenn ich z.B. dem AG Danneberg folge und mit der 10-jährigen Verjährung rechne, erhöht sich zum einen der Streitwert und zum anderen kann es sein, dass ich nur einen Teilerfolg erziele, wenn sich eben nur die 3-jährige und nicht die 10-jährige Verjährungsfrist durchsetzt. Dann muss ich anteilige Prozesskosten tragen. Und wenn ich keine RSV habe oder mit dem Anwalt eine Sondervereinbarung treffen musste, muss ich auch selbst bezahlen. Daher kann man nicht pauschal sagen, man soll IMMER maximal fordern.
Das kommt immer auf den Einzelfall an.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von grisu63
Hallo,
ich brauche mal ein bisschen Hilfe bei dem Tarifrechner von Verivox.
Bei dem Rechner wird neben dem Vorjahresverbrauch auch die Leistung abgefragt.
Hier habe ich Verständnisprobleme:
Auf meiner Rechnung von gelsenwasser finde ich keine Angabe zur Leistung, ausser einem Wert von 26kwh Nbw?
Gibt dieser Wert die Leistung an?
Ist Der nicht etwas hoch bei einem 6-Personenhaushalt mit Heizung und Warmwaserbereitung mit Erdgas?
Ich wohne hier in Sendenhorst (48324) und da gibt es schon ein paar günstigere Anbieter als Gelsenwasser Best.
Ich möchte gerne Wechseln, komme aber mit der Leistungsabfrage nicht ganz klar.
--- Ende Zitat ---
Die Angabe der Gelsenwasser meint wohl 26 kW Nennwärmebelastung.
grisu63:
Stellen diese 26kw denn nun die Leistungsangabe dar?
Cremer:
@grisu63
- ja -
V_G_N:
--- Zitat ---Original von grisu63
Hallo,
ich brauche mal ein bisschen Hilfe bei dem Tarifrechner von Verivox.
Bei dem Rechner wird neben dem Vorjahresverbrauch auch die Leistung abgefragt.
--- Ende Zitat ---
Mit der \'Leistung\' ist die Nennwärmebelastung (NWB) gemeint, das ist ein Kennwert des Heizungskessels.
Bei einer NWB von 26 kW ist ein Tarif mit festem Grundpreis zu empfehlen!
Bei der Gelsenwasser zahlt man sich bei solch hohen NWB-Werten dumm und dämlich und das ohne wirklich stichhaltigen Hintergrund. Zwar labern die dort von Vorhaltung der Leistung, aber wann sind schon mal alle Kessel an einer Leitung gleichzeitig in Betrieb? Nur Geldmacherei... - halt das Übliche bei der Gelsenwasser AG.
So haben wir beispielsweise für unsere aktuelle Aktion gegen die Arroganz der Gelsenwasser AG
einen Tarif mit einem festen Grundpreis und recht fairen Vertragsbedingungen ausgehandelt.
Siehe: Gaspreis-runter-Aktion der VGN
:]
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