Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform

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RuRo:
@darkstar

So eindeutig und offensichtlich wie Sie es darstellen ist die Nichtzuständigkeit der Amtsgerichte wohl nicht, wird kontrovers – auch hier im Forum – diskutiert:

LG Göttingen, Beschluss vom 27.06.07, 3 O 90/07
LG Ravensburg, Urteil vom 13.03.08, 4 O 350/07
LG Augsburg, Urteil vom 27.01.09, 2 HK O 1154/08
OLG München, Beschluss vom 15.05.09

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Man muss deshalb in der Klageerwiderung geltend machen, dass man die Bedingungen der AVBGasV/ GasGVV vor Vertragsabschluss nicht kannte und sich bei Vertragsabschschluss oder später auch nicht mit der Einbeziehung einverstanden erklärt hatte.
--- Ende Zitat ---
Das die AVB/GVV bei Vertragsabschluss nicht vorlagen, ist für viele \"Classic\"-Kunden leicht nachweisbar. In den \"Begrüßungsschreiben\" für Neukunden wurde angeboten, auf Wunsch die AVB zu übersenden.

bolli:
Neben der Frage, wie das Gericht die zuständigkeit sieht ist es in erster Linie durchaus auch eine Frage der Versorgers und des Verbrauchers, wie sie ihre Chancen in der jeweiligen Ebene sehen.

Der Versorger wird sich taktischerweise sicher das Gericht zur Klageeinreichung aussuchen, wo er für sich bessere Chancen sieht. Ähnlich ergeht es der Verbraucher: Bei einer Klage vor dem AG und in einem Fall wie bei darkstar, wo ich das Gefühl habe, beim AG bin ich fachlich da nicht so gut aufgehoben könnte ich mir durchaus vorstellen, lieber einen Verweisantrag für\'s LG zu stellen. Hat das AG aber schon Verfahren ähnlicher Art zu gunsten des Verbrauchers entschieden, brauche ich die Zuständigkeit nicht zu rügen.

Was das AG mit diesen Klagen oder den Verweisanträgen macht, ist dann ja immer noch eine zweite Sache. Bekanntermaßen haben wir in der Provinz einen großen Anteil der Rechtskompetenz aus dem Energierecht sitzen. Der Gesetzgeber wusste bei Erlass des EnWG und der Aufnahme des § 102 darin nur nichts von dieser Tatsache.  :D

Harry01:
Inzwischen habe auch ich die Klagebegründung erhalten. Nach erster Durchsicht decken sich die Anlagen etc. mit den Schilderungen von Opa Ete

Die Klägerin wurde vom Amtsgericht darauf hingewiesen, daß das Landgericht sachlich zuständig sein könnte und ob die Verweisung beantragt wird.

Was mich etwas beunruhigt ist der Satz bzw. die Frage des Gerichts an die Klägerin, ob ggf. wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (Antwort steht noch aus).

Wie ist das zu verstehen? Geht das Gericht davon aus, daß die Sachlage einfach für die Klägerin oder für mich ist? Für mich klingt das irgendwie befangen.

In meinem Fall sollen auch die Forderungen für Stromlieferungen durchgesetzt werden. Es ist das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

Opa Ete:
@Harry01
mein Amtsgericht hat das nicht getan. da kann man schon wieder mal sehen, jeder Amtsrichter handelt anders.
Gruß Opa Ete

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