Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform

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Opa Ete:
Machen sie sich keine Sorgen, da ist nichts verbockt. Habe dem Gericht schon mitgeteilt, das ich mich verteidige und habe jetzt noch 3Wochen für die Klageerwiderung. In dieser kann ich immer noch die Zuständigkeit des
Gerichts rügen. Glaube mich ganz gut vorbereitet zu haben, weiß wirklich nur noch nicht, ob ich Sache vorm AG oder LG durchziehen soll.
Gruß Opa Ete

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von Opa EteIn der ganzen Begründung kommt nicht einmal das Wort Grundversorgung oder Sondervertrag vor. Es heißt, „der Beklagte wird im Tarif Classic auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV versorgt“.
--- Ende Zitat ---
In einer ergänzenden Anspruchsbegründung schreibt Eon-Avacon : \"Es dürfte richtig sein, dass es zwischen den Parteien zum Abschluß eines Gas-Wärme-Sondervertrages, so wie die beklagte Partei dies behauptet, gekommen ist\" und \"...dass an keiner Stelle der Anspruchsbegründung behauptet wurde, dass es sich bei ErdgasClassic um den allgemeinen Tarif handelt.\" Und was soll das bitteschön sein, wenn geschrieben wurde, dass der Kunde auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV beliefert wurde ? Die Anspruchsbegründungen sind stellenweise an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Das auch Eon-Avacon jetzt von einem Sondervertrag ausgeht, hat rein praktische Gründe. Erstens könnte der Classic sonst nicht gekündigt werden und zweitens will man sich peinliche Fragen der Kommunen wegen der niedrigen Konzessionsabgabe ersparen.

FrankyDee:
Hallo liebe Mitstreiter,

meine Frau hat mir gerade gesagt, dass ich heute einen dicken Brief vom AG Wolfenbüttel bekommen habe. Da wird doch wohl nicht die Klagebegründung drin sein??? Es scheint, als wenn die Avacon vor hat, hier im Braunschweiger Land aufzuräumen. Ich werde heute abend mal sehen, ob bei mir das gleiche drinsteht wie bei Opa Ete. Ich denken aber schon, denn mehr als Bücher kopieren wird die Avacon nicht leisten können...

Gibt es hier denn noch mehr Mitstreiter vorm AG Wolfenbüttel?

Bis dann

FrankyDee

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl

--- Zitat ---Original von Opa EteIn der ganzen Begründung kommt nicht einmal das Wort Grundversorgung oder Sondervertrag vor. Es heißt, „der Beklagte wird im Tarif Classic auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV versorgt“.
--- Ende Zitat ---
In einer ergänzenden Anspruchsbegründung schreibt Eon-Avacon : \"Es dürfte richtig sein, dass es zwischen den Parteien zum Abschluß eines Gas-Wärme-Sondervertrages, so wie die beklagte Partei dies behauptet, gekommen ist\" und \"...dass an keiner Stelle der Anspruchsbegründung behauptet wurde, dass es sich bei ErdgasClassic um den allgemeinen Tarif handelt.\" Und was soll das bitteschön sein, wenn geschrieben wurde, dass der Kunde auf Grundlage der AVBGasV bzw. GasGVV beliefert wurde ? Die Anspruchsbegründungen sind stellenweise an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Das auch Eon-Avacon jetzt von einem Sondervertrag ausgeht, hat rein praktische Gründe. Erstens könnte der Classic sonst nicht gekündigt werden und zweitens will man sich peinliche Fragen der Kommunen wegen der niedrigen Konzessionsabgabe ersparen.
--- Ende Zitat ---

Wenn der Versorger vortragen lässt, dass die Belieferung auf der Grundlage der AVBGasV erfolgt, ohne dass es sich bei dem Kunden um einen Tarifkunden handelt, dann kann damit nur gemeit sein, dass die Bedingungen der AVBGasV unveränder gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm. § 305 II BGB in den Vertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen einbezogen wurden, wozu es dann Darlegungen des Versorgers einserseits und eines Bestreitens des Kunden andererseits bedarf. Der Kunde muss nicht nur bestreiten, dass er Tarifkunde ist, sondern auch, dass die Bedingungen der AVBGasV auf seinen Vertrag Anwendung finden.

Ohne solches Bestreiten, kann die behauptete \"Belieferung zu den Bedingungen der AVBGasV\" auch dann unstreitig sein, wenn der Kunde kein Tarifkunde ist.

Man muss deshalb in der Klageerwiderung geltend machen, dass man die Bedingungen der AVBGasV/ GasGVV vor Vertragsabschluss nicht kannte und sich bei Vertragsabschschluss oder später auch nicht mit der Einbeziehung einverstsnden erklärt hatte.

darkstar:

--- Zitat ---Original von Opa Ete
weiß wirklich nur noch nicht, ob ich Sache vorm AG oder LG durchziehen soll.

--- Ende Zitat ---

Also ich werd hier gleich die Nichtzuständigkeit des AG rügen, die bügeln sowas hier schnell und \"wirtschaftlich\" (für sich) gegen mich ab und befassen sich nie mit Grundsatzfragen.

Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts

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