Energiepreis-Protest > EWE

Nichtzuständigkeit des Amtsgerichts

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bruchpilot50:
Hallo erstmal....
Zunächst einmal herzlichen Dank an alle die hier gepostet haben, so konnte ich mich recht gut belesen...
Ich habe heute von meinem Amtsgericht die Klagebegründung der EWE (durch Clifford Chance) erhalten.
Kann ich nun selbst zum Amtsgericht marschieren, und dort zu Ptotokoll geben, dass ich die Zuständigkeit des Amtsgerichts nicht anerkenne?
Wird dann bis zur Entscheidung des Amtsgerichts über die Zuständigkeit meine 2-Wochen Frist ausgesetzt?
Da die EWE (nur) 250.-Euro von mir (Rechtsschutzversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung) einklagen will, ist es dann ratsam abzuwarten, ob die EWE vor dem LG (wenn dahin verwiesen) weiter klagen will ?

Vielen Dank im Vorraus für Eure Einschätzungen.

Ein schönes Wochenende vom
Bruchpilot50

RR-E-ft:
Zunächst muss die Absicht der Verteidigung beim Amtsgericht innerhalb der nicht verlängerbaren Notfrist erklärt werden. Die sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts muss innerhalb der fristgebundenen Klageerwiderung gerügt werden. Dabei allein darf man es jedoch nicht belassen, sondern man muss bereits umfassend auf die Klage erwidern, so als wäre das Gericht zuständig, sonst wäre der weitere  Vortrag nach Verstreichen der Klageerwiderungsfrist verspätet.

bruchpilot50:
soweit hab ich es verstanden...aber was bedeutet:

\" In der Zahlungsklage der EWE gegen ihre Gaskunden hat das Landgericht (LG) Oldenburg inzwischen seine Zuständigkeit für diese Streitsache erklärt.\"

Muss nun das AG diese Sache ans LG weitergeben...oder kann dies das AG selbst entscheiden?

Mal angenommen ich überweise nun sofort den von der EWE geforderten Betrag von 250.-€.
Welche zusätzlichen Kosten müsste ich dann noch bezahlen?
Anwaltskosten der EWE ?   in welcher Höhe ?
Kosten des Amtsgerichts ?  in welcher Höhe ?
Zinsen ?

Danke für Eure Antworten

RR-E-ft:
Amtsgericht Jever erklärt sich für unzuständig


--- Zitat ---Die Energieversorgung Weser-Ems (EWE) ist mit ihrem Ansinnen gescheitert, das Mahnverfahren gegen fünf ihrer Gaspreis-kürzenden Kunden vor dem Amtsgericht Jever verhandeln zu lassen. Richter Hartwig Küsel erklärte gestern das Amtsgericht in solchen Verfahren für sachlich nicht zuständig und verwies die Fälle weiter an das Landgericht Oldenburg.
--- Ende Zitat ---

@bruchpilot50

Durch eine Zahlung wird die Klage nicht beseitigt. Eine zulässige Klage kann dadurch unbegründet werden. Dafür muss man dem Gericht mitteilen und nachweisen, dass man die streitige Forderung geleistet hat. Hat sich der Rechtsstreit dadurch erledigt, hat der Beklagte die entstandenen Kosten des Prozesses zu tragen.

Wenn das Amtsgericht eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG erkennt und die klagende EWE auf einen entsprechenden Hinweis keine Verweisung dorthin beantragt, muss die Klage als unzulässig abgewiesen werden, im Falle eines Verweisungsantrages muss in einem solchen Fall durch das Amtsgericht an das Landgericht - Kammer für Handelssachen - verwiesen werden.

Anders kann es liegen, wenn der Beklagte vor dem Amtsgericht rügelos verhandelt.



Prozesskosten erfährt man u.a. hier.


--- Zitat ---1. Instanz, ein Anwalt, Urteil
Streitwert          250,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         164,25 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -164,25 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren            62,50 €
Auslagenpauschale            12,50 €
MWSt 19%                    14,25 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               164,25 €
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---1. Instanz, ein Anwalt, Einigung
Streitwert          250,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         149,95 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -149,95 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren            87,50 €
Auslagenpauschale            17,50 €
MWSt 19%                    19,95 €
Gerichtsgebühren            25,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               149,95 €
--- Ende Zitat ---



--- Zitat ---1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert          250,00 €
Ergebnis            250,00 €
Kostenquoten: Klg. 0%  Bkl. 100%
Kosten Klg.           0,00 €
Kosten Bkl.         253,50 €
Ergebnis Klg.       250,00 €
Ergebnis Bkl.      -503,50 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           125,00 €
Auslagenpauschalen            25,00 €
MWSt 19%                    28,50 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               253,50 €
--- Ende Zitat ---



--- Zitat ---1. Instanz, zwei Anwälte, Einigung
Streitwert          250,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         274,90 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -274,90 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           175,00 €
Auslagenpauschalen            35,00 €
MWSt 19%                    39,90 €
Gerichtsgebühren            25,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               274,90 €
--- Ende Zitat ---

Da EWE vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Mehrwertsteuer der Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sein.

Der Kostenerstattungsanspruch ist auf Antrag seit Antragstellung mit fünf Prozentpunkten über Basiszinssatz zu verzinsen.

bruchpilot50:
@ RR-E-ft

vielen Dank für Ihre Mühe

Ich habe heute die Unterlagen an einen Anwalt weitergegeben, nun auch gestärkt in dem Wissen, dass in Jever der Richter die Sache an an LG verwiesen hat.
Wird bei einer Abgabe vom AG an das LG die Sache von Amt\'s wegen weiter \"verfolgt\", oder muss die EWE nun von Neuem ein Termin (neue Anklage) beim LG gegen den Beklagten (also mich) erwirken.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass dann eine Verhandlung beim LG  die 1. Instanz ist?  oder doch schon die 2.? :(

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