Energiepreis-Protest > EWE
Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts
RR-E-ft:
Näheres vom Amtsgericht Jever in der Wilhelmshavener Zeitung vom 12.01.10.
Heizer:
Wo findet man die Schriftsätze der Amtsgerichte, die ihre Nichtzuständigkeit erklärt haben - nicht die entsprechenden Zeitungsmeldungen?
Willy:
--- Zitat ---Original von Heizer
Wo findet man die Schriftsätze der Amtsgerichte, die ihre Nichtzuständigkeit erklärt haben - nicht die entsprechenden Zeitungsmeldungen?
--- Ende Zitat ---
siehe z.B.:
http://www.energieverbraucher.de/de/site...ite/site__2573/
Willy
Heizer:
@Willy, zunächst vielen Dank. Mir geht es speziell um die hier schon erwähnten Entscheidungen des LG Oldenburg, die wohl gegenüber EWE zustande gekommen sein dürften ....
darkstar:
--- Zitat ---Original von Willy
http://www.energieverbraucher.de/de/site...ite/site__2573/
--- Ende Zitat ---
Verlinkt weiter
Stadtwerke ziehen Klagen zurück
Sollte man Grundsätzlich erwähnen weil leicht verständlich:
http://www.wzonline.de/index.php?id=2914&tx_ttnews%5Btt_news%5D=137437&tx_ttnews%5BbackPid%5D=624&cHash=de28efe47b
--- Zitat ---Während Amtsgerichte in Zivilverfahren bei Streitwerten bis 600 Euro zuständig sind und es gegen deren Urteil keine Berufungsmöglichkeit mehr gibt, ist für Fälle einer Zahlungsverweigerung wegen der als unangemessen erachteten Anpassungsklausel stets das Landgericht zuständig - und zwar ohne Beachtung des Streitwerts. ...
Die ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte liege durch den Paragraphen 102 f des Energiewirtschaftsgesetzes seit dem 1. Januar 2008 dort in deren Funktion als Kammer für Handelssachen. Energieangelegenheiten sind seither als Handelssachen zu betrachten.
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln