Energiepreis-Protest > NVB - Nordhorner Versorgungsbetriebe
Mahnbescheid / Abschätzung
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@darkstar
Wer sich über nachteilige Folgen des Ausdrucks eines qualifizierten Sendeprotokolls (eine Seite) ausläst und dazu anmerkt, dass man sich mit einem solchen bis zum BGH streiten könne, hat womöglich nicht im Blick, was ein Prozess bis hin zum BGH für Schriftsätze, beglaubigte Abschriften nebst Anlagen und Abschriften, Gerichstprotokolle etc. weiter an Papier produziert.
--- Ende Zitat ---
Das muss man aber dann nur einmal, \"qualifizierte\" Sendebelege aber dann für 100000 weitere Mahnbescheidswidersprüche ansonsten ;)
Und bis zum BSG (PKH) war ich schon mit allen Kopien per Fax, noch nicht einmal in 2-facher Ausfertigung mit Argument 65a(2)2 SGG (Ist zwar nicht anwendbar aber bisher sindse alle drauf reingefallen, kein Bock doppelt zu faxen ^^).
RR-E-ft:
Muss man das verstehen? Hat wohl auch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun.
Mabcom:
@Moderator
Warum wurde der Beitrag ins NVB Forum verschoben?
Hat mit NVB nichts zu tun!
Bitte in Grundsatzfragen oder Hilfeforum belassen.
Danke
Mabcom
DieAdmin:
@Mabcom,
Da es weder eine Grundsatzfrage ist, die nicht schon mehrfach gestellt wurde, auch kein Fall mehr für die \"dringende Hilfe\"
Deswegen ist der Thread von mir in den Bereich Ihres Versorger verschoben.
darkstar:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Muss man das verstehen? Hat wohl auch mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun.
--- Ende Zitat ---
Bitte nicht persönlich nehmen sondern als Qualitätsfeedback aber Sie könnten auch etwas weniger verklausuliert im Forum schreiben, Sie sind oft so schwer lesbar (und ich hab schon Übung in Rechtstexten lesen) dass man den Eindruck bekommt Sie würden hier Schriftsätze gegen Ihre Gegner verfassen ums denen schwerer zu machen, wir sind aber Ihre Freunde ;)
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