Original von Natur
Ich sehe in dem neuen Sondervertrag als Laie aber nicht, dass die ESG zur einseitigen Preisfestlegung bereichtigt ist.
Schon auf der ersten Seite des
Vertrags steht unter Punkt
2.Preise, Absatz 3:
\"Es wird darauf hingewiesen, dass die ESW [...] zu Preisänderungen sowie zu Änderungen der Ergänzenden Bedingungen der ESW zur GasGVV berechtigt ist.\"Nach meiner Kenntnis der Semantik der Deutschen Sprache besagt dies, dass die ESW sich schlichtweg
alle Rechte - namentlich insbesondere das Recht zur Preisfestsetzung - offen hält, und zwar in einem
unbegrenzten Umfang.
Dies ist meines Erachtens ein klarer Fall von intransparenten Klauseln (§307, 305 BGB). Kunden, die sich darüber beklagen, kann die ESW jedoch einfach aus dem Vertrag rausschmeissen.
Falls Ihr Angebot von meinem abweicht und die ESW dort etwa nachgebessert hat, so schicken Sie mir bitte ein PN.
Original von Natur
Es ist auch nirgends eine Berechnungsformel zu finden, auf die der Bund der Energieverbraucher, hinweist.
Ja eben - Sie haben damit keinerlei Möglichkeit, den Zeitpunkt künftiger Preiserhöhungen und die Höhe zukünftiger Preise auch nur grob abzuschätzen.
Interpretieren Sie das Kleingedruckte stets im verbraucherfeindlichsten Sinne (so nennen es die Juristen meines Wissens auch). Original von Natur
Drehen wir die Sache doch mal um. Habe ich einen Nachteil, wenn ich den Sondervertrag nicht unterschreibe?
Ja - vorausgesetzt, die ESW kann Ihnen kündigen. Sie landen in der Grundversorgung und zahlen je nach Verbrauch und Nennwärmeleistung wenige Prozent mehr als Sonderkunden.
Der Grundversorgungstarif \"Heizgas\" ist nicht erheblich teurer als die Sondertarife.
Drehen wir die Sache doch mal um. Würden Sie ein billiges Autoradio als kostenlose Dreingabe zu Ihrem Neuwagen vom Händler annehmen und dafür auf jegliche Gewährleistung und Garantie verzichten?
Preise sind nicht alles - Rechte können auch verdammt wertvoll sein!!!
Gruss,
ESG-Rebell.