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enttäuscht!!
RR-E-ft:
So ist es. Bei geringen Streitwerten findet sich oft schwer ein Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung trägt nur die gesetzlichen Gebühren nach RVG, von denen der Anwalt in einer solchen Angelegenheit oft nicht leben kann.
bolli:
--- Zitat ---Original von ThomasW69
--- Zitat ---Wie bekannt ist ein jährliche Einzahlung in den Fonds notwendig
--- Ende Zitat ---
Wo genau steht das?!?
Auf dieser Seite findet sich das Wort \"jährlich\" nämlich nicht
--- Ende Zitat ---
Tja, da kann man mal sehen, wie vielfältig doch unsere deutsche Sprache ist, man muss sie nur anwenden können.
--- Zitat ---Original von ThomasW69
Sollte dem nicht so sein, dann möchte ich das Geld zurück haben weil eine Rechtschutzversicherung, die in jedem Falle die Kosten eines derartigen Rechtsstreites übernimmt bekomme ich für 54.-Euro/Jahr incl. kostenloser Anwaltshotline. Beim Prozesskostenfond entscheidet ja ein Gremium erst, ob ich überhaupt was bekomme. Es ist also gar nicht sicher, ob mir da überhaupt geholfen wird und für diese Unsicherheit 30.-Euro im jahr finde ich anders besser angelegt.
--- Ende Zitat ---
Auch da kann ich nur sagen: \"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. \" Manchmal ist Geiz geil, manchmal nicht. Oftmals wird eine Rechnung aber erst am Ende präsentiert, nur dann ist es zu spät, das Essen zurück gehen zu lassen. ;)
marten:
Ich zahle seit einigen Jahren jedes Jahr in den Prozesskostenfonds.
Da ich regelmäßiger Zahler in den Prozesskostenfonds bin, und ich dieses Jahr anscheinend den Stichtag der letzten Zahlung überschritten haben , wurde ich sogar schriftlich daran erinnert ob ich weiter einzahlen möchte.
Deshalb kann ich die Enttäuschung von Biene auch nicht nachvollziehen.
Die Regeln sind bekannt.
gruss
marten
VanZandt:
@ ThomasW69
Im Text, zu dem Sie verlinken, ist\'s doch deutlich zu lesen, dass jährliche Zahlungen notwendig sind, oder nicht?
--- Zitat ---....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....
--- Ende Zitat ---
VanZandt
bolli:
--- Zitat ---Original von VanZandt
@ ThomasW69
Im Text, zu dem Sie verlinken, ist\'s doch deutlich zu lesen, dass jährliche Zahlungen notwendig sind, oder nicht?
--- Zitat ---....wenn Sie acht Wochen bevor Sie einen Mahnbescheid erhalten, auf Zahlung verklagt oder von Versorgungseinstellung bedroht wurden dreißig bzw. zwanzig Euro auf das Sonderkonto: Konto 105 813 772, BLZ 574 601 17, VR-Bank Neuwied eingezahlt haben und die Zahlung nicht länger als ein Jahr zurückliegt (Stichtag: Eingang auf dem Konto des Bund der Energieverbraucher e.V. ) und....
--- Ende Zitat ---
VanZandt
--- Ende Zitat ---
Deshalb schrieb ich
--- Zitat ---Tja, da kann man mal sehen, wie vielfältig doch unsere deutsche Sprache ist, man muss sie nur anwenden können.
--- Ende Zitat ---
ThomasW69 konnte nämlich das Wort jährlich nicht finden, was wörtlich auch tatsächlich nicht auftaucht. :D :D :D
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