Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Keine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Erdgas  (Gelesen 14530 mal)

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Offline rolo2000

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Keine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Erdgas
« am: 17. Januar 2010, 16:42:32 »
Hallo liebes Forum,

seit 2005 widerspreche ich mit Verweis auf §315 BGB den Preiserhöhungen für Erdgaslieferungen der  E.ON Mitte AG.
Vor ein paar Tagen wurde mir nun vom zuständigen Amtgericht Eisenach eine Klageschrift zugestellt, in der die vollständige Zahlung an die Klägerin gefordert wird.
Laut Vertrag beziehe ich Erdgas im Sonderpreis Haushalt (Klassik) und habe vor mich zu verteidigen.

Im Forum habe ich einige Hinweise betreffs der Preisanpassungsklausen in den AGB\'s der Energieanbieter und ihre Bedeutung hinsichtlich der Anfechtbarkeit vor Gericht gelesen.
Ich habe meinen Vertrag 1997 mit der Erdgas Mitteldeutschland GmbH (EGM) geschlossen, die später in die EAM Energie AG und danach in die EON Mitte AG übergegangen ist.
Weder im Vertrag, noch in den ergänzenden Bestimmungen oder dem Preisblatt habe ich allerdings einen Hinweis auf eine Preisanpassungsklausel gefunden.

Meine Frage lautet:
Welche Chancen gibt es in Bezug auf das Urteil des OLG Oldenburg vom 05.09.2008, Az. 12 U 49/07 den bevorstehenden Rechtstreit zu gewinnen ?

Das OLG hatte sämtliche Preiserhöhungen seit September 2004 für unwirksam erklärt, weil in den Sonderverträgen der klagenden Verbraucher keine Preisanpassungsklausel enthalten war. Nach Ansicht des Gerichts reichte es aber auch nicht aus, dass sich das Energieversorgungsunternehmen (EWE) bei seinen Preiserhöhungen auf die Allg. Versorgungsbedingungen Gas (AVBGasV) oder die jetzt gültige Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) berief.
Denn die AVBGasV und die GasGVV stellen keine geeigneten Grundlagen für Preisanpassungen in Sonderverträgen dar. Für eine Billigkeitsüberprüfung nach § 315 BGB ist wegen der Sondervertragssituation ebenfalls kein Raum.

Freundliche Grüße aus Thüringen

Offline Cremer

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Keine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Erdgas
« Antwort #1 am: 17. Januar 2010, 23:04:03 »
@rolo2000,

ich rate dringend einen Anwalt einzuschalten, sonst geht die Sache schief.

Zitat
Vor ein paar Tagen wurde mir nun vom zuständigen Amtgericht Eisenach eine Klageschrift zugestellt

Da sind Fristen einzuhalten !

Was heißt:
Zitat
Erdgas im Sonderpreis Haushalt (Klassik)

Ist es ein Sondervertrasg oder nicht.

Wenn ja, stehen die Chancen eigentlich nicht schlecht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline rolo2000

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Keine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Erdgas
« Antwort #2 am: 18. Januar 2010, 11:38:50 »
Die Frage, ob ich Sondervertragskunde bin oder nicht, kann ich leider nicht eindeutig beantworten. Meine jährliche Abnahmemenge beträgt ca. 25.000 KWh, da ich auch mit Gas heize.

Es gibt in meinem Vertrag keinen expliziten Hinweis auf Tarif- oder Sondervertrag. Der Vertrag spricht nur vom \'Sonderpreis außerhalb der allgemeinen Tarife\'. Mein Energieunternehmen ist der Meinung, dass ich
Tarifkunde bin ?!

Falls das der Fall sein sollte, bliebe mir bzw. meinem Anwalt nur der Beweis der Unbilligkeit der Preiserhöhung. Ich weiß, das ich mit damit auf dünnes Eis begebe, werde es aber dennoch versuchen. Eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz liegt jedenfalls vor.

Für weitere Tips oder Hinweise wäre ich dem Forum sehr dankbar !

Freundliche Grüße aus Thüringen

Offline RR-E-ft

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Keine Preisanpassungsklausel im Sondervertrag Erdgas
« Antwort #3 am: 18. Januar 2010, 12:06:23 »
Zitat
Original von rolo2000
Die Frage, ob ich Sondervertragskunde bin oder nicht, kann ich leider nicht eindeutig beantworten. Meine jährliche Abnahmemenge beträgt ca. 25.000 KWh, da ich auch mit Gas heize.

Es gibt in meinem Vertrag keinen expliziten Hinweis auf Tarif- oder Sondervertrag. Der Vertrag spricht nur vom \'Sonderpreis außerhalb der allgemeinen Tarife\'. Mein Energieunternehmen ist der Meinung, dass ich
Tarifkunde bin ?!

Falls das der Fall sein sollte, bliebe mir bzw. meinem Anwalt nur der Beweis der Unbilligkeit der Preiserhöhung. Ich weiß, das ich mit damit auf dünnes Eis begebe, werde es aber dennoch versuchen. Eine Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung für die erste Instanz liegt jedenfalls vor.

Für weitere Tips oder Hinweise wäre ich dem Forum sehr dankbar !

Freundliche Grüße aus Thüringen

Eine vertraglich vereinbarte Belieferung zu Sonderpreisen außerhalb der Allgemeinen Tarife ist ein Sondervertrag (OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09). Es kommt dabei darauf an, ob ggf. gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 II BGB eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und - sollte dies der Fall sein- jene Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält. Sollte letzteres der Fall sein, könnte es darauf ankommen, ob die einzelnen Preisänderungen gem. § 315 Abs. 3 BGB der Billigkeit entsprachen (BGH VIII ZR 225/07).

Dafür, dass eine Belieferung zu Sonderpreisen außerhalb der Allgemeinen Tarife  vertraglich vereinbart wurde, könnte der Kunde darlegungs- und beweisbelastet sein. Er muss bestreiten, dass eine Preisänderungsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Der Versorger muss dann darlegen und beweisen, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss kannte und bei Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden war.

Siehe auch hier.

 

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