Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Anruf von Erdgas Südwest auf AB
darkstar:
--- Zitat ---Original von nomos
Wenn ja, jetzt einen anderen Versorger suchen, es gibt sicher bessere Angebote.
--- Ende Zitat ---
Frischlingsfrage: Wieso wechseln wenn ich über 315BGB etc weniger zahle als beim günstigsten am Markt?
Edgar:
stimmt, die Frage stellt sich dann, also am besten gar nicht reagieren ? Der Anrufer war übrigens eindeutig nicht von einem Dritten sondern vom lokalen ENBW Stützpunkt.
darkstar:
--- Zitat ---Original von Edgar
am besten gar nicht reagieren ?
--- Ende Zitat ---
Ja. Die wollen Sie nur dafür vorab weichklopfen:
Als nächstes trudelt ein neuer Knebel-Vertrag ein den Sie unterschreiben sollen.
Und was die am Telefon alles tolles behaupten und anbieten kann man denen ja nachher nie beweisen, die AB-Aufzeichnung gilt nicht ohne Zeugen und der ist vermutlich digital, die können Sie nicht auf portable Medien sichern.
Typische Überrumpeltour nach bester Callcenter-Manier.
Ausserdem können Sie am Telefon nie wissen wer dran ist, könnte auch deren Anwalt sein, Vorsicht,
eidliche Vernehmung wenn dort ein Zeuge mithört.
Fragen Sie ob Sie das Gespräch mitschneiden dürfen dann legen die ganz schnell auf :D
nomos:
--- Zitat ---Original von darkstar
Frischlingsfrage: Wieso wechseln wenn ich über 315BGB etc weniger zahle als beim günstigsten am Markt?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Edgar
stimmt, die Frage stellt sich dann, also am besten gar nicht reagieren ? Der Anrufer war übrigens eindeutig nicht von einem Dritten sondern vom lokalen ENBW Stützpunkt.
--- Ende Zitat ---
@Edgar,@darkstar, bei einem Sondervertrag spielt die Billigkeit des Preises (§ 315 BGB) keine Rolle. Es kommt auf die vereinbarte Preisänderungsklausel (§307 BGB) an. Diese ist wie man im Forum vielfach nachlesen kann in aller Regel rechtsunwirksam.
Ein Sondervertrag kann gekündigt werden, was hier wohl geschehen ist. Geklärt werden sollte vielleicht noch, ob die Kündigung rechtmässig war.
Wenn man sich jetzt in der Grundversorgung befindet, gilt dieser erste Preis nach der aktuellen (allerdings umstrittenen) Rechtssprechung (BGH) als unangreifbarer \"Sockel\". Lediglich bei künftigen Preiserhöhungen kann man die Billigkeit gerichtlich überprüfen lassen.
@Edgar, einen Wechsel darf der alte Versorger nicht behindern. Ich empfehle immer noch den Wechsel. Wer sich vorbereitet und informiert, lässt sich auch nicht \"weichklopfen\". Nichts tun ist nicht der richtige Weg.
siehe auch hier:
Kündigungen durch die Versorger und neue Vertragsangebote[/list]
darkstar:
--- Zitat ---Original von nomos
Wenn man sich jetzt in der Grundversorgung befindet, gilt dieser erste Preis nach der aktuellen (allerdings umstrittenen) Rechtssprechung (BGH) als unangreifbarer \"Sockel\". Lediglich bei künftigen Preiserhöhungen kann man die Billigkeit gerichtlich überprüfen lassen.
--- Ende Zitat ---
Das wäre mein Fall.
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