Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH
Anruf von Erdgas Südwest auf AB
bolli:
--- Zitat ---Original von nomos
@Edgar,@darkstar, bei einem Sondervertrag spielt die Billigkeit des Preises keine Rolle. Es kommt auf die vereinbarte Preisänderungsklausel an. Diese ist wie man im Forum vielfach nachlesen kann in aller Regel rechtsunwirksam.
--- Ende Zitat ---
Sagen wir mal so, die Billigkeit kommt erst nachrangig ins Spiel. Auch bei Sonderverträgen kann die Billigkeit eine Rolle spielen, aber nur dann, wenn eben eine wirksame Preisänderungsklausel vorliegt und die GasGVV wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und damit das einseitige Leistungsbstimmungsrecht aus § 5 GasGVV.
--- Zitat ---Original von nomos
Ein Sondervertrag kann gekündigt werden, was hier wohl geschehen ist. Geklärt werden sollte vielleicht noch, ob die Kündigung rechtmässig war.
--- Ende Zitat ---
Unbedingt, denn mit dem Preis der Grundversorgung als Sockelpreis dürfte man oftmals über dem Preis eines Mitbewerbers im Sondervertrages in einem neuen Vertrag liegen, weshalb ein Wechsel dann sehr wohl überlegenswert wäre.
Ich würde allerdings derzeit zumindest nicht mit denen verhandeln, denn derzeit sind noch einige Sachen ungeklärt (Sondervertrag: vereinbarter Preis [Vertragsanfangspreis/Widerspruchspreis], Rückforderungszeitraum [AG Dannenberg: 10 Jahre]; Grundversorgung: Sockelpreis ? ) dass kaum anzunehmen ist, dass der Versorger Ihre Optimalposition einnehmen wird. Und die vorgeschlagenen \"Kuhhandel\", von denen ich bisher gehört habe, würden mich persönlich nicht befriedigen. Es wird höchstens der Widerspruchspreis freiwillig anerkannt und logischerweise die 3-jährige Verjährung gerechnet. Dazu wird im Grundpreis NATÜRLICH der Sockelpreis angewendet. Dafür opfere ich meine Zeit nicht.
bobbes:
Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum, habe aber auch wie Edgar 2005 Widerspruch eingelegt und zahle seither nach meiner eigenen Berechnung. Mir wurden regelmäßig neue Verträge angeboten und ich war Gott sei Dank so intelligent, nie zu unterschreiben. Der letzte Vertrag, der vor ein paar Wochen kam, war nicht einmal der günstigste im sortiment; Bauernfängerei! Angerufen haben Sie vor Jahren auch \'mal bei mir, ich lasse mich aber so schnell nicht erschrecken und habe denen klar gemacht, dass ich auch gerne vor Gericht ziehe.
allerdings ist mir diese Streiterei zu blöde; ich wechsle jetzt. Natürlich bekomme ich nirgends mehr den Preis von 2005, aber ich will meine Ruhe haben und mein bißchen Freizeit nicht auch noch für so einen Ärger opfern.
Bin \'mal gespannt, was losgeht, wenn ich dann weg bin von Erdgas Südwest. Weiß jemand, ob die dann meine Rückstände einfach fallen lassen, oder ob die Klage dann erst losgeht?
Grüß vom Neuling
bobbes
bolli:
Na, das wird möglicherweise davon abhängen, wie Ihr konkreter VVertrag aussieht und wie der Versorger seine Aussichten vor Gericht sieht.
Falls Sie Sondervertragskunde sind, dürften deren Chancen ja nicht besonders gut stehen, da Sie seit 2005 Widerspuch eingelegt haben und nur diese Widerspruchspreise gezahlt haben (so vermute ich mal).
Bei unwirksamer Preisanpassungsklausel oder nicht wirksam einbezogenem Preisänderungsrecht dürfte der Versorger wohl keine besonders guten Karten haben, da noch irgendwas raus zu bekommen. Sollte der BGH am 14.07.10 sogar noch klarstellen, dass auch nicht widersprochene Preise keine (neu) vereinbarten Preise sind, müsste der Versorger befürchten, im Rahmen einer Widerklage sogar noch was rausgeben zu müssen. 8)
Aus diesen Gründen würde ich mal vorsichtig vermuten, dass er (wenn er einigermaßen klug ist) sich still verhält und sich keine medienwirksame Abfuhr abholt. :D
bobbes:
Hallo bolli,
danke für die Einschätzung, bin selber \'mal gespannt. Ich hatte damals noch einen Sondertarif. Die Restforderung ist nicht sehr hoch, deshalb ist das Risiko eine Klage zu verlieren oder die Klageskosten selbst vielleicht höher als der Gewinn. Warten wir \'mal ab. Ich kann ja berichten, wird aber sicher einige Zeit dauern.
Gruß
Bobbes
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