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Mahnbescheid - Wer weiß Rat - Anwaltsempfehlung?

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07010714:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dem Mahngericht ist es völlig egal, ob Geschlossenheit demonstriert wird. Das ist auch die falsche Stelle für Demonstartionen.

--- Ende Zitat ---

@Herr Fricke

Das kommt, wenn man voraussetzt, dass sein Gegenüber genau weiß, welche Gedankengänge einem bei einer Frage durch den Kopf gehen. Hab\' mich schlecht ausgedrückt. Mir ging es bei der Frage eigentlich um folgendes. Mit Geschlossenheit demonstrieren ist hier eher gemeint, dass diese Aktion auch an die Presse gelangt und man den Stadtwerken demonstrieren möchte, dass man sich hier nicht einschüchtern lässt, sondern weiterhin geschlossen handelt.
Meine Bedenken gingen eher in die Richtung, dass hier ja ein ganzer Schwung von Mahnbescheiden in einem Umschlag landet und man kann ja nicht jeden einzelnen Absender auf den Umschlag schreiben. Daher kamen mir Bedenken, was einen eventuell zu erbringenden Beweis des Eingangs aller Widersprüche betrifft.
LG

RR-E-ft:
Wenn ein Schwung Widersprüche in einem Umschlag an das Mahngericht geschickt werden, ist es nicht anders als wenn ein Widerspruch in einem Umschlag übersandt wird. Die Aktenzeichen und Daten der Parteien ergeben sich nicht aus dem Absender auf dem Briefumschlag, sondern aus dem Widerspruchsformular selbst.

Und wenn es darauf ankommen sollte, was selten der Fall ist, muss man beweisen, was sich in dem Umschlag befand, dessen Zugang bei Gericht man ggf. durch einen Einschreibe- Rückschein nachweisen kann.

Für das Mahngericht ist es vollkommen belanglos, ob die Post einen kleinen Umschlag bringt, in welchem sich ein einzelnes gefaltetes Widerspruchsformular befindet oder ein großer dicker Briefumschlag oder eine Paketsendung  viele Widersprüche enthält. Es verständigt auch niemand die Presse, wenn einmal ein dicker Umschlag bei Gericht eingeht, allenfalls es stellt sich hinterher heraus, dass eine Bombe oder eine Attrappe einer solchen im Umschlag war.  

Am Ende kommt es darauf an, dass eine große Zahl Betroffener  fristgerecht wirksam Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt hat und nicht darauf, wie dies bewerkstelligt wurde.

07010714:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es verständigt auch niemand die Presse, wenn einmal ein dicker Umschlag bei Gericht eingeht, allenfalls es stellt sich hinterher heraus, dass eine Bombe oder eine Attrappe einer solchen im Umschlag war.
--- Ende Zitat ---

@Herr Fricke
Auch das war mir völlig klar. Mit \"das gelangt an die Presse\" war hier gemeint, dass die Presse vom Gaspreisforum informiert wird über die entsprechende Veranstaltung und mithilfe der Presse wird den Stadtwerken Geschlossenheit demonstriert...  Keiner hat hier die Absicht dem Mahngericht etwas zu beweisen. Der Blick geht immer nur in Richtung Stadtwerke.
Frdl. Grüße

darkstar:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Auch das Scannen der Faxe und die Zuordnung zu den Akten dauert nun einmal etwas.
--- Ende Zitat ---

Also ich hab hier mal nachgefragt, die haben auch ne Callcenter-Faxanlage, da wird nichts gescannt,
das eingehende Fax kommt in TIFF-Datei (ggfs. noch Umwandlung in PDF) und bleibt in der EDV, sofort für alle Zugriffsberechtigten im LAN verfügbar und wird per Mausklicks sortiert und weitergeleitet und ggfs. ausgedruckt, ganz moderne Anlagen erkennen die Aktenzeichen im Schreiben auch mittels OCR und sortieren und weiterleiten automatisch. Bei den immergleichen Widerspruchsformularen ist die Lösung naheliegend weil wirtschaftlich.

Das heisst man kann auch gleich nach Zustellung anrufen.

07010714:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Auch das Scannen der Faxe und die Zuordnung zu den Akten dauert nun einmal etwas. Wenn dies innerhalb von 2 Tagen passiert, ist das - gemessen an sonstigen üblichen Abläufen bei Gericht - durchaus flott. Dort werden täglich Tonnen von Papier umgeschlagen.
--- Ende Zitat ---

Heute habe ich den  4. Tag in Folge beim Mahngericht angerufen, mit dem Ergebnis, dass der Widerspruch noch immer nicht den Akten zugeordnet wurde. Der Sachbearbeiter fand das nun auch etwas seltsam, da bereits vor fast einer Woche gefaxt wurde und laut seiner Aussage i. d. R. am 2. Tag nach der Sendung das gefaxte Schreiben dem Vorgang zugeordnet ist. Er riet nun zum nochmaligen Faxen, was aber bereits vor seinem Rat geschehen war. Dennoch finde ich das sehr unbefriedigend. Nun geht der Widerspruch auch noch einmal per Einschreiben/RS (gemeinsam mit allen anderen Widersprüchen hier am Ort) an das Gericht. Hängt einfach zu viel dran.
Übrigens erklärte mir eine Mitarbeiterin des örtlichen Amtsgerichts, dass der Widerspruch auch mit wenigen Zeilen unter Angabe der Geschäftsnr. per Fax abgegeben werden kann. Hierfür wäre nicht zwingend das dem Mahnbescheid beigefügte Widerspruchsformular notwendig. Stimmt das so? Ich frage nur, weil ich ja vorhabe, das unterschriebene Formular heute zwecks gemeinschaftlichen Versandes abzugeben.

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